Rechtsprechung
BGH, 03.06.1981 - 2 StR 170/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen für die Beurteilung von Zeugenaussagen - Beurteilung des Beweiswerts von Zeugenaussagen durch den Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 400
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 03.06.1981 - 2 StR 170/81
Nur wenn ein kindlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Kindesalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt, die ein Richter normalerweise nicht besitzt, kann die Aufklärungspflicht die Zuziehung eines Sachverständigen gebieten (BGHSt 3, 52).
- BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers
Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398). - BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89
Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines …
Das gilt nicht nur bei erwachsenen Zeugen, sondern regelmäßig auch für die Aussage eines Kindes oder eines jugendlichen Zeugen, der Opfer eines an ihm begangenen Sittlichkeitsverbrechens ist (BGHSt 3, 52; BGH NStZ 1981, 400). - BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94
Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit - …
Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420;… BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
- BGH, 13.12.1996 - 3 StR 543/96
Antrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens - Besondere, vom …
Das begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, denn die zu den Tatzeiten im Jahre 1992 11 Jahre und zur Zeit der Hauptverhandlung 14 Jahre alte Zeugin (UA S. 5, 6), an der sich vergangen zu haben dem Angeklagten vorgeworfen wird und auf deren Angaben die getroffenen Feststellungen im wesentlichen beruhen, wies in hohem Maße besondere, vom gewöhnlichen Erscheinungsbild eines Kindes dieser Altersstufen abweichende Eigentümlichkeiten auf, deren Beurteilung die Sachkunde auch einer seit Jahren mit Jugendschutzsachen befaßten Strafkammer überstieg (vgl. BGHSt 3, 52, 54; BGH NStZ 1981, 400;… BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 1). - BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90
Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen
Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420). - BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83
"Vernünftige Zweifel" an der Aussagetüchtigkeit eines Zeugen auf Grund der …
Schließlich erschien hier ausnahmsweise (vgl. BGHSt 23, 8, 12; BGH NStZ 1981, 400; BGH bei Holtz MDR 1980, 274) die Beiziehung eines Sachverständigen geboten, weil der Angeklagte wegen einer Potenzminderung nur noch mit Hilfe von eigenen Manipulationen oder solchen seiner Partnerin zu Erektionen, die zum Geschlechtsverkehr ausreichen, kommen kann (UA 4), die Zeugin aber angegeben hatte, sie habe trotz "einverständlich laufenden Geschlechtsverkehrs" (UA 6) von der Erektionsschwäche des Angeklagten nichts bemerkt. - OLG Brandenburg, 25.01.1999 - 2 Ss 72/98
Heranziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit …
Solche Besonderheiten können gegeben sein, wenn ein kindlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Kindesalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist (BGH NStZ 1981, 400), wenn eine psychische Erkrankung des Zeugen bekannt ist, die von erheblicher Bedeutung für die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit sein kann (BGH StV 86, 466) oder wenn beispielsweise die Aussage eines kindlichen Zeugen in der Hauptverhandlung erheblich von dem abweicht, was er bei seiner polizeilichen Vernehmung gesagt hat (BGH StV 95, 115). - BGH, 06.04.1983 - 3 StR 133/83
Annahme eines Gesamtvorsatzes bei dem sexuellen Mißbrauch eines Schutzbefohlenen
Es kann auf sich beruhen, ob die vom Generalbundesanwalt für begründet erachtete Aufklärungsrüge, welche sich auf die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Glaubwürdigkeit der jetzt siebzehnjährigen Zeugin Andrea W. bezieht, den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt und ob sie durchgreifen würde (vgl. BGH NStZ 1981, 400). - BGH, 08.11.1983 - 1 StR 702/83
Ablehnung eines Beweisantrags - Gebotenheit der Heranziehung eines …
Dies gilt auch für die Aussagen kindlicher Zeugen, die Opfer eines sexuellen Angriffs geworden sind (BGH, Urt. vom 3.6.1981 - 2 StR 170/81).