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   BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17, veröffentlicht in NStZ 2018, 148   

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BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17, veröffentlicht in NStZ 2018, 148 (https://dejure.org/2017,41596)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - 4 StR 322/17, veröffentlicht in NStZ 2018, 148 (https://dejure.org/2017,41596)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, veröffentlicht in NStZ 2018, 148 (https://dejure.org/2017,41596)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensentschließungsfreiheit; Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs: Verwendung währen der Vorbereitungsphase nicht ausreichend)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung zum Nachteil einer Supermarktkette: Abgrenzung vor Vorbereitungshandlung und Beginn der Tatausführung bei Zünden einer Rohrbombe in einer Supermarkt-Filiale

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 253 Abs. 1, § 255 StGB, §§ 22, 211 Abs. 2, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 308 Abs. 1, § 52 StGB, 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 22 StGB, § 265 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Qualifikationstatbestand der besonders schweren räuberischen Erpressung; Einsatz der Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs im Zeitraum ...

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung zum Nachteil einer Supermarktkette: Abgrenzung vor Vorbereitungshandlung und Beginn der Tatausführung bei Zünden einer Rohrbombe in einer Supermarkt-Filiale

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Qualifikationstatbestand der besonders schweren räuberischen Erpressung; Einsatz der Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs im Zeitraum ...

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Qualifikationstatbestand der besonders schweren räuberischen Erpressung; Einsatz der Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs im Zeitraum ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im Wesentlichen aufrecht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der vorbereitende Rohrbombeneinsatz: Rohrkrepierer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im Wesentlichen aufrecht erhalten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl"

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 148
  • NStZ-RR 2018, 34
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Ein irgendwie gearteter, auf die Willensfreiheit des Geschädigten abzielender Erklärungsgehalt war mit dem ohne jede Vorankündigung verübten Anschlag nicht verbunden, sodass ihm nicht bereits die Bedeutung einer konkludenten Drohung zukam (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 370 f.).

    Bezogen auf die nachfolgend ins Werk gesetzte räuberische Erpressung stellt sich der Rohrbombenanschlag als Vorbereitungshandlung dar, welche die Qualifikationsnorm des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1992 - 1 StR 217/92, NJW 1992, 2581; vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 aaO).

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Allein die zwischen beiden Taten bestehende Mittel-Zweck-Verknüpfung vermag diese nicht tateinheitlich zu verknüpfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79).
  • BGH, 03.04.2008 - 4 StR 81/08

    Konkurrenzen bei der versuchten schweren räuberischen Erpressung (Tateinheit bei

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79).
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Für die Bemessung der Einzelstrafen durch den neu zur Entscheidung berufenen Tatrichter verweist der Senat mit Blick auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO auf die Senatsentscheidung vom 21. Mai 1991 - 4 StR 144/91 (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5; vgl. auch Quentin in MüKo-StPO, § 331 Rn. 34 f. mwN).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Allein die zwischen beiden Taten bestehende Mittel-Zweck-Verknüpfung vermag diese nicht tateinheitlich zu verknüpfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79).
  • BGH, 16.06.1992 - 1 StR 217/92

    Besonders schwere Brandstiftung (Ausnutzungsabsicht, konkreter Bezug zur

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Bezogen auf die nachfolgend ins Werk gesetzte räuberische Erpressung stellt sich der Rohrbombenanschlag als Vorbereitungshandlung dar, welche die Qualifikationsnorm des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1992 - 1 StR 217/92, NJW 1992, 2581; vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 aaO).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17
    Ein Verwenden lediglich im Vorbereitungsstadium der räuberischen Erpressung reicht zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht aus (vgl. Eser/ Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 250 Rn. 6 f., 30; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 250 Rn. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. August 1982 - 1 StR 416/82, BGHSt 31, 105, 106 f.).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Daraus folgt, dass die Gewaltqualifikation ab dem Zeitpunkt des Versuchsbeginns des sexuellen Übergriffs eingreifen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, NStZ 2007, 468, 469 (zu § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF); Beschluss vom 11. Oktober 2017 ? 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)), wobei der Versuchsbeginn auch mit der Gewaltanwendung zeitlich zusammenfallen kann, etwa wenn diese zur unmittelbaren Erzwingung einer sexuellen Handlung erfolgt.
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Erforderlich ist ein Einsatz im Zeitraum zwischen Versuchsbeginn und Tatbeendigung (s. BGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 1 StR 217/92, NJW 1992, 2581, 2582; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 250 Rn. 18).

    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft würde es daher für die Erfüllung des Qualifikationstatbestands nicht genügen, wenn A.     bei seinem Angriff die von dem Flaschenwurf ausgehende erhöhte Drohwirkung noch ausgenutzt hätte, um B.    zur Herausgabe der Wertgegenstände zu zwingen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, aaO).

  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Getragen von der einheitlichen Bedrohungslage in der Wohnung gehören die einzelnen Nötigungshandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit (vgl. zur tatbestandlichen Handlungseinheit bei der Erpressung im Falle mehrere Angriffsmittel, BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, BeckRS 2017, 129965).
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19

    Schwere räuberische Erpressung (Gewaltbegriff)

    Das Landgericht hat die zur Durchsetzung des Zahlungsverlangens unternommenen mehrfachen Angriffe auf die Willensentschließung der Geschädigten nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ-RR 2018, 148 mwN) zutreffend als eine materiellrechtliche Tat der versuchten räuberischen Erpressung gewertet.
  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet in diesen Fällen erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 Rn. 29, BGHSt 41, 368, 369 und vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99 Rn. 6; Beschlüsse vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08 Rn. 4; vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11 Rn. 5; vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17 Rn. 8 und vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19 Rn. 4).
  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

    Mit dem Steinwurf selbst war ein irgendwie gearteter, auf die Willensfreiheit der Geschädigten abzielender Erklärungsgehalt mit diesem ohne jede Vorankündigung verübten Anschlag nicht verbunden, sodass der Steinwurf noch keine konkludente Drohung darstellte (vgl. so auch BGH NStZ 2018, 148-149).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 167/23

    Bestehen einer rechtlichen Bewertungseinheit zwischen der versuchten räuberischen

    Diese endet erst dann, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder wenn nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2022 - 2 StR 329/20, juris Rn. 10; vom 25. März 2020 - 6 StR 11/20, juris Rn. 9; vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22

    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders

    a) Zutreffend hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsrechtfertigungsschrift darauf hingewiesen, dass es für das Verwenden bei der Tat im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ausreicht, wenn die Waffe oder das gefährliche Werkzeug im Zeitraum zwischen Versuchsbeginn und Tatbeendigung eingesetzt wird (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148).
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