Rechtsprechung
BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 97 InsO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot (Beweisverwertungsverbot; Fernwirkung; Geltendmachung mit Verfahrensrüge; Verfahrensfehler; Rechtsstaatsprinzip; Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege; Selbstbelastungsfreiheit; nemo ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB, § 97 Abs 1 S 1 InsO, § 97 Abs 1 S 2 InsO, § 97 Abs 1 S 3 InsO
Strafverfahren wegen Betrugs: Verstoß gegen das insolvenzrechtliche Verwendungsverbot als Verfahrenshindernis - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, § 97 Abs. 1 Sätze 1 und 2 InsO, § 393 Abs. 2 AO, § 136a StPO, § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betrugs: Verstoß gegen das insolvenzrechtliche Verwendungsverbot als Verfahrenshindernis
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen Betrugs: Verstoß gegen das insolvenzrechtliche Verwendungsverbot als Verfahrenshindernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; InsO § 97 Abs. 1 S. 3
Verwerfung der Revision als unbegründet; Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.08.2016 - 34 KLs 15/15
- BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 544
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit …
Dabei wäre aber zu beachten, dass aus dem Rechtsstaatsgedanken herzuleitende Verfahrenshindernisse eine seltene Ausnahme darstellen, weil das Rechtsstaatsgebot nicht nur die Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 209/14, NJW 2015, 1083, 1084 ff.; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 3 StR 52/17, ZInsO 2017, 2314). - OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17
Insolvenzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht
Soweit sie (Beschwerde S. 6, Bl. 134) auf eine "umfassenden Fernwirkung" zu sprechen kommt, so wird diese in den von ihr genannten Fundstellen (u.a. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017, 3 StR 52/17, Zins() 2017, 2314, insofern auch nicht bestätigend, sondern zweifelnd) nicht für § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO, sondern für § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO erörtert; die "Fernwirkung" betrifft also die Erstreckung des Verbots auch auf die Verwertung der aufgrund von Auskünften des Schuldners noch weiter gewonnenen Erkenntnisse, mithin eine Erweiterung des Verwendungsverbots und keine Erweiterung der Verwertungsmöglichkeiten.
Rechtsprechung
BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO; § 25 Abs. 2 StGB
Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft: erforderliche steuerrechtliche Aufklärungspflicht, Verhältnis von Mittäterschaft und bandenmäßiger Begehung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 AO, § 19 S 1 TabStG vom 12.07.1996
Tabaksteuerhinterziehung: Täterschaft beim Verbringen von Tabakwaren nach Deutschland - IWW
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § ... 19 TabStG, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB, § 376 Abs. 1 AO, Art. 97 § 23 EGAO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB, § 23 TabStG, § 12 Abs. 1 TabStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG, § 19 Satz 3 TabStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 AO, § 19 Satz 1 TabStG, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Täterschaftliche bzw. mittäterschaftliche Hinterziehung von Tabaksteuer durch Unterlassen ; Erforderlichkeit eines gewissen Maßes an Herrschaft über die Tabakwaren beim Verbringen nach Deutschland; Beurteilung einer Beteiligung als Mittäterschaft oder Beihilfe
- rewis.io
Tabaksteuerhinterziehung: Täterschaft beim Verbringen von Tabakwaren nach Deutschland
- ra.de
- rechtsportal.de
Täterschaftliche bzw. mittäterschaftliche Hinterziehung von Tabaksteuer durch Unterlassen; Erforderlichkeit eines gewissen Maßes an Herrschaft über die Tabakwaren beim Verbringen nach Deutschland; Beurteilung einer Beteiligung als Mittäterschaft oder Beihilfe
- datenbank.nwb.de
Tabaksteuerhinterziehung: Täterschaft beim Verbringen von Tabakwaren nach Deutschland
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zigarettenschmuggel - mittäterschaftliche Tabaksteuerhinterziehung durch Unterlassen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bandenmitglieder - und die Zurechnung einzelner Taten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.03.2016 - 22 Wi KLs 4/15
- BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 544
- StV 2018, 39
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19
Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig
Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 514 Rn. 26;… Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, juris Rn. 5; vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, NStZ-RR 2016, 140; vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16, NStZ 2018, 544, 545 f.; vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145 jeweils mwN). - BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21
Ausnahme des Vorwurfs der Beihilfe zur banden- und gewerbsmäßigen strafbaren …
An die allein nach dem Verbrauchsteuerrecht zu klärenden Vorfragen knüpft das Steuerstrafrecht an (ungenau etwa, weil die Auslegung des in § 19 Abs. 1 TabStG aF [entspricht § 23 Abs. 1 TabStG nF] verwendeten Begriffs des "Verbringens" mit Tatherrschaftsgedanken vermengend: BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16 Rn. 15 ff.); die vom Bundesgesetzgeber gewählte Verweisungstechnik der §§ 370 ff. AO i.V.m. den in Bezug genommenen Normen des Steuerrechts ist spezieller als die allgemeinen Vorschriften der §§ 25 ff. StGB und geht daher vor. - BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19
Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium …
Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, juris Rn. 26;… Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, juris Rn. 5; vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, NStZ-RR 2016, 140; vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16, NStZ 2018, 544, 545 f.; vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145 jeweils mwN).
- OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20
Zur Annahme einer unbilligen Härte nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bei einem …
Eine gemeinsame Tatausführung ist gegeben, wenn jeder der Täter funktionelle Tatherrschaft innehat, indem er einen wesentlichen bzw. zumindest fördernden Tatbeitrag leistet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16 -, juris, Rn. 18;… Ibold, in: BeckOK AO/, 19. Ed. 1.1.2022, AO § 370 Rn. 555 m. w. N.). - BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17
Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)
Nach dieser Rechtsprechung wird als Verbringer auch angesehen, wer kraft seiner Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug hat, indem er die Entscheidung zur Durchführung des Transports trifft oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16, NStZ 2018, 544 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262, 264). - FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist (BGH-Beschluss vom 23.03.2017 1 StR 451/16, juris). - FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18
Hinterziehung der Erbschaftsteuer durch Unterlassen der Anzeige der Vorschenkung …
Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist (BGH-Beschluss vom 23.03.2017 1 StR 451/16, juris).