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   BGH, 28.11.2017 - 5 StR 480/17   

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https://dejure.org/2017,49778
BGH, 28.11.2017 - 5 StR 480/17 (https://dejure.org/2017,49778)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2017 - 5 StR 480/17 (https://dejure.org/2017,49778)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2017 - 5 StR 480/17 (https://dejure.org/2017,49778)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 261 StPO
    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe: Bewertungsmaßstab bei einem ausländischen Angeklagten mit fremden soziokulturellen Wertvorstellungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes für den Totschlag; Rechtfertigung der Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe durch die Verwurzelung eines Täters in einem anderen ...

  • rewis.io

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe: Bewertungsmaßstab bei einem ausländischen Angeklagten mit fremden soziokulturellen Wertvorstellungen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes für den Totschlag; Rechtfertigung der Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe durch die Verwurzelung eines Täters in einem anderen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 92
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 5 StR 480/17
    Diese Erwägungen geben Anlass zu dem Hinweis, dass der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe zu entnehmen ist, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGH, aaO und Beschluss vom 28. November 2017 - 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92).
  • LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18

    Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg

    Der aus dem N. stammende Angeklagte, der bereits mehrere Jahre in Deutschland lebte, war dabei auch mit den insoweit allein maßgeblichen Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft in Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011, BGH, Beschluss vom 28.11.2017 - 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92) hinreichend vertraut.
  • LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18

    Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist stets den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe zu entnehmen, welche die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt; die Verwurzelung eines Täters in einem anderen Kulturkreis oder in einer bestimmten Glaubensform kann deshalb nur ganz ausnahmsweise die Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe rechtfertigen (BGH, 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92-93).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen; die Verwurzelung eines Täters in einem anderen Kulturkreis oder in einer bestimmten Glaubensform kann allenfalls in Ausnahmefällen die Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2004, Az. 2 StR 452/03; Beschluss vom 28.11.2017, Az. 5 StR 480/17; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).
  • LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19

    Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige

    Dieses gilt auch unter Berücksichtigung seiner soziokulturellen Herkunft, seiner lebensgeschichtlichen Erfahrungen mit häuslicher Gewalt durch die Erziehungsansätze seines Vaters und generell seiner Verwurzelung in einer patriarchalischen Weltanschauung.Denn der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist stets den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe zu entnehmen, welche die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt; die Verwurzelung eines Täters in einem anderen Kulturkreis oder in einer bestimmten Glaubensform kann deshalb nur ganz ausnahmsweise die Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe rechtfertigen (BGH, 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92-93).
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