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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,973
BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81 (https://dejure.org/1981,973)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1981 - 3 StR 566/81 (https://dejure.org/1981,973)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1981 - 3 StR 566/81 (https://dejure.org/1981,973)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12

    Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung

    Besondere Umstände i. S. d. § 56 Abs. 2 StGB sind Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 19.11.1981 - 3 StR 566/81).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH MDR 1977, 414; BGH NStZ 1981, 61, 343 und 389, BGH NStZ 1982, 114; BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84).

    Besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 285).

    Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61; BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118).

  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

    Umstände, die für sich allein nur durchschnittliche und einfache Hinderungsgründe sein würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; NStZ 1982, 114; GA 1982, 39).

    Täter- und tatbezogene Umstände können nicht immer scharf voneinander abgegrenzt werden (BGH WJW 1977, 1247 f; BGH GA 1980, 106; BGH Strafverteidiger 1981, 120 f; 1983, 18; BGH NStZ 1982, 114).

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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81   

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https://dejure.org/1981,900
BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81 (https://dejure.org/1981,900)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - 3 StR 24/81 (https://dejure.org/1981,900)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 3 StR 24/81 (https://dejure.org/1981,900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2310
  • MDR 1981, 946
  • MDR 1982, 65
  • NStZ 1982, 114
  • StV 1981, 545
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5; vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).

    Umstände des Vor- und Nachtatgeschehens können nur mit geringerem Gewicht und nur insoweit herangezogen werden, als sie sichere Rückschlüsse auf eine die Tatschuld steigernde besonders verwerfliche Einstellung des Täters bei der Tat zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 6, 12).

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Einen solchen Mangel weist das angefochtene Urteil nicht auf: Es steht in Einklang damit, daß lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden darf, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einen Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BGH NJW 1981, 2310/2311 = NStZ 1982, 114/115; BGH NJW 1982, 2264, 2265; vgl. Bruns JR 1979, 29/30).

    Das sind besonders gewichtige Umstände, die für jeden der beiden Totschlagsfälle eine dem Mordvorwurf gleichkommende Strafwürdigkeit zu begründen vermochten (vgl. BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310 = NStZ 1982, 114, 115; BGH NJW 1982, 2264, 2265).

  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311; Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt also voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist; es muß ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders; hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal; es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1981, 2310/2311; Bruns, JR 1979, 29/30, nach dem "das minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein plus an Verwerflichkeit ausgeglichen" werden muß; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 212 Rdn. 12; Bruns, MDR 1982, 65/66; vgl. auch Oske, MDR 1968, 811).

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Aus den dargelegten Gründen lag auch die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), der nur in Betracht kommt, wenn die sich in der Tat zeigende Schuld des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie die eines Mörders (BGH NJW 1981, 2310) oder sonstige unrechts- und schuldsteigernden Umstände gegeben sind (BGH NStZ 1984, 311, 312), nicht so nahe, daß sich das Schwurgericht - entgegen der in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mitgeteilten Ansicht des Generalstaatsanwalts - damit auseinandersetzen mußte.
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags ist anzunehmen, wenn das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders (BGH NStZ 1982, 114, 115).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Dazu gehört, daß die Gründe, die den Täter zu seiner Tat bewegen haben, sorgfältig bewertet (BGH NJW 1981, 2310) und schuldmindernde Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BGH NStZ 1984, 311 f.).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Denn die von dem Angeklagten verwirkte Schuld entspricht nicht derjenigen eines nach § 211 StGB zu bestrafenden Mörders (vgl. hierzu BGH Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 - NStZ 1982, 114 [115]).
  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
    Es fehlt an dem notwendigen Ausgleich des im Zurückbleiben hinter den Mordmerkmalen liegenden Minus durch ein entsprechendes Plus an Verwerflichkeit, also zusätzlichen schulderhöhenden Momenten von besonderem Gewicht (BGH, Urteil vom 01.07.1981 - 3 StR 24/81, NJW 1981, 2310), auch wenn die Tat schwer wiegt und nicht relativiert werden darf.
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 728/94

    Besonders schwerer Fall - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Straferschwernis

    Die Frage, ob ein besonders schwerer Fall des Totschlags vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung der Gesamtheit der äußeren und inneren Seite des Verbrechens beantwortet werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände schulderhöhende 1, 2, 3; BGH NStZ 1982, 114, 115).
  • LG Bonn, 28.01.2020 - 24 Ks 8/19
    Die Schuld des Totschlägers muss zur Annahme eines solchen besonders schweren Falles ebenso schwer wiegen wie die eines Mörders (BGH, NJW 81, 2310; BGH, NStZ 1991, 431).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1459
BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81 (https://dejure.org/1981,1459)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1981 - 4 StR 604/81 (https://dejure.org/1981,1459)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1981 - 4 StR 604/81 (https://dejure.org/1981,1459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch (StGB) - Änderung eines Schuldspruchs durch ein Revisionsgericht - Zuführen einer Person zur Prostitution

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 454
  • MDR 1982, 242
  • NStZ 1982, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76

    Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81
    Zwar kann der Tatbestand des § 180 a Abs. 4 StGB nicht allein deshalb verneint werden, weil die Prostitutionswillige von sich aus die Initiative zur Aufnahme der Prostitution ergriffen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 - und Horn in SK StGB § 180 a Rdn. 45).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81
    Diesen Feststellungen vermag das Revisionsgericht nicht mit hinreichender Gewißheit zu entnehmen, daß der Angeklagte Annegret G. geschlagen hat, weil er diese Gewaltanwendung für geeignet hielt, die Wegnahme des Geldes zu ermöglichen (vgl. BGHSt 4, 210, 211); diese Zweckrichtung der Gewalt ist zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 StGB erforderlich.
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    § 249 StGB setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwertiger Gefahr für Leib oder Leben droht (RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 4 StR 604/81).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Dessen Wertung ist im Zweifelsfall zu respektieren (vgl. BGH, NStZ 1982, 114; BGH, NStZ 1984, 360).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat und daß in Zweifelsfällen die Wertung des Tatrichters zu respektieren ist (BGH, NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; StrVert 1983, 502).
  • OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Aus diesem Grunde ist in Zweifelsfällen die tatrichterliche Entscheidung auch vom Revisionsgericht - bis zur Grenze des Vertretbaren -hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; NStZ 1984, 360).
  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85

    Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in

    Der Tatrichter hat ferner zutreffend angenommen, daß der Tatbestand zur Zuführung zur Prostitution nach § 180 a Abs. 4 StGB schon durch das Herbeiführen einer Situation erfüllt wird, die dem Mädchen die Prostitution erleichtert, und nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß das Mädchen von sich aus gebeten hat, ihm die Prostitutionsausübung zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1982, 454; BGH bei Holtz MDR 1981, 453; BGH Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 -).
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