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   BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17   

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https://dejure.org/2017,49783
BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17 (https://dejure.org/2017,49783)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2017 - 5 StR 520/17 (https://dejure.org/2017,49783)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 (https://dejure.org/2017,49783)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Anforderungen an die Begründung der Einschätzung einer Zeugenaussage als nur teilweise glaubhaft (Urteilsgründe; Einbeziehung aller relevanten Umstände; außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Notwendige Begründung einer Einschätzung einer Zeugenaussage als lediglich teilweise glaubhaft

  • IWW

    § 174 StGB, §§ 176, 176a StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage; Lückenhaftigkeit der Darlegungen der Strafkammer zu den einzelnen Taten

  • rewis.io

    Strafurteil: Notwendige Begründung einer Einschätzung einer Zeugenaussage als lediglich teilweise glaubhaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage; Lückenhaftigkeit der Darlegungen der Strafkammer zu den einzelnen Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 116
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17
    Jedoch müssen die Urteilsgründe dann erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat; wird dem Zeugen hinsichtlich weiterer Taten nicht gefolgt oder handelt es sich gar um bewusst falsche Angaben, so muss das Tatgericht zudem jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17
    Jedoch müssen die Urteilsgründe dann erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat; wird dem Zeugen hinsichtlich weiterer Taten nicht gefolgt oder handelt es sich gar um bewusst falsche Angaben, so muss das Tatgericht zudem jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einer Aussageperson nur entweder insgesamt geglaubt oder nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20 u.a., juris Rn. 91; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116; Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 21; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55).
  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 329/21

    Strafbarkeit des Wohnungsinhabers bei in der Wohnung begangenen Straftaten

    Es bedarf dann aber einer besonders sorgfältigen Beweiswürdigung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 172; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19, NStZ 2019, 746, 747; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 225 mwN).

    Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen, sondern es muss regelmäßig zudem außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256 f.).

  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (nur teilweises Folgen einer belastenden Aussage:

    a) Das Landgericht hat zwar gesehen, dass in einem Fall, in dem die Entscheidung - wie hier - im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben der Tatrichter folgt, eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 Rn. 13 mwN und vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 9 f. mwN); auch existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl. 2016, § 261 Rn. 225 mwN).

    Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen, sondern es muss regelmäßig zudem außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).

  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, Einbeziehung aller

    Zwar existiert kein Rechts- oder Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 ? 3 StR 359/21, juris Rn. 27; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2015 ? 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

    Diese sind in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Hält der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich erhobenen Vorwürfe zumindest teilweise nicht aufrecht, so dass insoweit ein Freispruch ergeht, ist das Tatgericht zwar nicht von vornherein gehindert, seine Überzeugung auf den aufrechterhaltenen Teil der Aussage des Zeugen zu stützen; regelmäßig müssen aber in einem solchen Fall - insbesondere, wenn eine bewusst falsche Aussage nicht ausgeschlossen werden kann - außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe festgestellt werden, wenn das Tatgericht der Aussage im Übrigen folgen will (BGH, Urteile vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06 Rn. 10; vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 Rn. 20; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 Rn. 15, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98 Rn. 18, BGHSt 44, 256, 257; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6 mwN; vgl. auch Schluckebier in SSW-StPO, aaO; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83c).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19

    Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen

    Wird dem Zeugen hinsichtlich weiterer Taten nicht gefolgt, so muss das Tatgericht jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116).
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