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   BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91   

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BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91 (https://dejure.org/1991,567)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - 3 StR 148/91 (https://dejure.org/1991,567)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91 (https://dejure.org/1991,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und dessen Gefährlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 528
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf, die weiteren Anforderungen des in § 63 StGB vorausgesetzt, nur angeordnet werden, wenn gerade auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 - und vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).

    Zwischen dem seelischen Zustand des Täters und dessen Gefährlichkeit muß in dem Sinne ein symptomatischer Zusammenhang bestehen, daß sowohl die Anlaßtat als auch die für die Zukunft zu befürchtenden rechtswidrigen Taten Folgen der zur Schuldunfähigkeit oder doch zu ihrer erheblichen Verminderung führenden seelischen Verfassung sind (vgl. BGHSt 34, 22, 27; 27, 246, 249; BGH NStZ 1985, 309, 310; BGH, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).

    Auch bei der Beurteilung der Frage, ob für die Zukunft von der Beschuldigten erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, hätte der Ausnahmecharakter der Tat Berücksichtigung finden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Ein sie weiter gefährdendes Risiko brauchte die Beschuldigte nicht einzugehen; sie darf nicht auf eine bestimmte Verteidigungsart verwiesen werden, wenn diese für den Angreifer zwar weniger gefährlich gewesen wäre, aber eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr nicht erwarten ließ (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1, 5 und 6; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 32 Rdn. 36 mit zusätzlichen Nachweisen).

    Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 mit Nachweisen) ist, wenn er nicht als Folge des krankhaften, zur Schuldunfähigkeit führenden Zustandes gewertet werden muß (vgl. BGHSt 10, 355, 357; 3, 287, 289; BGH bei Holtz MDR 1983, 90), im Rahmen der Anwendung des § 63 StGB auch für einen schuldunfähig handelnden Täter beachtlich, weil eine derartige irrige Vorstellung die Feststellung einer krankheitsbedingten Gefährlichkeit - unter dem Gesichtswinkel einer Vorsatztat - nicht zuläßt, wenn anzunehmen ist, daß ein Schuldfähiger in gleicher Lage demselben Irrtum hätte unterliegen können (vgl. BGHSt 10, 355, 357).

  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Ein sie weiter gefährdendes Risiko brauchte die Beschuldigte nicht einzugehen; sie darf nicht auf eine bestimmte Verteidigungsart verwiesen werden, wenn diese für den Angreifer zwar weniger gefährlich gewesen wäre, aber eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr nicht erwarten ließ (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1, 5 und 6; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 32 Rdn. 36 mit zusätzlichen Nachweisen).

    Die weitere Frage, ob es der Beschuldigten möglich war, für den letzten Messerstich eine minder gefährdete Körperstelle zu wählen, wird nach der festzustellenden "konkreten Kampflage" entschieden werden müssen (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 5 mit Nachweisen).

  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Zwischen dem seelischen Zustand des Täters und dessen Gefährlichkeit muß in dem Sinne ein symptomatischer Zusammenhang bestehen, daß sowohl die Anlaßtat als auch die für die Zukunft zu befürchtenden rechtswidrigen Taten Folgen der zur Schuldunfähigkeit oder doch zu ihrer erheblichen Verminderung führenden seelischen Verfassung sind (vgl. BGHSt 34, 22, 27; 27, 246, 249; BGH NStZ 1985, 309, 310; BGH, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).

    Gelegenheits- oder Konfliktstaten werden daher für die im Rahmen des § 63 StGB anzustellende Gesamtbewertung in der Regel oder doch häufig ausscheiden (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 309, 310; BGH StV 1984, 508).

  • BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanwendung des § 63 StGB

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf, die weiteren Anforderungen des in § 63 StGB vorausgesetzt, nur angeordnet werden, wenn gerade auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 - und vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).
  • BGH, 13.12.1983 - 4 StR 714/83

    Anordnung der Unterbringung - Gesamtwürdigung - Abartigkeit des Täters -

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Gelegenheits- oder Konfliktstaten werden daher für die im Rahmen des § 63 StGB anzustellende Gesamtbewertung in der Regel oder doch häufig ausscheiden (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 309, 310; BGH StV 1984, 508).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Es wird insbesondere nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb die Abwehrreaktion der Beschuldigten, die zudem unter dem fortwirkenden Eindruck einer früher erlittenen Vergewaltigung stand, trotz der Einfühlbarkeit des Handelns eine spezifische Folge der diagnostizierten schizophrenen Psychose und/oder einer ebenfalls festgestellten krankhaften Alkoholsucht (vgl. dazu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9 und 13) war.
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Abschließend weist der Senat noch darauf hin, daß es entgegen der im Urteil mitgeteilten Stellungnahme eines der beiden Sachverständigen (UA S. 14) auch im Rahmen des § 63 StGB rechtlich bedenklich ist anzunehmen, die festgestellte krankhafte seelische Störung habe bei Begehung der Tat zur Aufhebung der Fähigkeit der Beschuldigten geführt, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln; die Anwendung des § 20 StGB kann nicht mit der Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und dem Ausschluß des Steuerungsvermögens zugleich begründet werden (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und Gefährlichkeit 5).
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Es wird insbesondere nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb die Abwehrreaktion der Beschuldigten, die zudem unter dem fortwirkenden Eindruck einer früher erlittenen Vergewaltigung stand, trotz der Einfühlbarkeit des Handelns eine spezifische Folge der diagnostizierten schizophrenen Psychose und/oder einer ebenfalls festgestellten krankhaften Alkoholsucht (vgl. dazu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9 und 13) war.
  • BGH, 04.12.1990 - 5 StR 518/90

    Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
    Es wird insbesondere nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb die Abwehrreaktion der Beschuldigten, die zudem unter dem fortwirkenden Eindruck einer früher erlittenen Vergewaltigung stand, trotz der Einfühlbarkeit des Handelns eine spezifische Folge der diagnostizierten schizophrenen Psychose und/oder einer ebenfalls festgestellten krankhaften Alkoholsucht (vgl. dazu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9 und 13) war.
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89

    Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren

  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57

    Köperverletzung durch einen Zurechnungsunfähigen - Tatsächliche Voraussetzungen

  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 4/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei einer hirnorganischen

  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen

    Ihre Bemerkung, dass der Nebenkläger nur unwesentlich größer und schwerer war als der Angeklagte, erklärt dies alleine noch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 8; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Erforderlichkeit 20).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    bb) Zwar ist das Landgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums einer Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB nicht entgegen steht, wenn der Irrtum Folge des krankhaften, zur Schuldunfähigkeit des Täters führenden Zustands ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 ? 5 StR 199/57, BGHSt 10, 355; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 ? 3 StR 148/91 Rn. 9).

    Diese könnte hier auch deshalb nicht bestehen bleiben, weil eine (möglicherweise) unter den Voraussetzungen des § 33 StGB begangene Tat nicht ohne nähere Prüfung als symptomatisch für eine krankheitsbedingte Gefährlichkeit angesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528).

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