Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.08.1982

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82   

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BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82 (https://dejure.org/1982,468)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1982 - 4 StR 183/82 (https://dejure.org/1982,468)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82 (https://dejure.org/1982,468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel - Beachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und Gesetzen der Logik im Rahmen der Beweiswürdigung - Umfangreiche Begründung einer Beweiswürdigung im Rahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2882
  • MDR 1982, 862
  • NStZ 1982, 478
  • StV 1982, 407
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 394/76

    Indizien der Täterschaft in einem Mordprozess - Vorliegen von anderen

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Danach lag die Möglichkeit, daß auch in den verbliebenen fünf Fällen andere Personen als Täter in Betracht kommen, nicht so fern, daß das Landgericht bei der gegebenen Sachlage über sie ohne nähere Erörterung hinweggehen durfte (vgl. auch BGHSt 12, 311, 316; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]/368; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284; Hürxthal, § 261 StPO Rdn. 49 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Danach lag die Möglichkeit, daß auch in den verbliebenen fünf Fällen andere Personen als Täter in Betracht kommen, nicht so fern, daß das Landgericht bei der gegebenen Sachlage über sie ohne nähere Erörterung hinweggehen durfte (vgl. auch BGHSt 12, 311, 316; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]/368; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284; Hürxthal, § 261 StPO Rdn. 49 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Danach lag die Möglichkeit, daß auch in den verbliebenen fünf Fällen andere Personen als Täter in Betracht kommen, nicht so fern, daß das Landgericht bei der gegebenen Sachlage über sie ohne nähere Erörterung hinweggehen durfte (vgl. auch BGHSt 12, 311, 316; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]/368; BGH, Urteil vom 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284; Hürxthal, § 261 StPO Rdn. 49 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Seine Schlußfolgerungen tatsächlicher Art brauchen auch nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, daß sie möglich sind und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 ff [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20 f; BGH NJW 1967, 359, 360; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 11).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Seine Schlußfolgerungen tatsächlicher Art brauchen auch nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, daß sie möglich sind und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 ff [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20 f; BGH NJW 1967, 359, 360; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 11).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Seine Schlußfolgerungen tatsächlicher Art brauchen auch nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, daß sie möglich sind und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 10, 208, 209 ff [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20 f; BGH NJW 1967, 359, 360; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 11).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Der Richter muß aber die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Erfahrungssätze des täglichen Lebens und die Gesetze der Logik beachten (BGHSt 17, 382, 385; BGH VRS 35, 264, 265; Gollwitzer, § 261 StPO Rdn. 56 ff; Hürxthal, § 261 StPO Rdn. 45 ff).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Um dem Revisionsgericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NStZ 1981, 33 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
  • BGH, 14.04.1982 - 2 StR 24/82
    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
    Um dem Revisionsgericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NStZ 1981, 33 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Die richterliche Überzeugung bedarf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, die aus rationalen Gründen den Schluss erlaubt, dass das festgestellte Geschehen mit der Wirklichkeit übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10 Rn. 9 mwN, insoweit in NStZ-RR 2011, 275 nicht abgedruckt; Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 42).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Dazu kann es zu seiner Überzeugungsbildung auch allein ein Beweisanzeichen heranziehen (vgl. hinsichtlich Fingerabdrücken bereits BGH, Urteil vom 11. Juni 1952 - 3 StR 229/52, juris Rn. 4 ff.; zu Schriftsachverständigengutachten BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NJW 1982, 2882, 2883).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.).
  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Sie müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (BGH NJW 1982, 2882/2883; StV 1990, 340; vgl. auch KK-Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 81).

    Diese Angaben bilden die Grundlage einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung; sie lassen den Schluss zu, dass die richterliche Überzeugung nicht auf einem bloßen Verdacht oder auf Vermutungen basiert (BGH NJW 1982, 2882 f.), sondern auf einer ausreichend objektiven Grundlage, nämlich auf der Ermittlung und Feststellung des Geschwindigkeitswerts mit Hilfe eines standardisierten Messverfahrens (OLG Bamberg a.a.O).

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424 [BGH 10.07.1980 - 4 StR 303/80]; BGH NStZ 1982, 478, 479; 1984, 180; BGH VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; Herdegen a.a.O. S. 196) können bloß "abstrakte", "theoretische", "unvernünftige" Zweifel, für die es keine reale Grundlage gibt und "übertriebene" ("überspannte") Anforderungen an die vom Tatgericht zu erlangende Gewißheit das für die Verurteilung "nach der Lebenserfahrung ausreichende Maß an Sicherheit" nicht in Frage stellen.
  • OLG Naumburg, 13.05.2020 - 12 U 15/19

    Erbunwürdigkeit: Inhaltliche Anforderungen an ein Schriftgutachten über eine

    Dabei können Schriftgutachten zwar zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Schrift mit Sicherheit von einer bestimmten Person stammt, und sie können in solchen Fällen dann auch ohne weitere Beweisanzeichen Grundlage einer Verurteilung sein (z. B. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982, 4 StR 183/82, zitiert nach Juris).

    Es besagt aber auch gleichzeitig, dass insoweit noch "vernünftige" Zweifel bestehen, die nicht "rein theoretisch" sind, und andere Möglichkeiten offenbleiben, die nicht nur gedanklicher Art sind und als "völlig abseits" liegend hätten außer Betracht bleiben dürfen und müssen (z. B. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982, 4 StR 183/82, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Es besagt zugleich aber auch, dass insoweit noch "vernünftige" Restzweifel bestehen, die nicht "rein theoretisch" sind, und andere Möglichkeiten offen bleiben, die nicht nur gedanklicher Art sind und als "völlig abseits" liegend hätten außer Betracht bleiben dürfen und müssen (vgl. zu den Anforderungen an ein Schriftsachverständigengutachten als alleinige Grundlage des Schuldspruchs, BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 4 StR 183/82 NJW 1982, 2882 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 und 26; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; BGH, Beschl. vom 24.03.2000 - 3 StR 585/99; Schäfer StV 1995, 147, 149).
  • OLG Bamberg, 12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12

    Brücken-Abstandsmessverfahren (VAMA) als standardisiertes Messverfahren;

  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 5 Ss OWi 88/98

    Fußgängerüberweg - Wartepflicht eines Fahrzeugführers

  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 824/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15

    Berufsausbildungsverhältnis - Aufhebungsvereinbarung

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 309/01

    Beweiswürdigung (denktheoretische Möglichkeit und vernünftige Zweifel);

  • OLG Bamberg, 02.04.2015 - 2 Ss OWi 251/15

    Beweiswürdigung, Fahrereigenschaft, Fahreridentifizierung,

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 D 51.97

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt -

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 382/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Beweiswürdigung

  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 256/97

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung des

  • OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03

    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung;

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 12 U 204/07
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91

    Beweiswürdigung anhand von Indizien zur Feststellung der Täterschaft -

  • BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung - Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung -

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 3 Ss 793/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Dulden einer anderen Straftat, Meineid,

  • BGH, 08.12.1983 - 4 StR 707/83

    Mord, gefährliche Körperverletzung sowie vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr -

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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1982 - 1 StR 371/82   

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https://dejure.org/1982,1578
BGH, 03.08.1982 - 1 StR 371/82 (https://dejure.org/1982,1578)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1982 - 1 StR 371/82 (https://dejure.org/1982,1578)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1982 - 1 StR 371/82 (https://dejure.org/1982,1578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 948
  • NStZ 1982, 478
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Die auf die Sachrüge gebotene revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 ? 1 StR 597/15, Rn. 27; Senat, Urteil vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20 Rn. 6, jeweils mwN) oder das Tatgericht ihr einen nicht existierenden Erfahrungssatz zugrunde legt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16; BGH, Urteil vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19).
  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

    Das Urteil genügt den Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] ; 29, 18, 20; BGH NStZ 1982, 478 f) und beruht in seinen Schlußfolgerungen nicht etwa nur auf bloßen Vermutungen (vgl. BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92

    Mitteilung von in der Hauptverhandlung gestellten Beweisanträgen als

    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 478 f.; 1984, 180 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • OLG Koblenz, 10.10.1994 - 1 Ss 291/94

    Entlastungszeugen; Unschuldsvermutung; Ausschöpfung der Beweismittel;

    Die Annahme eines allgemeingültigen, aber nicht begründbaren Erfahrungssatzes ist ein Verstoß gegen § 261 StPO (vgl. BGH NStZ 82, 478).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 518/92

    Überprüfung der Urteilsgründe auf Rechtsfehler

    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetzte oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (BGH NStZ 1982, 478; 1983, 277, 278; 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Urt. v. 25. August 1992 - 1 StR 355/92 - und 1. Dezember 1992 - 5 StR 544/92 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 32/83

    Annahme eines Mordes wegen Verdeckung einer exibitionistischen Handlung

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß es rechtsfehlerhaft wäre, wenn der Tatrichter sich bei der Beweiswürdigung nicht mit naheliegenden, seiner Überzeugung entgegenstehenden Deutungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteile vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82 - und vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 515/82).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 39/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Erforderlich ist die Erlangung der persönlichen Gewißheit, nicht der Ausschluß objektiv möglicher Zweifel (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75; vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78; vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78; vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81; vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82, zur Veröffentlichung bestimmt; Hürxthal in KK StPO § 261 Rdn. 64; Gollwitzer in LR StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 74, 75; Sarstedt, die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 251 bis 253; auch die von der Strafkammer angesprochene Formulierung in BGHSt 12, 311, 316 ist nur in diesem Sinne zu verstehen).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 471/82

    Allgemeine Lebenserfahrung im Hinblick auf die Verletzungen eines Menschen beim

    Deshalb hätte die Strafkammer einen solchen nicht begründbaren Erfahrungssatz ihrer Beweiswürdigung nicht zugrunde legen dürfen (BGH, Urteil vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 515/82

    Abgrenzung gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags - Vorliegen

    Es muß jedoch untersuchen, ob die Beweiswürdigung etwa deshalb Rechtsfehler aufweist, weil sie widersprüchlich, unklar oder insoweit lückenhaft ist, als sich der Tatrichter nicht mit naheliegenden, seiner Überzeugung entgegenstehenden Deutungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hat (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Urteil vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82 - mit weiteren Nachweisen; Hürxthal in KK StPO § 261 Rdn. 49 f.).
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