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   BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81   

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https://dejure.org/1981,872
BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81 (https://dejure.org/1981,872)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1981 - 1 StR 121/81 (https://dejure.org/1981,872)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 (https://dejure.org/1981,872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen durch Verkauf und Übergabe von Herion durch einen Heroinhhändler - Bestehen von Tateinheit zwischen den Begehungsformen des Handeltreibens und des Erwerbs bei Erwerben von Betäubungsmitteln ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2015
  • MDR 1981, 684
  • NStZ 1981, 350
  • StV 1981, 343
  • JR 1982, 341
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
    Verursacht - wie hier - ein Heroinhändler den Tod eines Heroinabhängigen durch Verkauf und Übergabe von Heroin, so reicht es für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB in der Regel aus, wenn ihm bekannt ist oder er damit rechnen muß, daß der Käufer das Rauschgift injiziert , und wenn er von der Gefährlichkeit des überlassenen Stoffes gewußt hat oder - z.B. durch die eingehenden Darstellungen und Berichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen hätte wissen können (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78

    Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
    Bei einem Vergehen des fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kann ein besonders schwerer Fall auch dann vorliegen, wenn die Zusammenrechnung der in den Einzelfällen abgegebenen Mengen eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG ergibt (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 592/78 -).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 354/80

    Erwerb von Betäubungsmitteln zur entgeltlichen Abgabe und Besitz als Teilakte des

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, beim Schuldspruch zu berücksichtigen, daß Tateinheit zwischen den Begehungsformen des Handeltreibens und des Erwerbs besteht, wenn der Täter - wie hier - Betäubungsmittel außer zum Handel treiben auch zum eigenen Verbrauch erwirbt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1980 - 3 StR 354/80 -).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
    Verursacht - wie hier - ein Heroinhändler den Tod eines Heroinabhängigen durch Verkauf und Übergabe von Heroin, so reicht es für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB in der Regel aus, wenn ihm bekannt ist oder er damit rechnen muß, daß der Käufer das Rauschgift injiziert , und wenn er von der Gefährlichkeit des überlassenen Stoffes gewußt hat oder - z.B. durch die eingehenden Darstellungen und Berichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen hätte wissen können (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Nicht erforderlich ist dabei, daß er die Folgen seiner Tat in Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 37, 179, 180; BGH NStZ 1981, 350).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Handelt es sich um Auswirkungen, die ihrer Art nach für ihn erkennbar waren, ist jedoch nicht erforderlich, daß er sie in allen Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 3; vgl. auch BGH NStZ 1981, 350).

    Der Senat läßt offen, ob die Entscheidung in BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83], mit welcher der Bundesgerichtshof dieser Auffassung für einen den Betäubungsmittelbereich betreffenden, im Tatsächlichen jedoch etwas anders gelagerten Fall gefolgt ist, in zwingender Konsequenz eine Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung durch Abgabe von Heroin oder anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NStZ 1981, 350; 1983, 72) bedeutet, wie dies trotz eines entsprechenden Vorbehalts (BGHSt 32, 262, 267) [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] fast ausnahmslos angenommen wird (so BGH NStZ 1985, 319, 320 mit Anm. Roxin; nicht ganz eindeutig: BGH StV 1985, 56; aus dem Schrifttum vgl. für viele: Gramer und Rudolphi jeweils aaO; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 222 Rdn. 15 a; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 36; zweifelnd Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 30 BtMG Anm. 4 a; vgl. auch LK aaO).

  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Das steht im Einklang mit den Ausführungen der beiden vom Landgericht gehörten Sachverständigen (vgl. auch BGH MDR 1981, 684).

    Anders als in anderen vom Bundesgerichtshof bisher entschiedenen Fällen hatte das Opfer weder eine Intoxikationspsychose (BGH NStZ 1983, 72) noch krankhafte Veränderungen als typische Folgen des Heroinmißbrauchs (BGH MDR 1981, 684).

  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb

    Eine Addition ist zwar hinsichtlich derjenigen Teilmengen statthaft, die der Angeklagte L. fortgesetzt an Dritte abgegeben hat (BGH, Urteile v. 28.4.1981 - 1 StR 121/81; 2.12.1981 - 2 StR 542/81).
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83

    Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren

    Der Senat bejaht diese Frage in Anlehnung an die entsprechende Auslegung, die das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF enthaltene Merkmal der Abgabe von Betäubungsmitteln nicht geringer Mengen erfahren hat (BGH, urteile vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1981, 2015 - und vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; vgl. OLG Hamm MDR 1981, 428 [OLG Hamm 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80] und Körner a.a.O. Rdn. 355).
  • BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81

    Fahrlässige; Tötung; Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Heroin; Alkohol;

    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 178/83

    Anforderungen an eine fahrlässige Tötung bei unvorhersehbaren Geschehensabläufen

    Ob der Angeklagte mit einer solchen krankhaften Veränderung rechnen mußte (vgl. das vom Landgericht erwähnte Urteil BGH NStZ 1981, 350 für eine Heroininjektion), kann hier dahingestellt bleiben; denn es ist nicht sicher festgestellt, daß die Erkrankung des Herzmuskels ursächlich für den zum Tode führenden Kreislaufschock gewesen ist.
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