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   BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82   

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https://dejure.org/1982,1819
BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82 (https://dejure.org/1982,1819)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1982 - 1 StR 115/82 (https://dejure.org/1982,1819)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1982 - 1 StR 115/82 (https://dejure.org/1982,1819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung - Zugehörigkeit einer Vereidigung zu einer Vernehmung - Leistung eines Eides in Abwesenheit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 256
  • StV 1982, 252
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
    Es liegt auch keine der Fallgestaltungen vor, bei denen mit Rücksicht auf die Wahrung der Interessen des Angeklagten davon ausgegangen werden kann, daß es sich bei dem in Abwesenheit des Angeklagten abgewickelten Verfahrensabschnitt um einen nicht wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BGHSt 22, 289, 297; BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460 und Urteil vom 24, Januar 1978 - 1 StR 731/77 -).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
    Darin liegt ein absoluter Revisionsgrund (BGHSt 26, 218, 219) [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75].
  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
    Es liegt auch keine der Fallgestaltungen vor, bei denen mit Rücksicht auf die Wahrung der Interessen des Angeklagten davon ausgegangen werden kann, daß es sich bei dem in Abwesenheit des Angeklagten abgewickelten Verfahrensabschnitt um einen nicht wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BGHSt 22, 289, 297; BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460 und Urteil vom 24, Januar 1978 - 1 StR 731/77 -).
  • BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
    Es liegt auch keine der Fallgestaltungen vor, bei denen mit Rücksicht auf die Wahrung der Interessen des Angeklagten davon ausgegangen werden kann, daß es sich bei dem in Abwesenheit des Angeklagten abgewickelten Verfahrensabschnitt um einen nicht wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BGHSt 22, 289, 297; BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460 und Urteil vom 24, Januar 1978 - 1 StR 731/77 -).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Wenn ein Sachverständiger aber über ein vor ihm abgelegtes Geständnis des Angeklagten berichtet, ist grundsätzlich seine Vernehmung - und gegebenenfalls Vereidigung - als Zeuge erforderlich (vgl. BGHSt 9, 292, 293 ff.; 13, 1, 3; 250, 251; 18, 107, 108; 22, 268, 271; BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Das gilt auch, wenn ein Zeuge - wie hier - als Verletzter nach § 61 Nr. 2 StPO unvereidigt geblieben ist (BGH NStZ 1999, 522), Zwar hätte in einem solchen Fall die Vereidigung als solche unter engen Voraussetzungen auf Grund eines entsprechenden Beschlusses des Gerichts auch in Abwesenheit des Angeklagten stattfinden können (für den Fall der Gefährdung oder Enttarnung des Zeugen vgl. BGHSt 37, 48, NJW 1985, 1478; anders noch BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine

    Das Interesse des Angeklagten an einer richtigen Entscheidung über die Frage der Vereidigung erfordert, ihn an der Verhandlung darüber zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden war, Gelegenheit hatte, der Zeugin Fragen stellen zu lassen und sich die Verletzungen ebenfalls anzusehen (vgl. BGH, NStZ 1982, 256 - BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 - 1 StR 731/77; BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76; Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 und Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 511/75 = NJW 1976, 1108).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1982 - 1 StR 55/82   

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https://dejure.org/1982,2284
BGH, 02.03.1982 - 1 StR 55/82 (https://dejure.org/1982,2284)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1982 - 1 StR 55/82 (https://dejure.org/1982,2284)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1982 - 1 StR 55/82 (https://dejure.org/1982,2284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständige - Zusatztatsachen - Zeuge - Dritter - Äußerung außerhalb der Hauptverhandlung - Urteilsfindung - Zeugenvernehmung als Sachverständiger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO §§ 261, 59

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 256
  • StV 1982, 251
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
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