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   OLG Braunschweig, 28.06.1993 - Ws 92/93   

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https://dejure.org/1993,5646
OLG Braunschweig, 28.06.1993 - Ws 92/93 (https://dejure.org/1993,5646)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.06.1993 - Ws 92/93 (https://dejure.org/1993,5646)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - Ws 92/93 (https://dejure.org/1993,5646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 604
  • StV 1993, 596
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Braunschweig, 27.05.2013 - 1 Ws 125/13

    Auswahl des statthaften Rechtsmittels gegen einen Sicherungshaftbefehl;

    Die im Senatsbeschluss vom 28.06.1993, Ws 92/93, (veröffentlicht in NStZ 93, 604) vertretene Gegenansicht wird hiermit ausdrücklich aufgegeben.
  • OLG Köln, 23.12.2010 - 2 Ws 845/10

    Weitere Beschwerde gegen Sicherungshaftbefehl

    Die Argumente der Gegenansicht (OLG Braunschweig, StV 1993, 596; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 1997, § 453c Rdnr. 18; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl., 2001, § 453c Rdnr. 7; Paeffgen, NStZ 1990, 531, 536) überzeugen den Senat nicht.
  • VGH Hessen, 05.07.1995 - 3 Kk 24022/94

    Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

    WS 92/93 106 3 94 2 94.
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 2 Ws 71/04

    Keine weitere Beschwerde gegen einen Sicherungshaftbefehl

    Die - z. T. auch von der Verteidigung angeführten - Argumente der Gegenansicht (OLG Braunschweig, StV 1993, 596; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 1997, § 453c Rdnr. 18; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl., 2001, § 453c Rdnr. 7; Paeffgen, NStZ 1990, 531, 536) überzeugen den Senat nicht.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 3 Ws 672/01

    Weitere Beschwerde; Sicherungshaftbefehl ; Rechtskräftige Schuldfeststellung;

    Die von der Gegenmeinung (OLG Braunschweig, StV 1993, 596; Wendisch, in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 453 c Rdnr. 18 vorgebrachten Einwände verfangen nicht. Daß auch beim Erlaß eines Sicherungshaftbefehls Tatsachen in einem vorläufigen Verfahren zu prüfen sind (Vorliegen dringender Gründe für den Widerruf), ändert nichts daran, daß es um die Sicherung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe und nicht um eine summarische Schuldfeststellung geht.
  • VG Gelsenkirchen, 14.05.2008 - 1 K 3045/06

    Einstellung, Höchstaltersgrenze, Beamter auf Probe, Lehrer, Kind, Kinder,

    Die Regelstudienzeit für das Lehramt (für die Primarstufe) beträgt sechs Semester (vgl. § 31 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 23. August 1994 [SGV. NRW 223]) und wurde von der Klägerin mit etwa zwanzig Semestern (WS 92/93 bis Herbst 2002) um augenscheinlich mehr als das Doppelte überschritten.
  • OLG Schleswig, 08.12.2017 - 2 Ws 487/17

    Gegen den Erlass eines Sicherungshaftbefehls ist die weitere Beschwerde nicht

    Ergänzend bleibt lediglich anzumer- ken, dass auch das OLG Braunschweig die in der vom Beschwer- deführer angeführten Entscheidung (NStZ 1993, 604) dargelegte Rechtsauffassung mittlerweile ausdrücklich aufgege- ben hat (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 1 Ws 125/13 -, juris).
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