Weitere Entscheidung unten: LG Offenburg, 23.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.07.1994 - 5 Ss (OWi) 130/94   

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https://dejure.org/1994,17999
OLG Celle, 26.07.1994 - 5 Ss (OWi) 130/94 (https://dejure.org/1994,17999)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.07.1994 - 5 Ss (OWi) 130/94 (https://dejure.org/1994,17999)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 5 Ss (OWi) 130/94 (https://dejure.org/1994,17999)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 243
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   LG Offenburg, 23.11.1994 - Qs 119/94   

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https://dejure.org/1994,9131
LG Offenburg, 23.11.1994 - Qs 119/94 (https://dejure.org/1994,9131)
LG Offenburg, Entscheidung vom 23.11.1994 - Qs 119/94 (https://dejure.org/1994,9131)
LG Offenburg, Entscheidung vom 23. November 1994 - Qs 119/94 (https://dejure.org/1994,9131)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 243
  • StV 1995, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04

    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden

    Dies erscheint nicht sachgerecht, weil die Pflichtverteidigergebühren sowohl den verurteilenden als auch den freisprechenden Teil betreffen (ebenso OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Offenburg StV 1995, 309 f.; vgl. auch Löwe/Rosenberg/Hilger, StPO 25. Aufl. § 465 Rdnr. 42 a. E.).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur-- soweit in letzterer überhaupt dezidiert zu dieser Frage Stellung genommen wird -- umstritten, ob bei einem Teilfreispruch und der damit verbundenen Kostenentscheidung die gezahlten Pflichtverteidigergebühren insgesamt (so OLG Hamburg JurBüro 2000, 205 = Rpfleger 1999, 413; LG Hamburg NStZ 1999, 200 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1531; LG Saarbrücken B. vom 2. Dezember 1999 -- 5 Qs 41/99; offenbar auch Gerold/Schmidt-Madert, a.a.O., Rn. 6 zu § 100 ; Riedel/Sußbauer-Fraunholz, BRAGO , 8. A., Rn. 3 zu § 100) oder nur insoweit auf die dem Pflichtverteidiger in diesem Fall zustehenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen sind, als sie auf den Freispruch entfallen (so OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64 ; LG Offenburg NStZ 1995, 243; LG Verden StV 1993, 649 ; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 29. A., Rn. 11 zu § 100 BRAGO ).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2000 - 2 Ws 134/00

    Erstattung notwendiger Auslagen für den gerichtlich bestellten Verteidiger bei

    Zwar hat die Rechtsprechung bislang bei der Ermittlung der erstattungsfähigen notwendigen Auslagen eines teilweise freigesprochenen Verurteilten die Wahlverteidigergebühren einander gegenübergestellt und von der sich ergebenden Differenz - unter Hinweis auf § 100 Abs. 1 S. 2 BRAGO -, die aus der Staatskasse geflossene Pflichtverteidigervergütung in voller Höhe (OLG Düsseldorf -1. Strafsenat-, JurBüro 91, 1532, 1535) oder teilweise (OLG Düsseldorf -3. Strafsenat-, Beschluß v. 27. August 1997 -3 Ws 625/97-, LG Verden, JurBüro 91, 578f. und StV 93, 649; LG Offenburg, StV 95, 309f.) abgezogen.
  • LG Koblenz, 27.05.2005 - 1 Qs 106/05

    Voraussetzungen für die Befugnis des Gerichtes zur Abänderung seiner Entscheidung

    So jedoch die von einer Gegenansicht vertretene Auffassung, die im Falle des Teilfreispruchs die zu erstattende Pflichtverteidigergebühr im Verhältnis von Freispruch zur Verurteilung auf die Differenzgebühr anrechnen will (Oberlandesgericht Düsseldorf, NStZ Rechtsprechungsreport 1999, S. 64; Landgericht Offenburg Strafverteidiger 1995, S. 309).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Dient der Einsatz des polizeilichen Lockspitzels der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, und richtet sich der Einsatz gegen Personen, gegen die schon ein Verdacht i.S.d. § 160 Abs. 1 StPO besteht, entsprechende Straftaten zu planen oder darin verwickelt zu sein, so hält sich der Einsatz des Lockspitzels noch innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) gesetzten Grenzen, wenn die Einwirkung des Lockspitzels einem solchen Verdächtigen lediglich die Gelegenheit zur Tatbegehung und den Anstoß zu ihrer Ausführung gibt, das vermutete strafbare Handeln des Tatverdächtigen somit in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise gesteuert wird (vgl. BGHSt 32, 345; NStZ 1984, 78; 1995, 506; StV 1993, 127; 1994, 368; 1995, 309; NJW 2000, 1123, 1126 ff.).
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