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   BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17   

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https://dejure.org/2018,12935
BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17 (https://dejure.org/2018,12935)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - 1 StR 481/17 (https://dejure.org/2018,12935)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17 (https://dejure.org/2018,12935)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 154a Abs. 2, 3 StPO, § 273 Abs. 1 StPO, § 274 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Verlesung des Anklagesatzes nach der Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen; Aussagekraft des Sitzungsprotokolls

  • rewis.io

    Unterlassene Verlesung des Anklagesatzes Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Verlesung des Anklagesatzes nach der Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen; Aussagekraft des Sitzungsprotokolls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der nach Zurückverweisung nicht verlesene Anklagesatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die neu durchgeführte Hauptverhandlung - und die nicht erneut verlesene Anklageschrift

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Pflicht zur Anklageverlesung auch nach einer Zurückverweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 614
  • StV 2018, 778
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99

    Bestellung eines Beistandes; Auslegung; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17
    Die Verlesung des Anklagesatzes ist ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, dass die Unterlassung im Allgemeinen die Revision begründet (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, NStZ 2000, 214).

    Allenfalls in einfach gelagerten Fällen, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist, kann ein Beruhen des Urteils auf der Nichtverlesung des Anklagesatzes unter Umständen ausgeschlossen werden (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 494/99, aaO).

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17
    Dies erfüllt unter anderem den Zweck, den Angeklagten und die übrigen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die Schöffen, aber auch die Öffentlichkeit über weitere Einzelheiten des Vorwurfs zu unterrichten (BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649, 650) und ihnen zu ermöglichen, ihr Augenmerk auf die Umstände zu richten, auf die es in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ankommt (Gorf in BeckOK/StPO, 29. Ed., § 243 StPO Rn. 17).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17
    Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Einhaltung gemäß § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 641/94, NStZ 1995, 200, 201).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 401/23
    Dadurch ist den Erfordernissen des § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO genüge getan (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 424/18, NStZ 2019, 293 f.; Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17, NStZ 2018, 614; BeckOK-StPO/Gorf, 49. Ed., § 243 Rn. 25; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 53; KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 30).

    Denn die Verlesung hat ihren Zweck - Information der Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17 Rn. 6) - erfüllt.

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 424/18

    Gang der Hauptverhandlung (Verlesung des Anklagesatzes: Geltung für eine

    Darüber hinaus dient die Verlesung dem Zweck, den Angeklagten, die ehrenamtlichen Richter und die Öffentlichkeit über die Einzelheiten des Tatvorwurfs zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17, juris Rn. 4).

    Einschränkungen können sich in dieser besonderen prozessualen Konstellation gegebenenfalls infolge eingetretener Teilrechtskraft oder aufgrund sonstiger Beschränkungen oder Erweiterungen des Verfahrensgegenstandes nach § 154a Abs. 2 und 3 StPO ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018, aaO).

  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 90/19

    Rüge der Nichtverlesung des Anklagesatzes nach Zurückverweisung (Zweck der

    Das Verlesungsgebot gilt uneingeschränkt auch nach Zurückverweisung der Sache durch ein Rechtsmittelgericht, wobei Einschränkungen durch eine eingetretene Teilrechtskraft oder vorgenommene Beschränkungen oder Erweiterungen des Verfahrensgegenstandes nach § 154a Abs. 2 und 3 StPO zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17, NStZ 2018, 614 mwN).
  • BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21

    Zuständigkeit für den Antrag auf schriftliche Übersetzung einer gerichtlichen

    Werden etwa im Falle einer erneuten Hauptverhandlung zu deren Beginn das Ausgangsurteil und die zurückverweisende Revisionsentscheidung verlesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17, BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 4 Rn. 4 aE), kann bei einem verteidigten Angeklagten zu erwägen sein, ob eine mündliche Übersetzung gemäß § 187 Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO ausreicht.
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