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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82   

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https://dejure.org/1982,121
BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 145
  • NJW 1983, 636
  • MDR 1983, 241
  • NStZ 1983, 124 (Ls.)
  • StV 1983, 108
  • JR 1983, 431
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).

    Auf die Frage, ob die Höhe des für verfallen erklärten Betrages richtig bemessen worden ist (vgl. BGHSt 28, 369), braucht danach nicht mehr eingegangen zu werden.

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn das Verbot sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (vgl. Krüger-Nieland in RGRK 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 150; Mayer-Maly in MünchKomm § 134 BGB Rdn. 8 ff; BGHZ 11, 59, 61/62).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    In der Regel führt allerdings der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, die auf diesem beruhende dingliche Rechtsübertragung bleibt dagegen wirksam (vgl. BGHSt 6, 377 ff; BGH NJW 1952, 60).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Ob ein Verbotsgesetz nur die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts oder auch die des Erfüllungsgeschäfts zur Folge hat, ist nach Sinn und Zweck der jeweiligen Verbotsnorm zu beurteilen (vgl. BGHZ 71, 358, 361 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Dilcher in Staudinger 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 6 und Krüger-Nieland a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 183/80, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Ob ein Verbotsgesetz nur die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts oder auch die des Erfüllungsgeschäfts zur Folge hat, ist nach Sinn und Zweck der jeweiligen Verbotsnorm zu beurteilen (vgl. BGHZ 71, 358, 361 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Dilcher in Staudinger 12. Aufl. § 134 BGB Rdn. 6 und Krüger-Nieland a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 183/80, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil, also den ihm verbleibenden Gewinn zu entziehen (BGHSt 28, 369; 30, 46, 51 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
    Handeltreiben ist danach der Oberbegriff aller Bestrebungen, die entfaltet werden, um den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).

    Diese erfasste damit neben der schuldrechtlichen Vereinbarung des Geschäfts auch die der - Zug um Zug vereinbarten - Erfüllung des verbotenen Rechtsgeschäfts dienende Übergabe der Betäubungsmittel und die Hingabe des 20-EuroScheins zur vermeintlichen Kaufpreiszahlung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 147; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2017, § 134 Rn. 222 mwN).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Der Gesetzgeber misst dem erweiterten Verfall in erster Linie eine vermögensordnende Aufgabe zu: Das Bürgerliche Recht kann deliktische Vermögensveränderungen nur zum Teil unterbinden, indem es verbotenen Rechtsgeschäften - etwa im Bereich des illegalen Betäubungsmittelhandels - die zivilrechtliche Wirksamkeit versagt (§ 134 BGB, vgl. BGHSt 31, 145 ff.; Mayer-Maly/Armbrüster, in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 10; Sack, in: Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 223, jeweils m.w.N.).

    Denn wegen des strafrechtlichen Verbots des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist gemäß § 134 BGB neben dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft zugleich die Übereignung sowohl der Drogen als auch des für sie als Kaufpreis gezahlten Geldes zivilrechtlich unwirksam (vgl. BGH, NJW 1983, S. 636; Mayer-Maly/Armbrüster, in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 10; Sack, in: Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 223, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Allerdings hatten sie Ru. wegen der Nichtigkeit des Kaufvertrages das Haschisch ohne Rechtsgrund übergeben (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB), wodurch dieser wegen der Nichtigkeit auch des Verfügungsgeschäftes (vgl. BGHSt 31, 145, 146 ff.) zwar kein Eigentum, jedoch den Besitz erlangte.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82   

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https://dejure.org/1982,352
BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82 (https://dejure.org/1982,352)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1982 - 3 StR 287/82 (https://dejure.org/1982,352)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82 (https://dejure.org/1982,352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art und des Umfangs als die eines Geschäftsführers - Übernahme der Pflichten des Geschäftsführers durch den die Führung der Geschäfte Bestimmenden und Tragung der strafrechtlichen Folgen bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 118
  • NJW 1983, 240
  • ZIP 1983, 173
  • MDR 1983, 66
  • NStZ 1983, 124 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 82
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1958 - 5 StR 190/58

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges - Hinausschieben der Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
    Daß seine Ehefrau als eingetragene Geschäftsführerin ebenfalls Geschäfte für die Gesellschaft vorgenommen hat, steht einer Feststellung, der Angeklagte sei tatsächlicher Geschäftsführer gewesen, dann nicht entgegen, wenn er die überragende Stellung in der Geschäftsführung einnahm (vgl. BGH bei Herlan GA 1971, 36; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).

    Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).

  • BGH, 20.01.1955 - 4 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
    Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
    Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
    Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).
  • BGH, 30.09.1970 - V ZR 39/70

    Wertsicherungsklauseln

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
    Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen

    Die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit jeher anerkannte Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers bei unterlassener oder verspäteter Konkurs- oder Insolvenzantragstellung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 153/52, BGHSt 3, 32, 37 f.; Urteil vom 28. Juni 1966 - 1 StR 414/65, BGHSt 21, 101, 103; Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122; Urteil vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62, 64 ff.; Urteil vom 17. März 2004 - 5 StR 314/03, NStZ 2004, 582, 583; zustimmend etwa Tiedemann/Rönnau in Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 84 Rn. 21 ff. mwN; ablehnend u.a. Lutter/Hommelhoff/ Kleindiek, GmbHG, 18. Aufl., § 84 Rn. 7) ist durch die Neuregelung in § 15a Abs. 4 InsO nicht entfallen.
  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsführer auch derjenige anzuerkennen, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen hat, tatsächlich ausübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 153/52, BGHSt 3, 32, 37 f., vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122, und vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62, 64 f.).
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung, die vor allem zur Verletzung der Insolvenzantragspflicht gemäß §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG sowie zu anderen Strafvorschriften ergangen ist, die mit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH im Zusammenhang stehen, ist als Geschäftsführer nicht nur der formell zum Geschäftsführer Berufene anzusehen, sondern auch derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen und ausgeübt hat (BGHSt 3, 32, 37; 21, 101, 103; 31, 118, 122; BGHR GmbHG § 64 I Antragspflicht 2 und 3; BGH NStZ 2000, 34, 35; StV 1984, 461 f. mit Anmerkung Otto; wistra 1990, 60, 61; vgl. auch Fuhrmann/Schaal, aaO § 82 Rdn. 11 m.w.Nachw.; Schaal in Erbs/Kohlhaas.

    Dieser Begriff des faktischen Geschäftsführers, der in der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend verwandt wird (vgl. BGHZ 41, 282, 287; 47, 341, 343; 75, 96, 106; 104, 44, 46) ist erfüllt, wenn sowohl betriebsintern als auch nach außen alle Dispositionen weitgehend von dem faktischen Geschäftsführer ausgehen und er im übrigen auf sämtliche Geschäftsvorgänge bestimmenden Einfluß nimmt (BGHSt 31, 118, 121).

    Die Unternehmensführung darf nicht einseitig angemaßt, sondern muß mit dem Einverständnis der Gesellschafter, das als eine konkludente Bestellung zu werten ist, erfolgt sein (BGHSt 3, 33, 39; 31, 118, 122 m.w.Nachw.-, BGH NStZ 2000, 34 ff., 35).

    Weitere Voraussetzung für einen faktischen Geschäftsführer ist, daß er gegenüber dem formellen Geschäftsführer die überragende Stellung in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (BGHSt 3, 32.37; 31, 118, 122; BGHR GmbHG § 64 I Antragspflicht 3; BGH wistra 1990, 97 f.; vgl. zusammenfassend Löffeler wistra 1989, 121, 125).

    Sie verstößt weder gegen das Analogieverbot noch gegen den Grundsatz der Tatbestandsbestimmtheit des Art. 103 Abs. 2 GG (BGHSt 31, 118, 122; Fuhrmann/Schaal, aaO § 82 Rdn. 11 m.w.Nachw.-, Schaal in Erbs/Kohlhaas, aaO § 82 Rdn. 7).

    Diese Auslegung ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 82 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 GmbHG, da diese Straftatbestände in gleicher Weise wie die §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG darauf abzielen, die Allgemeinheit vor einer kriminellen Handhabung der Geschäftsführung einer GmbH zu schützen; auch hier gilt, daß derjenige, -der die faktische Geschäftsführung innehat und die Führung der Geschäfte bestimmt, auch die Pflichten erfüllen muß, die den Geschäftsführer treffen, und daß er bei deren Verletzung die strafrechtlichen Folgen zu tragen hat, die das Gesetz an eine solche Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer knüpft (vgl. BGHSt 31, 118, 122 zu § 84 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82   

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https://dejure.org/1982,1228
BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82 (https://dejure.org/1982,1228)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1982 - 3 StR 382/82 (https://dejure.org/1982,1228)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1982 - 3 StR 382/82 (https://dejure.org/1982,1228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetztes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln von den Niederlanden nach Deutschland - Voraussetzungen des Handeltreibens - Vorliegen der Täterschaft bei Kurieren

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 124
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Die Tat ist deshalb auch dann vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - wie hier bei der zweiten Fahrt des Angeklagten - nicht erreicht wird (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308; 30, 277, 278; 30, 359, 360 f).

    Auch der Kurier, der in fremdem Auftrag den Transport von Betäubungsmitteln übernimmt, kann Täter sein, wenn die Kuriertätigkeit nicht die bloße Förderung fremden Tuns ist, sondern sich als eigene vom Täterwillen getragene Tathandlung darstellt (BGH NJW 1979, 1259).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Wegen der ersten Fahrt ist dies im Schuldspruch allerdings nicht ausdrücklich auszusprechen, da diese Tathandlung als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens in diesem Tatbestand als Teil des Gesamtgeschehens aufgeht (BGHSt 30, 28).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Die Tat ist deshalb auch dann vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - wie hier bei der zweiten Fahrt des Angeklagten - nicht erreicht wird (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308; 30, 277, 278; 30, 359, 360 f).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Im Hinblick darauf, daß der Schuldspruch nur auf einen Fall der Einfuhr zu stützen ist, hat der Senat - unabhängig von den in BGHSt 27, 287, 289 enthaltenen Erwägungen zur Fassung des Urteilstenors - im Urteilsausspruch des Landgerichts das Wort "fortgesetzter" vor den Worten "unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" gestrichen.
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Die Tat ist deshalb auch dann vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - wie hier bei der zweiten Fahrt des Angeklagten - nicht erreicht wird (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308; 30, 277, 278; 30, 359, 360 f).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Die Tat ist deshalb auch dann vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - wie hier bei der zweiten Fahrt des Angeklagten - nicht erreicht wird (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308; 30, 277, 278; 30, 359, 360 f).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Die Tat ist deshalb auch dann vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - wie hier bei der zweiten Fahrt des Angeklagten - nicht erreicht wird (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 28, 308; 30, 277, 278; 30, 359, 360 f).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82
    Der in diesem Gesetz neu geschaffene Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - steht zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit (Senatsurteil vom heutigen Tage - 3 StR 384/82).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Demnach stellt auch die Tätigkeit des Kuriers Handeltreiben dar, das Tun eines Beteiligten, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein (BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1983, 124).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83

    Zeitpunkt der Vollendung der Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Erfüllen der

    Der Fall gibt weiter Anlaß, anhand der vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob das Verhalten des Angeklagten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder als Beihilfe hierzu zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 124; BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 undvom 24. November 1982 - 3 StR 382/82; außerdem Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29 Rdn. 76 bis 79 und Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 29 Anm. 4 g - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Das gilt aber auch für das in demselben Vorgang liegende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1983, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 13; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht 1982 § 29 Rdn. 19).
  • BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Transporthilfe als Mittäterschaft oder Beihilfe zum

    Die Tätigkeit des Kuriers, der - ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein - gegen Entlohnung selbständig Rauschgift transportiert, ist dem Handeltreiben zuzurechnen (BGH NJW 1979, 1259 ; BGH NStZ 1983, 124 ).
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 823/84

    Täterwille - Arbeitsteiliger Tatplan - Gemeinsamer Plan - Übereinstimmung -

    Soweit Handeltreiben in Frage steht, scheitert die Annahme von Mittäterschaft schon daran, daß es an den nach ständiger Rechtsprechung zu fordernden eigennützigen Beweggründen H's für den weiteren Vertrieb des Rauschgifts fehlt (vgl. z.B. BGHSt 28, 308 [309]; 29, 239 [240]; BGH NStZ 1983, 124 ).
  • LG Köln, 22.11.1990 - 108-84/90
    Die Tat ist auch bereits dann vollendet, wenn der nach dem Tatplan erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (BGH NStZ 1983, 124 ).
  • LG Köln, 11.09.1991 - 113-23/91
    Die Tat ist auch bereits dann vollendet, wenn der nach dem Tatplan erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (BGH NStZ 1983, 124 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1752
BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82 (https://dejure.org/1982,1752)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1982 - 1 StR 682/82 (https://dejure.org/1982,1752)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1982 - 1 StR 682/82 (https://dejure.org/1982,1752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 124
  • StV 1983, 151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82
    Der Hinweis des Landgerichts, die Untergrenze der nicht geringen Menge liege bei 1 g reinem Heroin, erübrigt nicht die tatrichterliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGHSt 26, 355, 358 m.w.N.; BGH NStZ 1981, 225); es ist nicht ersichtlich, welche Umstände für die Bewertung im vorliegenden Fall bestimmend waren.
  • BGH, 10.03.1981 - 5 StR 5/81

    Abgrenzung der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen

    Auszug aus BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82
    Der Hinweis des Landgerichts, die Untergrenze der nicht geringen Menge liege bei 1 g reinem Heroin, erübrigt nicht die tatrichterliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGHSt 26, 355, 358 m.w.N.; BGH NStZ 1981, 225); es ist nicht ersichtlich, welche Umstände für die Bewertung im vorliegenden Fall bestimmend waren.
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81

    Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen

    Auszug aus BGH, 30.11.1982 - 1 StR 682/82
    Der Wirkstoffgehalt lag damit in einem Bereich, in dem die Annahme einer "nicht geringen Menge" zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1981, 483 sowie die bei Schoreit in NStZ 1982, 63, 65 unter IX. wiedergegebenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs) und deshalb besonderer Begründung bedarf.
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