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   BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92   

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https://dejure.org/1992,2656
BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92 (https://dejure.org/1992,2656)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1992 - 4 StR 209/92 (https://dejure.org/1992,2656)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92 (https://dejure.org/1992,2656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung - Rücktritt von der Verabredung eines Verbrechens - Rücktritt vom Versuch der Beteiligung - Verhinderung der Tat - Schwere räuberische Erpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 31
    Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei Aufgabe des ursprünglichen Tatplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 537
  • StV 1993, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 199/87

    Versuchter schwerer Raub und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92
    Mutlosigkeit als Motiv für den Rücktritt schließt dessen Freiwilligkeit jedoch ebensowenig aus wie Gewissensgründe oder Furcht vor Strafe (vgl. BGHR StGB § 31 Abs. 1 Freiwilligkeit 1).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Zwar ist die in § 31 StGB ebenso wie in § 24 StGB vorausgesetzte Tatidentität immer dann ausgeschlossen, wenn der Tatplan aufgrund des Ausscheidens eines Mittäters von dem anderen Mittäter zunächst aufgegeben wird, dieser die Tat aber später aufgrund eines neuen Tatentschlusses ausführt (vgl. BGH NStZ 1992, 537).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Ob dieser freiwillig zurücktrat, hängt nach ständiger Rechtsprechung davon ab, ob er noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und ob er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt (BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92, BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1; Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 150/98, NStZ 1998, 510; vgl. auch BGH, Urteile vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 19; vom 7. Oktober 1982 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 1/23

    Versuchter Anschlag auf eine Synagoge

    Maßgeblich hierfür ist, ob der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hielt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92, BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1; Beschluss vom 23. April 10998 - 4 StR 150/98, NStZ 1998, 510; BGH, Urteile vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 19; vom 7. Oktober 1982 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169 f.).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98

    Tateinheit im Rahmen der Verabredung zum schweren Raub

    Das Merkmal der Freiwilligkeit, das in § 31 Abs. 1 StGB in gleicher Weise auszulegen ist wie in § 24 StGB (BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1), ist als subjektives Element aus der Sicht des Täters zu beurteilen.
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