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   BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78   

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BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78 (https://dejure.org/1979,3051)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1979 - 1 StR 749/78 (https://dejure.org/1979,3051)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 (https://dejure.org/1979,3051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz - Fehlende Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen oder Schuldausschließungsgründen - Abwendung eines Angriffs gegen einen Dirtten - Vorliegen von Nothilfe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 985
  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 421/77

    Pistolenschlag II - § 32 StGB, §§ 229, 15 StGB, ungewollte Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Es kann aber sein, daß dem Angeklagten auch im Falle gezielten Schießens kein Schuldvorwurf zu machen ist: Wenn er (zumindest auch) zum Zwecke der Nothilfe schoß, dabei nicht vorwerfbar von einem Sachverhalt ausging, der die Verletzung des Angreifers nicht als rechtsmißbräuchlich - also nicht als außer jedem Verhältnis zu dem durch endgültige Sicherung der Beute drohenden Schaden stehend - erscheinen ließ (vgl. BGH GA 1968, 182, 183; Baldus a.a.O. Rdn. 31; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 32 Rdn. 20; Jescheck, Allg. Teil 3. Aufl. § 32 III 3 b) und um möglichst geringe Schädigung des Angreifers bemüht war (vgl. BGHSt 27, 313, 314) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 421/77], entfällt wegen Erlaubnistatbestandsirrtums der Vorwurf vorsätzlichen und wegen schonenden Einsatzes der Abwehrmittel der Vorwurf fahrlässigen Handelns (vgl. Baldus a.a.O. Rdn. 49; Lackner a.a.O. Anm. 5).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    Sowohl in Wahrnehmung fremder als auch bei der Verteidigung eigener rechtlich geschützter Interessen brauchte er sich auf das Risiko ungenügender Abwehrhandlungen nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 368; BGH NJW 1978, 898 = JR 1979, 71 mit Anm. von Kienapfel; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1968, 182, 183), wenn er auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGHSt a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; Baldus a.a.O. Rdn. 20; Lackner a.a.O. Anm. 2 f).
  • RG, 12.10.1931 - II 520/31

    Schließt das Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO.) die Befugnis ein,

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    In der Anerkennung einer solchen Möglichkeit, der im Schrifttum allerdings vielfach widersprochen wird, setzt sich der Senat nicht in Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 65, 392, 396; 72, 305, 306).
  • RG, 15.07.1938 - 4 D 259/38

    1. Ist das G. über den Waffengebrauch der Forst- und Jagdschutzberechtigten sowie

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
    In der Anerkennung einer solchen Möglichkeit, der im Schrifttum allerdings vielfach widersprochen wird, setzt sich der Senat nicht in Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 65, 392, 396; 72, 305, 306).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Er war zwar vollendet, aber noch nicht beendet; denn die Beute war noch nicht gesichert (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 985; siehe weiter BGHSt 27, 336, 339; BGH NJW 1979, 2053; RGSt 55, 82, 84; Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 13, 15; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Ein Fall des Mißbrauchs des Notwehrrechts wegen geringen Gewichts des angegriffenen Rechtsguts stand hier nicht in Rede (sog. Bagatellfälle; vgl. BGH MDR bei Holtz 1979, 985; Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 20 m.w.N.).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Das würde selbst dann gelten, wenn H., was nach den Feststellungen aber nicht der Fall war und wovon der Angeklagte, wie seiner Einlassung zu entnehmen ist, auch nicht ausging, bereits einen vollendeten - und nicht nur einen versuchten - Diebstahl begangen und mit dem Versuch des Wegschaffens der Beute durch Flucht den Angriff auf das Eigentum des Angeklagten fortgesetzt hätte (BGH bei Holtz MDR 1979, 985).

    Ein solcher Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr - Putativnotwehr - würde als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen sein (BGHSt 3, 195 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; BGH NJW 1968, 1885; BGH bei Holtz MDR 1979, 985; 80, 453; BGH NStZ 1983, 500) und die Verurteilung wegen Totschlags ausschließen, wenn - da der in Putativnotwehr Handelnde zur Verteidigung nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75) - die weiteren Voraussetzungen des § 32 StGB vorliegen.

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Grundsätzlich richtig ist demnach auch, daß der Verteidiger - wenn eine bloße verbale Androhung wie hier von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen muß (BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1, BGH bei Holtz MDR 1979, 985).
  • BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24

    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer,

    Was für die Voraussetzungen und Wirkungen der Angriffsabwehr durch den Rechtsgutträger selbst gilt, trifft auch für die Nothilfe zu (BGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 -, juris).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, daß in Ausnahmefällen unter Umständen im Hinblick auf die Schwere einer Rechtsgutsverletzung auch einem Privaten die Abgabe von Schassen auf den fliehenden Täter gestattet sein kann (BGH bei Holtz MDR 1979, 985, 986; anders für gezielte Schüsse BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1); er hat dabei jedoch klargestellt daß das angewendete Mittel zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen muß (vgl. dazu auch Boujong in KK/StPO aaO § 127 Rdn. 19).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 296/79

    Vorliegen einer schweren Beleidigung im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch(StGB) bei

    Zwar trifft es zu, daß eine Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff mißbräuchlich ist, wenn sie zu Folgen für den Angreifer führt, die außer jedem Verhältnis zu dem Schaden stehen, der den Rechtsgütern des Angegriffenen droht (BGH GA 1968, 182, 183; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 - LK-Baldus 9. Aufl. § 53 Rdn. 31; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 32 Rdn. 20).

    Der Angeklagte durfte aber Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; 27, 336, 337; BGH GA 1968, 182, 183; BGH bei Holtz MDR 1977, 281 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78).

  • BGH, 23.10.1984 - 1 StR 570/84

    Missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Rahmen der Nothilfe - Verteidigung des

    Zwar ist eine Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff mißbräuchlich, wenn sie zu Folgen für den Angreifer führt, die außer jedem Verhältnis zu dem Schaden stehen, der den Rechtsgütern des Angegriffenen droht (BGH MDR 1956, 372; BGH NJW 1962, 308, 309; BGH GA 1968, 182, 183; BGH, Urteil vom 15. Mai 1978 - 1 StR 749/78 - bei Holtz MDR 1979, 985, 986; Urteil vom 31 Juli 1979 - 1 StR 296/79; Dreher/Tröndle, StGB 41 Aufl. § 32 Rdn. 20).

    Wenn im Einzelfall der gegen sie gerichtete Angriff wegen ihres geringen Wertes lediglich Bagatellcharakter hat, muß die Verteidigung allerdings den Gedanken der Güterabwägung berücksichtigen und sich im Rahmen proportionaler Reaktion halten (BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/73; vgl. Urteil vom 15. Mai 1978 - 1 StR 749/78 - bei Holtz MDR 1979, 985, 986; Spendel in LK 10. Aufl. § 32 Rdn. 313, 317; enger Baldus in LK 9. Aufl. § 53 Rdn. 31; Roxin ZStW 93, 68, 95; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 32 Rdn. 50; Krey JZ 1979, 702, 713).

  • BGH, 23.01.1980 - 3 StR 3/80

    Rückrechnung des Blutalkoholgehalts auf der Grundlage einer dem Angeklagten erst

    Es ist deshalb aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß sich das Landgericht die Überzeugung verschafft hat, daß die vom Angeklagten, der im übrigen auch Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten durfte (BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 und vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79), gewählte Verteidigung objektiv nicht notwendig gewesen ist.
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 777/80

    Unscharfe Verwendung des Begriffes "gezieltes Schießen" bei der Ermittlung

    Die Frage, ob dem Angeklagten ein Rechtfertigungsoder Schuldausschließungsgrund zur Seite stehen kann, hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 - erörtert.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,411
BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79 (https://dejure.org/1979,411)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1979 - 1 StR 440/79 (https://dejure.org/1979,411)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1979 - 1 StR 440/79 (https://dejure.org/1979,411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin - Vorliegen einer falschen Diagnose - Beurteilung der Ursächlichkeit späterer Handlungen und Unterlassungen - Fehlerhafte Narkose aufgrund einer falschen Diagnose

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 649
  • MDR 1980, 155
  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Dieser Grundsatz besagt, daß im Interesse eines geordneten Ablaufs der Operation sich die dabei beteiligten Fachärzte grundsätzlich auf die fehlerfreie Mitwirkung des Kollegen aus der anderen Fachrichtung verlassen können (vgl. BGHSt 3, 91, 96 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52]; Stratenwerth, Festschrift für Eb. Schmidt 1961, 383 ff; Englisch, Langenbecks Arch. klin. Chir. 297, 236, 240, 251 f; Weissauer, Der Anaesthesist 1962, 239, 248 f; ders. in Frey/Hügin/Mayrhofer, Lehrbuch der Anaesthesiologie und Wiederbelebung, 2. Aufl. S. 995, 996; Westermann, NJW 1974, 577, 581).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn besondere Umstände der Angeklagten den Schluß hätten nahelegen müssen, daß die chirurgische Diagnose nicht richtig sei (vgl. BGHSt 3, 91, 96) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52].

  • BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolgs dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 -).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Dazu genügt die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 505/71 - bei Dallinger MDR 1972, 384).
  • BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66

    Ursächlichkeit einer Pflichtwidrigkeit zum Zeitpunkt der Begehung bei

    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolgs dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 -).
  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70

    Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder - §§ 212, 13 StGB,

    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolgs dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 -).
  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 505/71

    Intravenöse Injektion von 2 Kubikzentimeter Penthrane innerhalb einer Minute bei

    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Dazu genügt die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 505/71 - bei Dallinger MDR 1972, 384).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und

    Auszug aus BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolgs dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 -).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    Bei horizontaler Arbeitsteilung darf grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der anderen Beteiligten vertraut werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1952 - 5 StR 324/52, BGHSt 3, 91, 96; vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; Bußmann, NStZ 2009, 386; Renzikowski, StV 2009, 443, 444).

    Überwachungspflichten der Beteiligten untereinander bestehen nicht, da sie dem Sinn der Arbeitsteilung in einem gleichberechtigten Zusammenwirken entgegenlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Müller-Gugenberger/Gruhl/Hadamitzky/Schmid, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., § 30 Rn. 71).

    Auf dessen Mitteilung darf grundsätzlich - bei Fehlen von Zweifeln - vertraut werden und diese zum Fundament des eigenen Handelns gemacht werden (vgl. zum Anästhesisten, der grundsätzlich auf die mitgeteilte Diagnose des Chirurgen vertrauen darf: BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; vgl. zum Vertrauen in die Mitteilung eines Beteiligten, er werde vor der Entfernung von Deckenstützen einen Statiker befragen: BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 44 f.).

  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

    Damit ist kein Raum für die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes, nach dem ein Arzt in der Regel auf die korrekte Vorarbeit eines Kollegen oder - bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Fachrichtungen - auf die Sorgfalt des fachfremden Kollegen vertrauen darf, ohne die ärztliche Leistung seiner Kollegen jeweils selbst überprüfen zu müssen (vgl. dazu BGH NJW 1980, 649, 651; BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06

    Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen: Aussetzung zur Bewährung

    Insofern ist § 183 Abs. 3 StGB gegenüber § 56 Abs. 1 StGB eine Sonderregelung mit der Folge, dass eine Aussetzung auch dann in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Urteilsfindung noch akute Wiederholungsgefahr besteht (BGH NJW 1980, 649).
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

    Wenn der erkennende Senat insoweit darauf hingewiesen hat, daß in diesem Rahmen eine gegenseitige Überwachungspflicht nicht bestehe, weil andernfalls die im Operationssaal besonders wichtige ärztliche Zusammenarbeit empfindlich gestört und ein zusätzliches Risiko für den Patienten geschaffen werde (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79 - NJW 1980, 649, 650), so gilt dies ersichtlich nur für Fälle, in denen die Schädigung des Patienten sich im ausschließlichen Verantwortungsbereich eines der beteiligten Fachgebiete, also in einem abgrenzbaren und auf das betreffende Fachgebiet beschränkten Gefahrenkreis eintritt.
  • OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15

    Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen

    Daneben ist zur Ausgestaltung der Sorgfaltspflicht auch der allgemeine Vertrauensgrundsatz heranzuziehen, nachdem jeder grundsätzlich auf sorgfaltsgemäßes Verhalten anderer und die Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten vertrauen darf (vgl. BGHSt 2007, 118; BGH Urteil vom 02.10.1979 - 1 StR 440/79 = NJW 1980, 649, 650; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.1996 - 1 Ws 166/96 = NStZ 1997, 190; LK-Vogel, a.a.O., § 15 Rdnr. 218, 244 ff; Lackner/Kühl-Kühl, StGB, 28. Aufl., § 15 Rdnr 39).
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 344/89

    Abgrenzung der Verantwortung von Operateur und Anästhesist

    Eine gegenseitige Überwachungspflicht besteht insoweit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79 - NJW 1980, 649, 650 = MDR 1980, 155, 156; s. auch Weißauer, MedR 1983, 92 ff zur oben genannten interdisziplinären Vereinbarung vom 28. August 1982 sowie Opderbecke = a.a.O., 1978 S. 19 f und 1981 S. 15; Carstensen/Schreiber in: Arzt und Patient zwischen Therapie und Recht, 1981, S. 167, 169 ff; Narr, Ärztliches Berufsrecht, 2. Aufl. Bd. 2 Rdn. 891).
  • LAG Hessen, 10.12.1981 - 12 Sa 671/81
    Der bei ärztlicher Zusammenarbeit im Operationssaal zur Anwendung kommende Vertrauensgrundsatz, wonach im Interesse eines ordnungsgemäßen Ablaufs einer Operation die dabei beteiligten Fachärzte grundsätzlich auf die fehlerfreie Mitwirkung der Kollegen aus der anderen Fachrichtung verlassen können (vgl hierzu: BGH, Urt vom 1979-10-02 1 StR 440/79 = MDR 1980, 155 (156)) gilt nicht, soweit es das ausbildungsbedingte Überwachungsverhältnis bei Ärzten gleicher Fachrichtung ausgeht.2.
  • OLG Jena, 13.11.2007 - 1 Ws 282/07

    Berichtigung

    § 183 Abs. 3 StGB ist gegenüber § 56 Abs. 1 StGB damit eine Sonderregelung mit der Folge, dass eine Aussetzung auch dann in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Urteilsfindung noch akute Wiederholungsgefahr besteht (BGH NJW 1980, 649).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2029
BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Kanzlei - Entlassung von Beweisstücken aus amtlichem Gewahrsam - Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung - Vorteile für Zeugen - Rüge von Mängeln des Vorverfahrens - Verurteilung wegen ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 298
  • NStZ 1981, 93
  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 04.11.1952 - RReg. 2 St 457/52

    Verlesung von Gutachten öffentlicher Behörden über die Blutalkoholuntersuchung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das Gericht durfte sie schon aus diesem Grunde ablehnen, soweit die Vernehmung nicht durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung geboten war (BayObLGSt 1952, 228=NJW 1953, 194).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Die Ansicht der Revision, die Vorschrift erlaube nur die Verlesung solcher Strafurteile, die sich gegen den (jetzigen) Angeklagten richten, ist abwegig (BGHSt 1, 337,341) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Ob der Angeklagte diese Waren zunächst für sich oder sogleich für die A... ankaufte, ist unerheblich, weil sowohl nach der alten (vgl. dazu BGHSt 2, 355) als auch nach der neuen Fassung des § 259 StGB auch der für den Geschäftsherrn ankaufende Gewerbegehilfe Täter sein kann.
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Im übrigen können Mängel des Vorverfahrens grundsätzlich nicht mit der Revision gerügt werden (BGHSt 6, 326,328).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    § 58 Abs. 1 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift (BGH NJW 1962, 260).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das ist jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen (BGHSt 22, 129,134).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 24.08.1977 - 2 StR 349/77

    Strafbemessung: Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Es durfte die Tatbeteiligung am Betrug allerdings ohne Wiedereinbeziehung nach § 154 a Abs. 3 StPO nicht strafschärfend verwerten (BGH Beschluß vom 24.August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz in MDR 1977, 982).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachw.;Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Darf das Gericht nach § 251 StPO Urkunds- statt Zeugenbeweis erheben und deckt das vernehmungsersetzende Schriftstück die behaupteten Beweistatsachen ab, so ist über die Anhörung des Zeugen nur noch nach dem Maßstab der Aufklärungspflicht zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/79, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95 (für eine Behördenauskunft nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO); LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 145; KK/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 116; ferner BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273 (für die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO)).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Im Kern kommt es also darauf an, ob eine solche Vernehmung Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist, die (auch sonst) von § 256 StPO unberührt bleibt (vgl. schon BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR, StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 2 mit Hinweis auf Nr. 111 Abs. 3 Satz 2 RiStBV).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 -).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Schließlich wäre die Verhandlung über die Frage der Vereidigung und die Entlassung des Sachverständigen sowie die Einnahme des Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten von § 247 StPO selbst dann nicht gedeckt gewesen, wenn die Entfernung des Angeklagten für die Dauer der Vernehmung des Sachverständigen auf § 247 Satz 3 StPO hätte gestützt werden können (vgl. zur entsprechenden Frage bei § 247 Satz 1 und 2 StPO: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 und § 247 Satz 2 Nachteil 1 - Verhandlung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4 und 5, BGH NStZ 1981, 95 - Augenschein).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

    Bei der Tat handelte es sich allerdings um einen schweren Angriff gegen Leib und Leben, bei dem bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Festschrift für Hanack 1991 S. 165, 175; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; NStZ 1991, 126, 127; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • OLG Koblenz, 08.10.2007 - 2 Ss 162/07
  • KG, 02.02.1999 - 5 Ws 1/99

    Strafprozeßrecht: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Auslandsbeziehung

  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 53/96

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 363/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall -

  • BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84

    Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1627
BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80 (https://dejure.org/1980,1627)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 StR 20/80 (https://dejure.org/1980,1627)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 StR 20/80 (https://dejure.org/1980,1627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung eines psychologisch-psychiatrischen Sachverständigen - Annahme des Ursachenzusammenhangs durch die zum Tode führende Heroininjektion unter Mithilfe des Opfers

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 94 (Pfeiffer)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80
    Die Annahme des Ursachenzusammenhangs wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß Ellen B. sich die zum Tode führende Heroininjektion selbst verabreicht und hierdurch ihren eigenen Tod fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -).

    Auch bei diesem Angeklagten steht der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegen, daß Ellen B. sich die tödliche vom Angeklagten zubereitete Heroindosis selbst injiziert und hierdurch ihren Tod (mit-)verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Der Kausalzusammenhang wurde nicht dadurch unterbrochen, daß die Empfängerin des Betäubungsmittels sich dieses Mittel selbst verabreichte (BGH NStZ 1983, 72; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -, bei Holtz MDR 1980, 985).
  • BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81

    Fahrlässige; Tötung; Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Heroin; Alkohol;

    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).

    Grundlage für die Beurteilung der Voraussehbarkeit im vorliegenden Fall ist deswegen die Feststellung des tatsächlichen Verlaufs, nämlich ob der Tod des X. nur durch das Zusammenwirken von Heroineinspritzung, Alkoholgenuß und Tabletteneinnahme eintrat oder ob allein schon die Heroinzuführung tödlich war und die Wirkung von Alkohol und Tabletten lediglich den Geschehensablauf beschleunigte (vgl. BGH Urteile vom 31.7. 1978 und 3.6. 1980 a.a.O.).

  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Verursacht - wie hier - ein Heroinhändler den Tod eines Heroinabhängigen durch Verkauf und Übergabe von Heroin, so reicht es für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB in der Regel aus, wenn ihm bekannt ist oder er damit rechnen muß, daß der Käufer das Rauschgift injiziert , und wenn er von der Gefährlichkeit des überlassenen Stoffes gewußt hat oder - z.B. durch die eingehenden Darstellungen und Berichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen hätte wissen können (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -).
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3502
BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1979,3502)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1979 - 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1979,3502)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1979,3502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag zur Vernehmung von drei Zeugen zu dem Thema "Frau V. war ... erheblich angetrunken" - Ablehnung des Antrags, weil es sich bei der Beweisbehauptung um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Bewertung handele - Auslegung des Beweisantrag entsprechend dem ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
  • NStZ 1981, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.01.1905 - 3446/04

    Ist in dem Antrage auf Vernehmung von Zeugen darüber, daß ein Kind verdorben und

    Auszug aus BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79
    Ein Zeuge sagt deshalb auch dann über Tatsachen aus, wenn er zur näheren Kennzeichnung seiner tatsächlichen Beobachtungen Schlußfolgerungen und Werturteile verwendet, die seiner Lebenserfahrung entnommen sind (RGSt 37, 371; RG JW 1916, 1027; JW 1928, 2721).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Gleichwohl kann er die Behandlung des Antrages rügen, weil das Beweisbegehren auch in seinem Interesse lag (BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; BGH, Urteil vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74 - Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 56); denn eine Bestätigung der Beweisbehauptung hätte alle Angeklagten, also auch ihn entlastet.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,13150
BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80 (https://dejure.org/1980,13150)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1980 - 4 StR 146/80 (https://dejure.org/1980,13150)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 (https://dejure.org/1980,13150)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vereidigung eines Zeugen bei Verdacht der Beteiligung des Zeugen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Folgen der Möglichkeit des Beruhens eines Urteils auf Verfahrensfehlern

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80
    Das Landgericht wäre auch verpflichtet gewesen, in der Hauptverhandlung darauf hinzuweisen, daß es sie lediglich als uneidliche Bekundung würdigen werde, um den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich hierauf einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (vgl. BGHSt 4, 130 ff).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich, aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH VRS 27, 105, 106, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 687/79

    Bestehen eines Vereidigungsverbots - Absprache und Vorbereitung von Aussagen -

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80
    Eine solche Mitteilung kann aber in der Regel auch nicht verlangt werden, weil eine Rekonstruktion der damaligen Prozeßlage nur in seltenen Fällen möglich sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Es kann sonach nicht ausgeschlossen werden, daß der Verfahrensverstoß die Verteidigung von solchen Anträgen abgehalten hat (BGH, Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 -).".
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2676
BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77 (https://dejure.org/1977,2676)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1977 - 3 StR 442/77 (https://dejure.org/1977,2676)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1977 - 3 StR 442/77 (https://dejure.org/1977,2676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags über die Aufhebung der vorläufigen Enziehung einer Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 384
  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.09.1977 - 3 Ws 160/77
    Auszug aus BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77
    Dieser Antrag ist durch Beschluß des Landgerichts vom 16. August 1977 - 2 KLs 5/77 - abgelehnt, die Beschwerde des Angeklagten hiergegen durch Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. September 1977 - 3 Ws 160/77 - aus den Erwägungen des in MDR 1977, 948 abgedruckten Beschlusses desselben Gerichts verworfen worden.
  • OLG Celle, 25.06.1976 - 1 Ss 283/76
    Auszug aus BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77
    Dieser Antrag, mit dem er die Aufhebung des auf § 111 a StPO gestützten Beschlusses des Amtsgerichts Mosbach vom 9. März 1977 über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis begehrt, ist unzulässig (vgl. OLG Celle NJW 1977, 160 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 19.12.2007 - 1 Ss 339/07

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das

    Eine solche Entscheidung kommt nicht bereits deshalb in Betracht, weil die vom Amtsgericht in seinem Urteil vom 24. Juli 2007 verhängte Sperrfrist von 3 Monaten bereits abgelaufen ist (BGH NJW 1978, 384; OLG Koblenz MDR 1986, 871 ).
  • OLG Stuttgart, 06.03.1998 - 2 Ss 86/98
    Über diese Fallgestaltungen hinaus ist der Senat als Revisionsgericht für die Entscheidung über die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht zuständig; ein dahingehender Antrag wäre unzulässig (BGH NJW 1978, 384).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79   

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https://dejure.org/1979,8973
BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79 (https://dejure.org/1979,8973)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - 1 StR 156/79 (https://dejure.org/1979,8973)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 1 StR 156/79 (https://dejure.org/1979,8973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug bei täuschenden Werbebehauptungen zur Veranlassung der Zeichnung und Einzahlung von Kapitalanteilen - Absehen von der Vernehmung von Zeugen bei der Annahme der Übereinstimmung ihrer Aussagen mit bereits vernommenen Zeugen aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Hierzu hat sie unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 71, 284 ausgeführt: Die Bekundungen der drei vernommenen Kommanditisten stimmten mit der Lebenserfahrung überein, daß "bei einer Publikums-KG ... sich die angesprochenen Interessenten auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Werbung" verließen.

    Ein Erfahrungssatz des von der Strafkammer dargelegten Inhalts besteht nicht; der Hinweis auf BGHZ 71, 284 geht fehl.

  • BGH, 09.05.1960 - II ZB 3/60

    Voraussetzung der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Daß ihre Eintragung im Handelsregister nicht veranlaßt wurde, war für ihre Wirksamkeit unerheblich, da die Eintragung lediglich rechtsbezeugende Bedeutung gehabt hätte (BGH, Beschluß vom 9. Mai 1960 - II ZB 3/60 -, mitgeteilt in BB 1960, 880; Hachenburg, GmbH-Gesetz 6. Aufl., § 39 Anm. 6; Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz 13. Aufl., § 39 Anm. 2 C).
  • BGH, 11.09.1979 - 1 StR 394/79
    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Die zu neuer Entscheidung berufene Strafkammer wäre aber bei alleiniger Aufhebung des Strafausspruchs wegen der dann in Rechtskraft erwachsenden bisherigen Feststellungen zum Schuldumfang gehindert, insoweit neue Feststellungen zu treffen (vgl. BGH NJW 1956, 1845 Nr. 18; BGH, Urteil vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Die nach § 64 StPO erforderlichen Anordnungsbegründungen brauchten, wie die Revision nicht in Zweifel zieht, die Ermessenserwägungen nicht darzulegen; es genügte die Bezugnahme auf die Gesetzesstelle (vgl. BGHSt 1, 175, 176; 3, 229, 230).
  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Die nach § 64 StPO erforderlichen Anordnungsbegründungen brauchten, wie die Revision nicht in Zweifel zieht, die Ermessenserwägungen nicht darzulegen; es genügte die Bezugnahme auf die Gesetzesstelle (vgl. BGHSt 1, 175, 176; 3, 229, 230).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO teilt die Revision weder den vollständigen Inhalt des einzelnen Antrags noch den des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mit (vgl. BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Denn wenn mehrere der in den §§ 60, 61 StPO angeführten Gründe für die Nichtvereidigung eines Zeugen vorliegen, kann sich das Gericht darauf beschränken, einen von ihnen zu nennen; der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß sie alle erörtert werden (BGHSt 17, 186, 187; RG JW 1935, 2976; 1936, 1918; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 64 Rdn. 4; Kleinknecht, StPO 34. Aufl., § 64 Anm. 2; Müller/Sax, StPO 6. Aufl., § 64 Anm. 3).
  • BGH, 27.02.1975 - 2 StR 1/75

    Beurteilung einer aus versuchten Einzelakten bestehenden fortgesetzten Tat - Zur

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Zwar liegt nach den Urteilsfeststellungen in diesen Einzelakten möglicherweise zumindest versuchter Betrug und wäre bei einer teils in der Form des Versuchs begangenen und teils zur Vollendung gediehenen Fortsetzungstat ausschließlich wegen vollendeten Delikts zu verurteilen (ständige Rechtsprechung des BGH; z.B. Beschluß vom 27. Februar 1975 - 2 StR 1/75 - bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75

    Unübertragbare Befugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 1 StR 156/79
    Hierbei kommt es auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob bei einer GmbH die Erteilung einer Generalvollmacht rechtlich möglich ist (verneinend z.B. BGH NJW 1977, 199), nicht an.
  • BGH, 28.02.1981 - 2 StR 62/81

    Verurteilung eines Angeklagten auf bloßen Verdacht hin nach unzureichender

    Eine solche "Beweiswürdigung" ist unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 17. Mai 1978 - 2 StR 18/78 - und vom 23. Oktober 1979 - 1 StR 156/79 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,11421
BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79 (https://dejure.org/1979,11421)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1979 - 4 StR 364/79 (https://dejure.org/1979,11421)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1979 - 4 StR 364/79 (https://dejure.org/1979,11421)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Straftaten - Vorliegen von Unterbrechungshandlungen - Erfordernis richterlicher Handlung - Durchsuchung und Beschlagnahme - Erkennbarkeit des Interesses an Geheimhaltung notarieller Verträge - Fortführung der Hauptverhandlung bei eigenmächtigem Fernbleiben ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60
    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79
    Der vorliegende Fall liegt somit grundsätzlich anders als der, welcher der Entscheidung BGHSt 15, 234 zugrunde liegt, auf die sich die Revision beruft (vgl. im übrigen Mösl in LK 9. Aufl. § 68 StGB Rdn. 3 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79
    Bei der neuen Gesamtstrafenbildung wird das Landgericht auch die lange Dauer des Verfahrens zu berücksichtigen haben (vgl. BGHSt 24, 239, 242/243).
  • OLG Bremen, 23.10.1998 - VAs 1/98

    Rechtmäßigkeit der Art einer Durchsuchung im Rahmen eines wegen

    Das gilt um so mehr, als es für die Frage der Beschlagnahme solcher Unterlagen lediglich auf ihre potentielle Beweisbedeutung ankommt (BGH, NStZ 1981, 94 >Pf.<; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 94 Rdnr. 6 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1979 - 1 StR 573/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6055
BGH, 03.04.1979 - 1 StR 573/78 (https://dejure.org/1979,6055)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1979 - 1 StR 573/78 (https://dejure.org/1979,6055)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1979 - 1 StR 573/78 (https://dejure.org/1979,6055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Obergutachtens - Anhörung eines weiteren Sachverständigen zur Frage der Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge Spielleidenschaft - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - 1 StR 573/78
    Die Prüfung der Rechtsfrage, ob die zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können, ist vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten aus vorzunehmen (BGHSt 8, 226, 233; stand. Rspr.).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74

    Strafbemessung: Freiheits- oder Geldstrafe nach Neufassung des Untreuetatbestands

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - 1 StR 573/78
    Das bedeutet jedoch nicht, daß nur dessen eigene Einstellung maßgebend ist; er muß vielmehr vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957, 68; BGH, Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 502/74).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 03.04.1979 - 1 StR 573/78
    Das bedeutet jedoch nicht, daß nur dessen eigene Einstellung maßgebend ist; er muß vielmehr vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957, 68; BGH, Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 502/74).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,9505
BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79 (https://dejure.org/1979,9505)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - 5 StR 221/79 (https://dejure.org/1979,9505)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 5 StR 221/79 (https://dejure.org/1979,9505)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz - Voraussetzungen für ein Beweiswertungsverbot - Anforderungen an die Beweiswürdigung

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1968 - 5 StR 594/68

    Strafprozessuale Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zeugenvernehmung eines

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    Das Landgericht hatte daher keinen Anlaß, diese Sachkunde in den Urteilsgründen im einzelnen darzutun (BGH Urteil vom 19. November 1968 - 5 StR 594/68).
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    Der Hinweis auf BGHSt 8, 177 geht deshalb fehl.
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    Das ist zulässig und kann auch im Wege des Verlesens geschehen (BGHSt 14, 310, 312 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; BGH Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 168/76 -).
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    Ein Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO begründet kein Verwertungsverbot (BGHSt 22, 170, 173).
  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 582/74

    Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr - Einhaltung der

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bisher festgehalten (BGH Urteil vom 20. Mai 1975 - 4 StR 582/74 -).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 168/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    Das ist zulässig und kann auch im Wege des Verlesens geschehen (BGHSt 14, 310, 312 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; BGH Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 168/76 -).
  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 173/76

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Mitwirkung eines Hilfsschöffen statt eines

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79
    Es ist deshalb davon auszugehen, daß er sein Recht, die Aussage zur Sache zu verweigern, aus vorangegangenen Verfahren kannte (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 173/76 -).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch in zwei Urteilen vom 20. März 1975 - 4 StR 582/74 - VRS 50, 350 und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 221/79 - bei Spiegel in DAR 1980, 203 und bei Pfeiffer in NStZ 1981, 94 auf diese Rechtsansicht gestützt.
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch

    Auf die von der Revision aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO im Vorverfahren zu einem Verwertungsverbot führt (BGHSt 22, 129; 22, 170; 25, 325, 331 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH, Urteile vom 20. März 1975 - 4 StR 582/74; vom 26. Juni 1979 - 5 StR 221/79 - und vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82; dazu KK-Boujong, StPO § 136 Rdn 27; KK-Pelchen a.a.O. vor § 48 Rdn 34; KK-Hürxthal a.a.O. § 257 Rdn 5), kommt es deshalb nicht an.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8545
BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78 (https://dejure.org/1979,8545)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1979 - 5 StR 683/78 (https://dejure.org/1979,8545)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1979 - 5 StR 683/78 (https://dejure.org/1979,8545)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Einbeziehung einer Reststrafe bei der Strafzumessung - Rechtmäßigkeit der Sperre für die Erteilung einer ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78
    Da das Landgericht hier offensichtlich nicht nach § 31 Abs. 3 JGG verfahren wollte, hatte es die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilte Straftat und die neue Tat einheitlich zu bewerten und ohne Rücksicht auf den früheren Strafausspruch und die bisher verbüßte Strafe nach § 31 Abs. 2 JGG eine neue einheitliche Jugendstrafe festzusetzen (BGHSt 16, 335, 336; BGH Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61, mitgeteilt bei Herlan GA 1963, 105; Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 32/78).

    Erst auf diese Jugendstrafe ist die bisher verbüßte Strafe aus der abgeurteilten Tat anzurechnen (BGHSt 16, 335, 336).

  • BGH, 17.01.1962 - 2 StR 552/61

    Prüfung der Fragen an den Zeugen durch das Revisionsgericht - Tatbestandsmerkmal

    Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78
    Da das Landgericht hier offensichtlich nicht nach § 31 Abs. 3 JGG verfahren wollte, hatte es die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilte Straftat und die neue Tat einheitlich zu bewerten und ohne Rücksicht auf den früheren Strafausspruch und die bisher verbüßte Strafe nach § 31 Abs. 2 JGG eine neue einheitliche Jugendstrafe festzusetzen (BGHSt 16, 335, 336; BGH Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61, mitgeteilt bei Herlan GA 1963, 105; Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 32/78).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78
    Das Landgericht durfte es unter diesen Umständen dem pflichtgemäßen Ermessen der Sachverständigen überlassen, ob sie die für ihr Gutachten ausreichenden Grundlagen gewonnen hatte (BGH NJW 1970, 12 42, 1243; BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75 -).
  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78
    Abgesehen von einer ausdrücklichen Weisung des Gerichts hat der Sachverständige selbst darüber zu befinden, ob das Gutachten seine ständige Anwesenheit erforderlich macht (BGH Urteil vom 27. April 1976 - 5 StR 481/75).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 32/78

    Bildung einer Gesamtstrafe nach Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78
    Da das Landgericht hier offensichtlich nicht nach § 31 Abs. 3 JGG verfahren wollte, hatte es die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilte Straftat und die neue Tat einheitlich zu bewerten und ohne Rücksicht auf den früheren Strafausspruch und die bisher verbüßte Strafe nach § 31 Abs. 2 JGG eine neue einheitliche Jugendstrafe festzusetzen (BGHSt 16, 335, 336; BGH Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61, mitgeteilt bei Herlan GA 1963, 105; Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 32/78).
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