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   BVerfG, 04.12.1986 - 2 BvR 796/86   

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BVerfG, 04.12.1986 - 2 BvR 796/86 (https://dejure.org/1986,1201)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1986 - 2 BvR 796/86 (https://dejure.org/1986,1201)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 (https://dejure.org/1986,1201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährung - Strafaussetzung - Widerruf - Straferlaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 § 56f Abs. 1 Nr. 1 § 56g Abs. 1 § 57
    Verfassungsmäßigkeit des Bewährungswiderrufs bei neuer Straftat

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 43
  • NStZ 1987, 118
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Das Vollstreckungsgericht ist bei seiner Prognoseentscheidung grundsätzlich gehalten, sich der sach- und zeitnäheren Prognose des Tatgerichts anzuschließen, das die letzte, während der Bewährungszeit begangene Straftat beurteilt hat; dieses Gericht besitzt aufgrund des in der mündlichen Verhandlung gewonnenen unmittelbaren Eindrucks von der Erscheinung, des Verhaltens und der Persönlichkeit des Straftäters die besseren Erkenntnismöglichkeiten (vgl. BVerfG-Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, NStZ 1985, 357; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 -, NStZ 1987, S. 118; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, juris Rn. 4; VerfG-Bbg, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 20/12, 2/12 EA -, juris Rn. 22; entsprechende fachgerichtliche Entscheidungen: OLG Köln, Beschluss vom 19. März 1993 - 2 Ws 115 - 116/93, StV 1993, S. 429; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.Oktober 1996 - 1 Ws 895 - 896/96, StV 1998, 214; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2014 - III-1 Ws 36/14, 1 Ws 36/14, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

    - 2 BvR 796/86, NStZ 1987, 118).

    Dementsprechend hat auch die Rechtsprechung zunächst weder eine Verurteilung noch deren Rechtskraft für erforderlich gehalten (vgl. beispielsweise BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86, NStZ 1987, 118 mwN).

  • OLG Koblenz, 18.02.1997 - 1 Ws 86/97
    Daraus folgt aber weiterhin, daß es dem Vollstreckungsrichter nicht verwehrt sein kann, unter Umständen, die ihn zur Versagung der Bewährung bewogen hätten, die in Unkenntnis zwischenzeitlicher Entwicklung oder vor solchen ergangene Bewährungsentscheidung zu widerrufen (BVerfG NStZ 1987, 118 ).

    Für einen Widerruf nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB ist es daher ausreichend, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung davon überzeugt ist, daß der Verurteilte die Anlaßtat begangen hat (BVerfG NStZ 1987, 118 ; 1988, 21; 1991, 30).

    Weil dem Verurteilten die gemäß § 56 g Abs. 1 StGB begründete und rechtlich gesicherte Aussicht auf den Straferlaß bei durchgestandener Bewährung genommen wird, und dies in den Fällen des § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB ausschließlich mit der vorgeworfenen neuen Tat zu begründen ist, ist es auch geboten, den Widerruf nur aufgrund einer zumindest ebenso fundierten Tatsachengrundlage vorzunehmen, wie sie nötig ist, um trotz Vorliegens der übrigen Voraussetzungen die Strafaussetzung zur Bewährung rechtmäßig gemäß §§ 56, 57 StGB von vornherein zu versagen (BVerfG NStZ 1987, 118 ).

  • OLG Köln, 19.03.1993 - 2 Ws 115/93

    Möglichkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung bei ansonsten

    Für das Gericht, das über den Widerruf zu entscheiden hat, ist es naheliegend und im allgemeinen wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten des letzten Tatgerichts auch geboten, sich der sach- und zeitnäheren Prognose dieses Gerichts anzuschließen (vgl. BVerfG NStZ 85, 357; grundsätzlich auch anerkannt in BVerfG NStZ 87, 118; ferner LG Berlin MDR 88, 794; Schönke-Schröder/Stree, StGB, 24. Aufl., § 56 f Rdnr. 5; Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c; auch ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 28. August 1992, 2 Ws 449/92).

    Dies gilt zwar nicht, wenn die erneute Strafaussetzung zur Bewährung der Überzeugungskraft entbehrt (vgl. BVerfG NStZ 87, 118) und wesentliche Gesichtspunkte nicht oder völlig unzureichend bewertet werden (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1992, 2 Ws 299/92).

  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Das Strafvollstreckungsverfahren der §§ 449 ff. StPO zwingt nicht zu einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Hauptverhandlung mit entsprechenden Beweiserhebungen (BVerfG [Kammer], Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 - 2 BvR 1029/86 - und vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 -).
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 101/12

    Widerruf, Strafaussetzung, Unschuldsvermutung

    Klarstellend weist der Senat allerdings darauf hin, dass es in der Regel geboten sein wird, die Rechtskraft der neuen Entscheidung abzuwarten, um etwaige irreparable Freiheitsentziehungen zu vermeiden, die eintreten können, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verurteilte die Straftat, die Anlass für den Widerruf war, nicht begangen hat (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118).
  • OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07

    Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Begehung einer rechtswidrigen Tat muss dabei - ebenso wie die Begehung einer Straftat im Rahmen des parallel gelagerten § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB - zur Überzeugung des Widerrufsgerichts feststehen (vgl. Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 67g Rn. 2, § 56f Rn. 4), ein bloßer Verdacht reicht nicht aus (BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NStZ 1991, 30).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen

    Dabei muß die schuldhafte (vgl. KG StV 1988, 26) Begehung der Straftat zur Überzeugung des den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befindenden Gerichts feststehen (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118), ohne daß eine Bindung an die rechtskräftige Entscheidung eines anderen Gerichts gegeben ist (OLG Düsseldorf StV 1996, 45 und VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl., § 56 f Rdn. 3; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 56 f, Rdn. 7; Stree in NStZ 1992, 153, 157).
  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

    mehreren Entscheidungen als mit der Unschuldsvermutung vereinbar und für verfassungskonform erachtet, daß bei der Entscheidung über die Strafaussetzung weitere, noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten berücksichtigt werden; es genüge, so das Bundesverfassungsgericht, die tatsachenfundierte Überzeugung davon, daß der Betroffene sich so verhalten habe, daß die der Strafaussetzung zugrunde gelegte Erwartung nicht erfüllt worden ist (BVerfG NJW 1986, 1715; BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1999, 2 BvR 534/99).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der

    Der Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass die schuldhafte Begehung einer Straftat in der Bewährungszeit zur Überzeugung des über den Widerruf befindenden Gerichts erwiesen ist (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118; KG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 5 Ws 291/05 - m.w.N.; MüKo-Groß, StGB, § 56 f Rnr. 40 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, § 56 f Rnr. 3; Fischer, StGB, 58. Auflage, § 56 f Rnrn. 4, 5 m.w.N.).
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

  • OLG Köln, 16.10.1990 - 2 Ws 487/90

    Unzulässige Erwägungen einer Strafkammer zur strafrechtlichen Bewährung eines

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

  • OLG Celle, 17.10.2001 - 3 Ws 390/01

    Bewährungswiderruf ; Vollstreckungsaussetzung ; Freiheitsstrafe; Positive

  • KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 1 Ws 1018/99

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafaussetzung in der

  • OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90
  • BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 534/99

    Straferlaß - Strafaussetzung - Widerruf - Bewährungsstrafe - Abweichende

  • KG, 10.02.1999 - 5 Ws 71/99

    Strafvollstreckung: Anordnung von Sicherungshaft bei drohendem Widerruf der

  • OLG Stuttgart, 06.05.1991 - 1 Ws 63/91

    Widerruf der Strafaussetzung nach einem schwerwiegenden Bewährungsbruch

  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/85   

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https://dejure.org/1986,3714
BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/85 (https://dejure.org/1986,3714)
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BGH, Entscheidung vom 25. November 1986 - 4 StR 631/85 (https://dejure.org/1986,3714)
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  • NStZ 1987, 118
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