Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.02.1982

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.1981 - 2 Ss 277/81 - 181/81 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1556
OLG Düsseldorf, 15.07.1981 - 2 Ss 277/81 - 181/81 III (https://dejure.org/1981,1556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.1981 - 2 Ss 277/81 - 181/81 III (https://dejure.org/1981,1556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 1981 - 2 Ss 277/81 - 181/81 III (https://dejure.org/1981,1556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2267 (Ls.)
  • NStZ 1982, 249
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.1981 - 2 Ss 277/81
    Entscheidend ist dabei der objektive Erklärungswert, wie ihn der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsanschauung verstehen muß (vgl. BGHZ 47, 75).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    a) Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber oder - je nach der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Tankstellenbetreiber und Mineralölunternehmen - durch Vermittlung des Tankstellenbetreibers mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249; OLG Hamm, NStZ 1983, 266, 267; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 364; OLG Köln, NJW 2002, 1059 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 145 Rn. 8; Staudinger/Bork, BGB, Neubearb.
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Ob mit dem Einfüllen bereits das Eigentum an dem Benzin erlangt wird (so OLG Düsseldorf NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 m. Anm. von Herzberg; Herzberg in JA 1980, 385 ff; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 29. November 1982 - 1 Ss 905/82, Leitsatz in NJW 1983, 583; Deutscher in JA 1983, 125 ff), kann hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98

    Zur Einordnung als Unterschlagung bei der Benutzung einer

    Wenn sich das LG für seine Rechtsauffassung auch auf Rechtsprechung des OLG Düsseldorf berufen kann, wonach beim Tanken an einer Selbstbedienungszapfsäule Besitz und Eigentum an dem getankten Benzin nach der Verkehrsanschauung beim Einfüllen in den Kraftfahrzeugtank auf den Kunden übergehen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 270; so auch Herzberg, NStZ 1983, 251), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.

    So war - anders als in vorliegender Sache - in einem Fall der Kunde von vornherein zahlungsunwillig gewesen (so in OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249), während er in dem anderen Fall zunächst zahlungswillig gewesen war, dann jedoch zusätzliche Handlungen vorgenommen hatte, um das Tankpersonal durch Täuschung zu veranlassen, das getankte Benzin nicht zu berechnen (so in OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 270).

  • OLG Hamm, 29.11.1982 - 1 Ss 905/82

    Zur Annahme von Unterschlagung bei Tanken ohne Bezahlung auf einer

    Der zunächst zahlungswillige Kunde, der sich nach Beendigung des Tankens entschließt, ohne Bezahlung wegzufahren, macht sich bei Ausführung dieses Entschlusses der Unterschlagung schuldig und bleibt nicht straflos (gegen Herzberg, JA 1980, 385 und OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 mit Anm. Herzberg).

    Herzberg JA 1980, 385) und ihm folgend das OLG Düsseldorf (NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 mit Anm. Herzberg) vertreten allerdings die Meinung, daß beim Tanken durch Selbstbedienung bereits das vom Tankstellenbesitzer oder seinem befugten Personal zugelassene Einfüllen des Kraftstoffes in den Tank nicht nur das Zustandekommen der schuldrechtlichen Vereinbarung (Kaufvertrag), sondern auch die dingliche Übereignung des Kraftstoffes bewirke.

  • BGH, 05.10.1989 - BLw 5/89

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Erteilung eines

    Schon im Zeitpunkt des Erbfalls sei damit die Wiedervereinigung mit der Hofstelle in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten gewesen (Hinweis auf BGH NJW 1982, 2267).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1240
BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81 (https://dejure.org/1982,1240)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1982 - 2 StR 762/81 (https://dejure.org/1982,1240)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1982 - 2 StR 762/81 (https://dejure.org/1982,1240)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Deutschen Gerichtsbarkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 377
  • NJW 1982, 1239
  • MDR 1982, 513
  • NStZ 1982, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81
    Zutreffend hat die Strafkammer darauf hingewiesen, daß nach deutschem Verfahrensrecht die Gründe eines freisprechenden Urteils nicht in Rechtskraft erwachsen; das gilt, von Ausnahmen abgesehen, selbst für die Gründe eines verurteilenden Erkenntnisses (vgl. BVerfGE 36, 174, 184, 185, 190; BGHZ 13, 265, 279, 280; Sax in KMR StPO 7. Aufl. Einl. XIII Rdn. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81
    Diese sichere Mitteilung war um so mehr ausreichend, als selbst eine "vorläufige" Rücknahmeerklärung zur Fristwahrung genügen würde (BGH NJW 1966, 2280).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81
    Zutreffend hat die Strafkammer darauf hingewiesen, daß nach deutschem Verfahrensrecht die Gründe eines freisprechenden Urteils nicht in Rechtskraft erwachsen; das gilt, von Ausnahmen abgesehen, selbst für die Gründe eines verurteilenden Erkenntnisses (vgl. BVerfGE 36, 174, 184, 185, 190; BGHZ 13, 265, 279, 280; Sax in KMR StPO 7. Aufl. Einl. XIII Rdn. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.04.1997 - 5 StR 554/96

    Beginn der Frist nach Artikel 19 Abs. 2 NATO-Truppenstatut mit Zusatzabkommen bei

    Im übrigen neigt der Senat zu der Ansicht, daß im Falle einer konkurrierenden Zuständigkeit - die hier gegeben ist - die Bundesrepublik Deutschland bei einer Fristüberschreitung lediglich das Vor recht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit verliert, diese aber subsidiär - Subsidiarität ist hier gegeben - weiter ausüben kann, wie auch Art. VII Abs. 8 NTS zeigt (ebenso OLG Stuttgart NJW 1977, 1019 [OLG Stuttgart 19.07.1976 - 3 Ws 9/76], anders - möglicherweise nicht tragend - BGHSt 30, 377, 380).
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