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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80   

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BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80 (https://dejure.org/1980,906)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1980 - 1 StR 563/80 (https://dejure.org/1980,906)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 (https://dejure.org/1980,906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung des Rahmens der erforderlichen Verteidigung - Zulässigkeit der Verwendung einer Stichwaffe zur Verteidigung gegen eine lebensbedrohliche Gefahr - Notwehrexzess bei gezielten und mit Wucht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 138
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Nach Anlaß, Verlauf und Ausgang des Streits war der Angriff auf den Angeklagten nicht die adaequate und voraussehbare Folge seines Verhaltens (vgl. dazu BGHSt 27, 336, 338).

    Infolgedessen war das Notwehrrecht des Angeklagten nicht eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 27, 336, 338).

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Infolgedessen kann ihm deshalb, weil er gezielt und mit Wucht auf den Oberkörper von M. H. einstach, ein Notwehrexzeß nicht zur Last gelegt werden (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH JR 1980, 210, 211; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

  • BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Infolgedessen kann ihm deshalb, weil er gezielt und mit Wucht auf den Oberkörper von M. H. einstach, ein Notwehrexzeß nicht zur Last gelegt werden (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH JR 1980, 210, 211; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Infolgedessen war das Notwehrrecht des Angeklagten nicht eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 27, 336, 338).

    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

    Infolgedessen kann ihm deshalb, weil er gezielt und mit Wucht auf den Oberkörper von M. H. einstach, ein Notwehrexzeß nicht zur Last gelegt werden (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH JR 1980, 210, 211; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Die Zudringlichkeiten des Angeklagten gegenüber der Ehefrau von M. H. lagen so weit zurück, daß sie als Gründe schuldhafter Herbeiführung der Notwehrlage schon im Hinblick auf den Zeitablauf nicht mehr in Betracht kamen (BGH, Urt. vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Infolgedessen war das Notwehrrecht des Angeklagten nicht eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 27, 336, 338).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Konnte dieser Erfolg nur durch Einsatz des Messers erreicht werden, durfte der Angeklagte sich der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH JR 1980, 210 = bei Holtz MDR 1979, 986; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - bei Holtz MDR 1977, 281; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Er durfte sich vielmehr so wehren, daß die Gefahr sofort und endgültig gebannt war und zu diesem Zweck auch die Schußwaffe einsetzen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; NStZ 1981, 138; StV 1999, 143).
  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeit des Angegriffenen (BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 - NStZ 1981, 138; vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86 - NStZ 1987, 172; vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88 - NJW 1989, 3027).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    bb) Dem Landgericht kann auch nicht ohne weiteres darin gefolgt werden, für den Angeklagten sei der Einsatz des Messers angesichts der "Kampflage", also insbesondere unter Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. NStZ 1981, 138), nicht erforderlich gewesen, um sich von S. zu befreien.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielten, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NStZ 1981, 138).

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).

  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24

    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer,

    Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielten, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 -, juris; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95 -, juris).
  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

    Allerdings hat der Angegriffene, wenn mehrere wirksame Einsatzmöglichkeiten eines Abwehrmittels zur Verfügung stehen und ihm hinreichend Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit bleibt, diejenige Art des Einsatzes zu wählen, die für den Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGH NStZ 1981, 138; 1987, 172).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Als schuldhafte Provokation, die zur Einschränkung des Notwehrrechts führt, ist nur ein Vorverhalten anzusehen, das bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles den Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen läßt (BGHSt 27, 336, 338; BGH NStZ 1981, 138).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

    Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NStZ 1981, 138).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH NStZ 1981, 138).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr

  • BGH, 29.01.1998 - 4 StR 469/97

    Rechtsfolgen bei Zweifeln des Tatrichters - Umfang der Beweiswürdigung des

  • BGH, 14.12.1982 - 1 StR 723/82

    Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Furcht - Objektives Vorliegen einer

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1980 - 2 StR 508/80   

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https://dejure.org/1980,1105
BGH, 29.10.1980 - 2 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1105)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 2 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1105)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 2 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "leiblichen" Kindes in § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) auf den "Scheinvater" nach § 1591 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    "Leibliches" Kind ist nur blutmäßig abstammendes Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 387
  • NJW 1981, 1326
  • MDR 1981, 328
  • NStZ 1981, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 508/80
    Dem wollte der Gesetzgeber mit der erwähnten Neufassung begegnen (Regierungsentwurf, Bundestags-Drucks. 7/3061 S. 61; Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 5. November 1974 - 2446 (7) - Nr. R 114/74 S. 28 bis 30; Niederschrift über die Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform des Deutschen Bundestages vom 10. März 1976 S. 2631).

    Um die Strafdrohung insoweit beizubehalten, wurde das genannte Merkmal eingefügt (Regierungsentwurf, Bundestags-Drucks. 7/3061 S. 61).

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 613/54
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 508/80
    Die natürliche Abstammung mußte nachgewiesen werden, die Bestimmung des § 1591 BGB galt insoweit nicht (RG JW 1938, 1315; BGHSt 7, 245; BGH GA 1957, 218; ebenso die einhellige Auffassung im Schrifttum).
  • BGH, 22.06.2021 - 2 StR 131/21

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (geschützter Personenkreis: leibliche

    (1) Leibliche Abkömmlinge sind Personen, die biologisch vom Täter abstammen (vgl. Palandt/Siede, BGB, 80. Aufl., Einf. v. § 1591 Rn. 1 mwN; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 174 Rn. 13), sodass neben leiblichen Kindern auch die gemäß § 1589 Satz 1 BGB in gerader Linie absteigenden Verwandten (Enkel und Urenkel) umfasst sind (vgl. Senat, Urteil vom 29. Oktober 1980 ? 2 StR 508/80, BGHSt 29, 387 f.; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 174 Rn. 37 f.; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 174 Rn. 23).
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 839/82

    Verfahrenseinstellung wegen Verjährung - Berechnung der Verjährung bei

    B. (II 4 der Urteilsgründe) - unbeschadet der Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB - eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Betracht kommt, falls dieses Kind blutmäßig von dem Angeklagten abstammt; die Feststellung, daß dieses Kind gemäß § 1591 BGB das eheliche Kind des Angeklagten ist, genügt nicht (BGHSt 29, 387).
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