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   BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16   

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BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16 (https://dejure.org/2017,40997)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2017 - 1 StR 306/16 (https://dejure.org/2017,40997)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 1 StR 306/16 (https://dejure.org/2017,40997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 331 Nr. 1 HGB
    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von Aktien); unrichtige Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft (Begriff der Unrichtigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 331 Nr 1 HGB
    Strafbarkeit der unrichtigen Wiedergabe der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss: Unzutreffende Buchung von Eigenkapital

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 202 AktG, § 331 Nr. 1 HGB, § 202 Abs. 3 AktG, § 261 StPO, § 331 HGB, § 264 Abs. 2 Satz 1, § 243 HGB, § 246 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 247 HGB, § 272 HGB, § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 263 StGB, § 208 Abs. 2 Satz 1 AktG, §§ 207 ff. AktG, § 242 AktG, § 256 Abs. 6 AktG, § 209 Abs. 1 AktG, § 209 Abs. 2 AktG, § 211 AktG

  • Wolters Kluwer

    Manipulation von Jahresabschlüssen für den Börsengang des Unternehmens (hier: Photovoltaikanlagen); Täuschung über die Gewinnerzielung und die Höhe der Kapitalrücklagen; Ausgabe und Erwerb von Aktien; Bilden einer einheitlichen Handlung als natürliche Handlungseinheit ...

  • rewis.io

    Strafbarkeit der unrichtigen Wiedergabe der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss: Unzutreffende Buchung von Eigenkapital

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Manipulation von Jahresabschlüssen für den Börsengang des Unternehmens (hier: Photovoltaikanlagen); Täuschung über die Gewinnerzielung und die Höhe der Kapitalrücklagen; Ausgabe und Erwerb von Aktien; Bilden einer einheitlichen Handlung als natürliche Handlungseinheit ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarkeit der unrichtigen Wiedergabe der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss: Unzutreffende Buchung von Eigenkapital

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unrichtige Darstellungen im Jahresabschluss - und die zu Unrecht ausgewiesene Kapitalrücklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln - und die unrichtige Bilanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und die Zweifel des Getäuschten bei der Vermögensverfügung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und die Berechnung des Vermögensschadens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug mit Aktienoptionen - und der Vermögensschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre Überprüfung in der Revisionsinstanz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 331 Nr. 1, 2 HGB: Auch fehlerhafte Schlussfolgerungen und Prognosen können verschleiern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 540
  • StV 2018, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16
    (1) Ein Irrtum i.S.d. § 263 StGB ist zwar nicht nur gegeben, wenn der Getäuschte von der Gewissheit der behaupteten Tatsache ausgeht, sondern auch dann, wenn er trotz gewisser Zweifel die Vermögensverfügung trifft, wenn er also die Möglichkeit der Unwahrheit für geringer hält (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 40).

    Zweifel an der Wahrheit sind solange irrelevant, als der Getäuschte die Wahrheit der Tatsache noch für möglich hält und die Vermögensverfügung infolge der Täuschung vornimmt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198).

    Leichtgläubigkeit des Getäuschten und Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung sind dagegen für den Irrtum ohne Belang (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91, wistra 1992, 95, 97; vom 11. Juli 2001 - 1 StR 576/00, BGHSt 47, 83 und vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198).

    Das neue Tatgericht wird sich mit dem Vorstellungsbild des Zeugen O. im Zeitpunkt der Verfügungen erneut auseinandersetzen müssen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198).

  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16
    Ein Vermögensschaden tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1 und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 77; Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, wistra 2014, 270; vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 113 f. und vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201, jeweils mwN).

    Ein wichtiges Indiz dafür, dass der Kaufpreis dem Marktwert entsprach, wäre der Umstand, dass die vermeintlich erworbenen Aktien nicht nur der KG, sondern auch anderen Anlegern am Markt für denselben Stückpreis angeboten und verkauft wurden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16
    Ein Vermögensschaden tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1 und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 77; Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, wistra 2014, 270; vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 113 f. und vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201, jeweils mwN).

    bb) Für die vermeintlich erworbenen Aktien ist zunächst ein Verkehrs- oder Marktwert ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 115; vgl. auch Dannecker, NStZ 2016, 318, 319).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - WpÜG 3/16

    Zu den Voraussetzungen einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren

    Auf die für das Bilanzstrafrecht aufgestellten restriktiven Maßstäbe, die aus den genannten Bestimmtheitserwägungen heraus "eine evident unrichtige" bzw. "schlechthin unvertretbare" Handhabung (vgl. zu § 331 HGB: BGH AG 2018, 82 [BGH 16.05.2017 - 1 StR 306/16] , zitiert nach juris) fordern, kann im hier gegebenen Zusammenhang mithin nicht abgestellt werden (so auch Mock in Kölner Kommentar zum WpHG, a.a.O., § 37q Rz. 20).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    aa) Die Verhältnisse in einem Jahresabschluss sind im Sinne des § 331 HGB unrichtig wiedergegeben, wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 StR 306/16, NStZ 2018, 540, 541).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21

    Eine durch betrügerische Handlungen einer Pflegekraft verursachte bzw.

    Zweifel an der Wahrheit sind solange irrelevant, als der Getäuschte die Wahrheit der Tatsache noch für möglich hält und die Vermögensverfügung infolge der Täuschung vornimmt (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 StR 306/16 -, Rn. 44, juris, m.w.N.).
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