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   BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17   

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BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17 (https://dejure.org/2017,50562)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2017 - 1 StR 416/17 (https://dejure.org/2017,50562)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 (https://dejure.org/2017,50562)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO; § 53 StGB; § 21 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne, tatmehrheitliche Verurteilungen: keine widersprechenden Urteilsgründe bei alkoholbedingter eingeschränkter Steuerungsfähigkeit und zeitlich nah beieinanderliegenden Taten); Tötungsvorsatz (dolus ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Bedeutung der Hemmschwellentheorie bei bedingtem Tötungsvorsatz; Beschränkung der Revision auf die Entscheidung über die Unterbringung

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 64 StGB, § 53 StGB, § 261 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO, § 21 StGB, § 224 Abs. 1 letzter Halbs. StGB

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung der Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes bei der Tat; Ausnahme der Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer ...

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Bedeutung der Hemmschwellentheorie bei bedingtem Tötungsvorsatz; Beschränkung der Revision auf die Entscheidung über die Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung der Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes bei der Tat; Ausnahme der Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 53 ; StGB § 64 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung der Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes bei der Tat; Ausnahme der Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 206
  • StV 2019, 230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Die der Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes zugrunde liegenden Erwägungen erweisen sich - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 25 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 10 jeweils mwN) - als rechtfehlerhaft.

    a) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 26 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11 mwN).

    Zwar können das Wissens- oder das Willenselement des Eventualvorsatzes gleichwohl im Einzelfall fehlen, so etwa, wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung - z.B. Affekt, alkoholische Beeinflussung oder hirnorganische Schädigung (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f. Rn. 26 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11) - zur Tatzeit nicht bewusst ist (Fehlen des Wissenselements) oder wenn er trotz erkannter objektiver Gefährlichkeit der Tat ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges vertraut (Fehlen des Willenselements).

    Auf der Ebene der Beweiswürdigung ist eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f. Rn. 26 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf eine "für Tötungsdelikte deutlich höhere Hemmschwelle' abgestellt worden ist (Nachw. in BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 189 Rn. 32), erschöpft sich dies in einem Hinweis auf die Bedeutung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) bezüglich der Überzeugungsbildung vom Vorliegen eines (wenigstens) bedingten Tötungsvorsatzes (BGH aaO BGHSt 57, 183, 191 Rn. 34 und Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 12 mwN).

    Der Bundesgerichtshof hat immer wieder hervorgehoben, dass durch den Aspekt der "Hemmschwelle' die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges, auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH aaO BGHSt 57, 183, 191 Rn. 34 mwN).

    bb) Ein weiterer Rechtsfehler der Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 187 Rn. 27) lediglich formelhaft (UA S. 16) vorgenommen hat.

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Die der Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes zugrunde liegenden Erwägungen erweisen sich - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 25 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 10 jeweils mwN) - als rechtfehlerhaft.

    a) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 26 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11 mwN).

    Zwar können das Wissens- oder das Willenselement des Eventualvorsatzes gleichwohl im Einzelfall fehlen, so etwa, wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung - z.B. Affekt, alkoholische Beeinflussung oder hirnorganische Schädigung (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f. Rn. 26 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11) - zur Tatzeit nicht bewusst ist (Fehlen des Wissenselements) oder wenn er trotz erkannter objektiver Gefährlichkeit der Tat ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges vertraut (Fehlen des Willenselements).

    Auf der Ebene der Beweiswürdigung ist eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f. Rn. 26 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf eine "für Tötungsdelikte deutlich höhere Hemmschwelle' abgestellt worden ist (Nachw. in BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 189 Rn. 32), erschöpft sich dies in einem Hinweis auf die Bedeutung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) bezüglich der Überzeugungsbildung vom Vorliegen eines (wenigstens) bedingten Tötungsvorsatzes (BGH aaO BGHSt 57, 183, 191 Rn. 34 und Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 12 mwN).

    Sie sind teils lückenhaft, teils stellen sie überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung (zum Maßstab näher BGH, Urteile vom 13. Juli 2015 - 1 StR 128/16 Rn. 21, NStZ 2016, 670 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 14 jeweils mwN).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Die Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB ist ein für eine selbständige Nachprüfung geeigneter Urteilsteil und damit ein Beschwerdepunkt, auf den ein Rechtsmittel grundsätzlich beschränkt werden kann (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).

    Dementsprechend ist für Rechtsmittel des Angeklagten anerkannt, dass dieser die Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Rechtsmittelangriff ausnehmen kann (BGH aaO BGHSt 38, 362, 363 mwN; van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., Band 2, § 64 Rn. 128 mwN).

    Eine Konstellation, in der ausnahmsweise eine untrennbare Wechselwirkung zwischen der Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und den sonstigen Urteilsgründe, insbesondere dem Strafausspruch, besteht (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 mwN; Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58) liegt nicht vor.

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Solche folgen vor allem nicht aus Schutzerwägungen zugunsten des Angeklagten, denn dieser ist allein durch die Anordnung der stationären Maßregel, nicht aber durch deren Unterbleiben beschwert (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f. und vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592, 594).

    Das sachverständig beratene Landgericht hat in nicht zu beanstandender Weise einen hinreichend konkreten Therapieerfolg wegen der völlig unzureichenden Sprachkenntnisse (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592, 594 mwN) des Angeklagten verneint.

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Der wegen der vorgenannten Tat ergangene Schuldspruch und der zugehörige Strafausspruch enthalten keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, worauf die Prüfung des Senats gemäß § 301 StPO wegen der wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft begrenzt ist (BGH, Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17, StRR 2017, Nr. 12, 2 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Nach dem die tatrichterliche Strafzumessung betreffend eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts, der für die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen eines minder schweren Falls ebenfalls gilt (näher dazu BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117 f. und vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16, wistra 2017, 400 Rn. 13 f. mwN), ist es insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Landgericht auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes aus § 21 StGB für die Tat zum Nachteil des Zeugen M. nicht zu einem minder schweren Fall gemäß § 224 Abs. 1 letzter Halbs. StGB gelangt ist.
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Nach dem die tatrichterliche Strafzumessung betreffend eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts, der für die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen eines minder schweren Falls ebenfalls gilt (näher dazu BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117 f. und vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16, wistra 2017, 400 Rn. 13 f. mwN), ist es insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Landgericht auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes aus § 21 StGB für die Tat zum Nachteil des Zeugen M. nicht zu einem minder schweren Fall gemäß § 224 Abs. 1 letzter Halbs. StGB gelangt ist.
  • BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16

    Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Eine solche Gesamtschau darf - nicht anders als hinsichtlich der auf die Täterschaft bezogenen Beweiswürdigung - sich nicht darauf beschränken, die jeweiligen Indizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    Angesichts der völlig unterschiedlichen Zwecke von stationären Maßregeln einerseits und der Strafe andererseits (dazu BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 Rn. 28, StV 2017, 29, 31; siehe auch Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16 Rn. 29 mwN) ist es regelmäßig auch nicht geboten, eine Verknüpfung zwischen dem Strafausspruch und der Entscheidung über die Maßregel herzustellen.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17
    b) Der Wirksamkeit der Beschränkung steht für die vorliegende Konstellation nicht entgegen, dass die der Annahme einer alkoholbedingt nicht ausschließbar erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zugrunde liegenden Feststellungen angesichts des recht kurzen zeitlichen Aufeinanderfolgens der Straftaten für beide Bedeutung entfalten und deshalb die Gefahr sich widersprechender Urteilsgründe begründen könnten (zur Bedeutung der Widerspruchsfreiheit für die Trennbarkeitsfrage BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847, 2848).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    a) Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin halten die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) einer rechtlichen Überprüfung stand.
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17 Rn. 17 und vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17 Rn. 12) entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin einer rechtlichen Überprüfung stand.
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 266/20

    Illegales Autorennen mit Todesfolge: Verurteilung wegen Mordes aufgehoben

    Denn die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz bejaht hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Die dem zugrunde liegende Beweiswürdigung erweist sich unter Berücksichtigung des dafür geltenden eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (siehe nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 17 mwN) als tragfähig.

    Die Beschränkung ist nach den dafür geltenden Maßstäben (dazu nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 10) wirksam.

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Die Bemessung dieser Einzelstrafen kann auf der Grundlage der jeweiligen Schuldsprüche rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. nur BGH, Urt. v. 05.12.2017 - 1 StR 416/17 = NStZ 2018, 206 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; und vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, Tz. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    Die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 16 f.; Urteil vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207) einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

    Die Beweiserwägungen, mit denen die Jugendkammer das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, NJW 2018, 1621, 1622; vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement) (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 26 und vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 18, NStZ 2018, 206 mwN).

    Der Bundesgerichtshof hat stets betont, dass durch den Aspekt der "Hemmschwelle' die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges, auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen nicht in Frage gestellt oder relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO und vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 19 jeweils mwN).

  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Zwar hat das Tatgericht auch die im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen, die den Vorsatz in Frage stellen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23 Rn. 18; Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 18).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement;

  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

  • LG Dortmund, 07.12.2020 - 35 Ks 8/20
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

  • BGH, 30.07.2021 - 4 StR 333/20

    Versuchter Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten

  • LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18

    Bewährungsstrafe für Messerangriff auf Bürgermeister von Altena - Tat nicht

  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

  • BGH, 25.03.2020 - 4 StR 388/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz)

  • OLG Köln, 03.07.2018 - 1 RVs 139/18

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Nichtanordnung

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 590/18

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung)

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