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   LG Freiburg, 03.04.1990 - II Qs 15/90   

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LG Freiburg, 03.04.1990 - II Qs 15/90 (https://dejure.org/1990,8631)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03.04.1990 - II Qs 15/90 (https://dejure.org/1990,8631)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03. April 1990 - II Qs 15/90 (https://dejure.org/1990,8631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 26 Qs 37/10

    "Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO ist für die

    Für die Bemessung der Tagessatzhöhe ist auf die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verurteilung abzustellen, in welcher die Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen, und nicht auf den Zeitpunkt der Nachtragsentscheidung (str., Beschluss der Kammer vom 02.09.2010 Az: 5/26 Qs 34/10; LG Freiburg, NStZ 1991, 135; KK-Fischer, 5. Auflage, § 460 Rn 30; LR-Graalmann-Scherer, StPO, § 460 Rz. 9; a.A. LG Berlin, NStZ-RR 1996, 373; StV 2009, 145; LG Hildesheim NStZ 1991, 434).
  • LG Gießen, 20.02.2012 - 7 Qs 28/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der

    Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 460 StPO ist umstritten, ob für die Bemessung der Tagessatzhöhe die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten einzubeziehenden tatrichterlichen Entscheidung (vgl. LG Freiburg NStZ 1991, 135) oder zum Zeitpunkt des Beschlusses nach § 460 StPO (vgl. LG Berlin NStZ-RR 2006, 373) maßgeblich sind.
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