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   BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16   

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https://dejure.org/2017,26022
BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16 (https://dejure.org/2017,26022)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - 3 StR 548/16 (https://dejure.org/2017,26022)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - 3 StR 548/16 (https://dejure.org/2017,26022)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 264 StPO; § 66 StGB; § 184b Abs. 3 StGB
    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht (Prüfung des angeklagten Sachverhalts unter allen rechtlichen Gesichtspunkten); Sich verschaffen kinderpornographischer Schriften als Unternehmensdelikt (eigenhändiges Anfertigen einer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 6 StGB, § 184 Abs 3 StGB

  • IWW

    § 264 StPO, § 184b Abs. 3 StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 66 Abs. 2, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 301 StPO, § 66a Abs. 1 StGB, 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Angriffsziels des Rechtsmittels durch Auslegung bei Unklarheit über den Umfang der Anfechtung; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Freisprüche und den Maßregelausspruch; Erschöpfung des Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen ...

  • rewis.io

    Sich-Verschaffen kinder-pornographischer Schriften: Tatbestandserfüllung durch eigenhändiges Anfertigen von Fotoaufnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Angriffsziels des Rechtsmittels durch Auslegung bei Unklarheit über den Umfang der Anfechtung; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Freisprüche und den Maßregelausspruch; Erschöpfung des Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen ...

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Angriffsziels des Rechtsmittels durch Auslegung bei Unklarheit über den Umfang der Anfechtung; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Freisprüche und den Maßregelausspruch; Erschöpfung des Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 803
  • NStZ 2018, 90
  • NStZ-RR 2017, 366
  • StV 2018, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Dies kann auch durch eigenhändiges Anfertigen entsprechender Fotoaufnahmen geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    In einem solchen Fall, in dem der Umfang der Anfechtung unklar ist, ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2009 -3 StR 122/09, juris Rn. 5; vom 11. Juni 2014 -2 StR 90/14, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 9).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Dass sich das Landgericht seines Ermessens bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 2, jew. mwN), ist dem Gesamtzusammenhang des Urteils vorliegend hinreichend zu entnehmen.
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Damit hat es die Umstände berücksichtigt, die regelmäßig Eingang in die Ermessensabwägung finden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 198; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707).
  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08

    Beweiswürdigung (Abweichen vom Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    An einer solchen Abweichung ist der Tatrichter nicht gehindert; er muss sich dann aber bei seiner Beurteilung konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.September 2008 - 3 StR 302/08, StraFo 2009, 71).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    In einem solchen Fall, in dem der Umfang der Anfechtung unklar ist, ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2009 -3 StR 122/09, juris Rn. 5; vom 11. Juni 2014 -2 StR 90/14, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 9).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Die umfassende gerichtliche Kognitionspflicht gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte - Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll dieses die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der festgestellten oder wahrscheinlichen Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass sich dieser die Strafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB: BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 19.Februar 2013 - 1 StR 275/12, juris Rn. 34).
  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Dass sich das Landgericht seines Ermessens bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 2, jew. mwN), ist dem Gesamtzusammenhang des Urteils vorliegend hinreichend zu entnehmen.
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll dieses die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der festgestellten oder wahrscheinlichen Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass sich dieser die Strafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB: BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 19.Februar 2013 - 1 StR 275/12, juris Rn. 34).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 377/19

    Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften (kein

    Zwar neigt der Senat dazu, in der Anfertigung der Screenrecords nicht - wie die Jugendkammer meint - lediglich ein Sichverschaffen des Besitzes an einer jugendpornografischen Schrift im Sinne des § 184c Abs. 3 1. Alternative StGB zu sehen (zum Sichverschaffen von kinderpornografischen Bildern durch deren Anfertigung vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, NStZ 2018, 90), sondern insoweit ein Herstellen im Sinne des § 184c Abs. 1 Nr. 3 StGB anzunehmen, weil der Angeklagte die übertragenen Bilder in einer Weise in einem Datenspeicher fixiert hat, dass ihm dadurch deren (wiederholte) visuelle Reproduktion und Wahrnehmung ohne weiteres möglich wurde (vgl. BTDrucks. 15/2466, S. 5 zu § 201a Abs. 1 StGB; Schreibbauer, Das Pornografieverbot des § 184 StGB, 1999, S. 277 zu § 184 Abs. 1 Nr. 8 StGB; Hörnle in Münch.Komm. z. StGB, 3. Aufl., § 184 Rn. 68; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 184 Rn. 60).
  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

    (1) Durch das Herstellen der Videoaufnahmen unternahm es der Angeklagte in zwei rechtlich selbständigen Fällen, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen (§ 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF), denn auch das eigenhändige Anfertigen einer Aufnahme zum Eigengebrauch erfüllt den Tatbestand des Sich-Verschaffens (BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, NStZ 2018, 90 f.; LK/Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 9; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 184b Rn. 35).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Für das vorangehende Herstellen und das anschließende Drittverschaffen kinderpornografischer Schriften kann nichts Anderes gelten (vgl. MK-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184b Rn. 55; ebenso für das Betäubungsmittelrecht Weber, BtMG, aaO, § 29 Rn. 154 mwN), denn auch das eigenhändige Anfertigen einer Aufnahme zum Eigengebrauch erfüllt den Tatbestand des Sichverschaffens (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, NStZ 2018, 90 f.).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll auch hinsichtlich des Vorbehaltes der Sicherungsverwahrung das Gericht die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der wahrscheinlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern bereits jetzt festgestellt werden kann, dass die derzeit noch wahrscheinlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB zum Entlassungszeitpunkt nicht mehr vorliegen werden (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 -, juris; BGH, Urteil vom 06.04.2017 - 3 StR 548/16 -, juris; BT-Drucks. 14/8586, S. 6 [zu § 66a Abs. 1 StGB aF]).
  • BGH, 05.05.2020 - 6 StR 84/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Verbreiten:

    Durch das Herstellen der Videoaufnahmen unternahm sie es, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen (§ 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF); denn auch das eigenhändige Anfertigen einer Aufnahme erfüllt den Tatbestand des Sich-Verschaffens (BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, NStZ 2018, 90 f.; LK-StGB/Laufhütte/Roggenbuck, 12. Aufl., § 184b Rn. 9; Schönke/Schröder/Eisele, aaO., § 184b Rn. 35).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    § 66a Abs. 1 StGB stellt auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in das Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, Rn. 14).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll dieses die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der wahrscheinlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern bereits jetzt festgestellt werden kann, dass die derzeit noch wahrscheinlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB zum Entlassungszeitpunkt nicht mehr vorliegen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017- 3 StR 548/16, Rn. 14; BT-Drucks. 14/8586, S. 6 (zu § 66a Abs. 1 StGB aF); Jehle/Harrendorf, aaO § 66a Rn. 9 mwN).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Denn auch der Besitz von "Posing"-Bildern, d.h. von Abbildungen von Kindern in einer sexualbezogenen Haltung, war bereits damals strafbar (BGH, Urteile vom 11. Februar 2014 - 1 StR 485/13 - BGHSt 59, 177 und vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16 - NStZ 2018, 90 ).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Dies ist ein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 5; vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 113/13 Rn. 3).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 423/19

    Herstellen und Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften

    a) Die Verurteilung wegen Herstellens kinderpornographischer Schriften in den Fällen 13 bis 17 kann nicht bestehen bleiben, weil der Angeklagte sich durch das eigenhändige Anfertigen entsprechender Fotoaufnahmen "zum Eigengebrauch' in der zu den Tatzeiten geltenden Fassung des § 184b StGB vom 31. Oktober 2008 mangels der in Absatz 3 Nummer 3 vorausgesetzten Absicht lediglich wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, NStZ 2018, 90, 91 mwN).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Aus den genannten Erwägungen hat die Kammer im Urteil auch nicht den Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 1 StGB angeordnet; die Kammer geht davon aus, dass sich der Angeklagte A. bereits die ausgesprochene Freiheitsstrafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2011, Az. 3 StR 466/10; Urteil vom 19.02.2013, Az. 1 StR 275/12; Urteil vom 06.04.2017, Az. 3 StR 548/16).
  • BGH, 22.02.2023 - 3 StR 375/22

    Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines besonderen Strafrahmens für minder schwere

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