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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1981 - 5 StR 564/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2444
BGH, 20.10.1981 - 5 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,2444)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1981 - 5 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,2444)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,2444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen des Schlafens eines Schöffen während einer Zeugenvernehmung - Rechtliche Wirkungen einer vorübergehenden Abtrennung eines Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 41
  • StV 1982, 9
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19

    Weil Schöffe schlief, braucht Prozess Neuauflage

    Danach liegt, weil es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung handelt und der Schöffe dieser während einer erheblichen Zeitspanne schlafbedingt nicht gefolgt ist, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 Rn. 9; vom 19. Juni 2018 - 5 StR 643/17 Rn. 3 und vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81 Rn. 1).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Die Abwesenheit eines (beisitzenden) Richters oder eines Schöffen während wesentlicher Teile der Hauptverhandlung führt nach der bisherigen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur zum absoluten Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Gerichtsbesetzung im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (BGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - 4 StR 550/00, NJW 2001, 3062, und vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 365; Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81, NStZ 1982, 41; SSWStPO/Momsen, 3. Aufl., § 338 Rn. 43; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 71; Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 80).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; schlafender Staatsanwalt; Verfahrensrüge;

    Zutreffend weist die Generalstaatsanwaltschaft nämlich darauf hin, dass eine Anwendung der zum "schlafenden Richter" zu § 338 Nr. 1 StPO geltenden Grundsätze (vgl. dAzu Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen) überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft über einen "nicht unerheblichen Zeitraum" (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 41; Meyer-Goßner, a.a.O., § 338 Rn. 14 mit weiteren Nachweisen) "fest geschlafen" hätte.
  • BGH, 19.06.2018 - 5 StR 643/17

    Aufgrund von Übermüdung fehlende Fähigkeit zum Folgen der Hauptverhandlung (ins

    Auf dieser Grundlage steht nicht fest, dass der betroffene Schöffe wesentlichen Vorgängen der Verhandlung während einer ins Gewicht fallenden Zeitspanne wegen Übermüdung nicht folgen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81, NStZ 1982, 41; KKStPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 51).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Ein Wehrdienstgericht ist nicht vorschriftsgemäß besetzt, wenn ein Richter während einer Hauptverhandlung einen nicht unerheblichen Zeitraum fest schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 5 StR 564/81 - NStZ 1982, 41; BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 5 B 84.06 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) Nr. 88 Rn. 1 ff.; BFH, Beschluss vom 27. April 2011 - III B 62.10 - juris Rn. 10; BSG, Beschluss vom 18. März 2014 - B 12 R 37/13 B - juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2012 - 9 Sch 2/09

    Zuständigkeit des Gerichtes des Erlassstaates im Schiedswesen hinsichtlich der

    Zwar trifft es zu, dass nach durchgängiger Rechtsprechung ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (BGH, NJW 1962, 2212; BVerwG NJW 1966, 467; BGH, NStZ 1982, 41 ; BFH, BeckRS 2009, 25015415; BeckRS 2011, 95025).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 338/82

    Ordnungsmäßige Besetzung eines Schöffengerichts - Einschlafen eines Schöffen

    Die Revision beanstandet zu Recht, daß das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen ist, weil die Schöffin H. während der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen Dr. P. über einen nicht unerheblichen Zeitraum eingeschlafen war, so daß sie den Ausführungen des Sachverständigen, einem wesentlichen Vorgang in der Hauptverhandlung, nicht folgen konnte (vgl. BGHSt 2, 14, 15; BGH, Urteil vom 13. März 1956 - 1 StR 29/56 - bei Dallinger MDR 1956, 398; BGH JR 1963, 228 mit Anm. Eb. Schmidt; BGH NStZ 1982, 41).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81   

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https://dejure.org/1981,2416
BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81 (https://dejure.org/1981,2416)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1981 - 3 StR 288/81 (https://dejure.org/1981,2416)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1981 - 3 StR 288/81 (https://dejure.org/1981,2416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stützen eines Urteils auf vom Angeklagten widerrufene Angaben vor der britischen Polizei trotz nicht ordnungsgemäßer Einführung in die Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 41
  • StV 1982, 3
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81
    Die Verlesung erübrigte sich nicht etwa dadurch, daß zwei Richter der Strafkammer bei der konsularischen Vernehmung anwesend waren, als Ha. der im Urteil verwertete Vorhalt gemacht wurde (vgl. BGHSt 2, 1, 3 [BGH 13.11.1951 - 1 StR 597/51]; BGH bei Holtz MDR 1977, 108).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81
    Das Landgericht hat auf der Grundlage des verlesenen Protokolls über die konsularische Vernehmung des Zeugen Ha. nämlich nicht nur angenommen, der Angeklagte habe das Heroin entgeltlich nach London transportiert und sich infolgedessen (in vielleicht nur untergeordneter Stellung) als Kurier des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht (BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 288/81
    Da die Niederschrift über die konsularische Vernehmung des Zeugen Ha. somit den Wortlaut des ihm nach Blatt 15 der Akten gemachten Vorhalts nicht wiedergibt, hätte ergänzend zur Feststellung dessen, was ihm - über die Tatsache des Herointransports hinaus - als Inhalt seiner früheren Angaben vorgehalten worden war, das Protokoll über seine polizeiliche Vernehmung vom 7. Dezember 1979 im Wege des Urkundenbeweises (§ 249 StPO; BGH NStZ 1981, 231) in die Hauptverhandlung eingeführt werden müssen, wenn eine Anhörung der Vernehmungsbeamten nicht in Betracht kam (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Verfahrens Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 249 Rdn 3, § 250 Rdn 16 und § 251 Rdn 18 bis 19).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3140
BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81 (S) (https://dejure.org/1981,3140)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - 3 StR 140/81 (S) (https://dejure.org/1981,3140)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 3 StR 140/81 (S) (https://dejure.org/1981,3140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Beweismittels als ungeeignet durch einen Richter nach Verschaffung eigener Überzeugung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1954 - 5 StR 412/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81
    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81
    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
  • BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63

    Zulässigkeit der Vorwegnahme des Ergebnisses einer beantragten Beweiserhebung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81
    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Das Landgericht hat deshalb die Zeugin rechtsfehlerfrei als völlig ungeeignetes Beweismittel angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1981 - 3 StR 140/81 (S), juris).
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der

    Dabei ist zu beachten, daß der späte Zeitpunkt der Antragstellung für sich allein kein ausreichendes Anzeichen für ein Bewußtsein des Antragstellers von der Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung ist (vgl. § 246 StPO; BGH NStZ 1984, 230; 1982, 41).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2365
BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81 (https://dejure.org/1981,2365)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1981 - 5 StR 570/81 (https://dejure.org/1981,2365)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 570/81 (https://dejure.org/1981,2365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Beweisanträgen auf Grund der Prozessverschleppung - Prozessverschleppung durch das Nichtstellen der Beweisanträge in einer früheren Hauptverhandlung - Verpflichtung des Gerichts zur Entgegennahme von Beweisanträgen bis zur Urteilsverkündung - Heilung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 41
  • StV 1982, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81
    Die Absicht der Prozeßverschleppung kann indessen in aller Regel nicht damit begründet werden, daß der Beweisantrag nicht früher gestellt worden ist (BGHSt 21, 118, 123; BGH Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -).

    Das Gericht ist nach § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung entgegenzunehmen (BGHSt 21, 118, 123; BGH NJW 1964, 21, 18) [BGH 10.04.1961 - VIII ZR 68/60].

  • BGH, 10.04.1961 - VIII ZR 68/60

    Hotelinventar - § 1120 BGB, Übertragung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81
    Das Gericht ist nach § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung entgegenzunehmen (BGHSt 21, 118, 123; BGH NJW 1964, 21, 18) [BGH 10.04.1961 - VIII ZR 68/60].
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81
    Mängel des Ablehnungsbeschlusses können jedoch nicht durch das Nachschieben von Gründen im Urteil geheilt werden (BGHSt 19, 24, 26; BGH Urteil vom 18. September 1975 - 4 StR 260/75 -).
  • BGH, 18.09.1975 - 4 StR 260/75

    Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Zurechnungsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81
    Mängel des Ablehnungsbeschlusses können jedoch nicht durch das Nachschieben von Gründen im Urteil geheilt werden (BGHSt 19, 24, 26; BGH Urteil vom 18. September 1975 - 4 StR 260/75 -).
  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78

    Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 5 StR 570/81
    Die Absicht der Prozeßverschleppung kann indessen in aller Regel nicht damit begründet werden, daß der Beweisantrag nicht früher gestellt worden ist (BGHSt 21, 118, 123; BGH Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Ablehnung des Beweisantrags mit der Begründung, er sei nach Schluß der Beweisaufnahme gestellt worden, verstieß gegen den fundamentalen Grundsatz, dass Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt werden können (BGHST 16, 389, 391; 21, 118, 123; NStZ 1981, 311 und 1982, 41; SenE VRS 64, 279, 280; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Seite 387; Herdegen in KK, StPO, 2. Aufl., § 246 RNr. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 244 RNr. 33 und § 246 RNr. 1).
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