Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.1982

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82   

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https://dejure.org/1982,1003
BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82 (https://dejure.org/1982,1003)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1982 - 2 StR 210/82 (https://dejure.org/1982,1003)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1982 - 2 StR 210/82 (https://dejure.org/1982,1003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - Befangenheit - Kenntnisse aus Vorprozess - Berichterstatterprotokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 48 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 24

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 135
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Da das Revisionsgericht über ein Ablehnungsgesuch nach Beschwerdegrundsätzen entscheidet, kommt es allein darauf an, ob das Ablehnungsgesuch sachlich gerechtfertigt ist (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338).

    Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, daß vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten (BGHSt 21, 334, 341) ein Berufsrichter nicht durch die bloße Kenntnis vorprozessualer Vorgänge voreingenommen erscheint.

    Selbst ein Richter, der schon bei dem früheren, vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, ist nicht allein deswegen befangen (RGSt 65, 43; BGH JR 1957, 68; BGHSt 21, 334, 341; Pfeiffer in KK, § 24 StPO Rdn. 6).

  • BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449/81

    Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe - § 240 StGB, "Gewalt" erfordert

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Sie unterlagen deshalb nicht dem Einsichtsrecht des Angeklagten nach § 147 StPO (BGH, Beschl. vom 8. Oktober 1981 - 3 StR 449-450/80).
  • BGH, 13.06.1956 - 4 StR 197/56
    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Darauf, ob der angestrebte Erfolg wirklich erreicht worden ist, kommt es für die Wirksamkeit der Unterbrechungshandlung nicht an (BGHSt 9, 198, 201).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Da das Revisionsgericht über ein Ablehnungsgesuch nach Beschwerdegrundsätzen entscheidet, kommt es allein darauf an, ob das Ablehnungsgesuch sachlich gerechtfertigt ist (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Dies hat das Landgericht nicht verkannt (vgl. S. 129 UA), Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, erwächst aber aus einem solchen Verstoß kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239 f; Urteile vom 18. Februar 1976 -2 StR 566/75 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81).
  • BGH, 18.02.1976 - 2 StR 566/75

    Revision aufgrund Einstellung eines Verfahrens wegen Verletzung des Anspruchs des

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Dies hat das Landgericht nicht verkannt (vgl. S. 129 UA), Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, erwächst aber aus einem solchen Verstoß kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239 f; Urteile vom 18. Februar 1976 -2 StR 566/75 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 554/76

    Keine Rechtspflicht des Tagerichts gegenüber dem Angeklagten zur Überprüfung des

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Der Ansicht des erkennenden Senats haben sich die anderen Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (u.a. BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 554/76 - BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 - BGH, Urteil vom 24. November 1977 - 4 StR 459/77).
  • BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77

    Verzögerung des Verfahrens ohne entscheidendes Zutun als Einstellungsgrund

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Der Ansicht des erkennenden Senats haben sich die anderen Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (u.a. BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 554/76 - BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 - BGH, Urteil vom 24. November 1977 - 4 StR 459/77).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Dies hat das Landgericht nicht verkannt (vgl. S. 129 UA), Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, erwächst aber aus einem solchen Verstoß kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239 f; Urteile vom 18. Februar 1976 -2 StR 566/75 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
    Selbst ein Richter, der schon bei dem früheren, vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, ist nicht allein deswegen befangen (RGSt 65, 43; BGH JR 1957, 68; BGHSt 21, 334, 341; Pfeiffer in KK, § 24 StPO Rdn. 6).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auch die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung wird nicht als Verfahrenshindernis, sondern lediglich als - nur auf formgerechte Rüge zu beachtender - absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO angesehen (BGHSt 26, 84, 89 ff.)- Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250, 274 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/275; 63, 45, 68/69, jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81 [BGH 12.07.1966 - 1 StR 199/66]; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Der Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Wirkung nicht zu (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291; 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die Entscheidung, die Hauptverhandlung nach Stellung eines Befangenheitsgesuchs fortzusetzen, eine Maßnahme im Sinne des § 238 Abs. 1 StPO darstellt mit der Folge, daß sie mit der Revision in zulässiger Weise nur beanstandet werden kann, wenn hierüber eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 210/82; Wendisch aaO § 29 Rdn. 33; Pfeiffer aaO § 29 Rdn. 14; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 29 Rdn. 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1982 - 5 StR 408/82   

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https://dejure.org/1982,1988
BGH, 19.10.1982 - 5 StR 408/82 (https://dejure.org/1982,1988)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1982 - 5 StR 408/82 (https://dejure.org/1982,1988)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82 (https://dejure.org/1982,1988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 135
  • StV 1983, 53
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 aaO), der im Falle eines gegebenen Beruhenszusammenhangs zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75; vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53; Beschluss vom 7. Juni 1983 - 5 StR 854/82, StV 1983, 497; Urteile vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, NJW 1987, 3088, 3090; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2).
  • BGH, 19.09.2019 - 1 StR 235/19

    Schlussvortrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft bei vorheriger

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 1 StR 382/17 Rn. 12 und vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17; Urteile vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82 Rn. 6 und vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66 Rn. 20, BGHSt 21, 85, 89 f.).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 382/17

    Vernehmung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als Zeugen (unzulässige

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war mit der Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren unvereinbar und deshalb unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53 mwN; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17, NStZ 2018, 482 mwN).
  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 29, 236 ist ständige Rechtsprechung, "daß ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser seiner Vernehmung an der Ausübung der Funktionen des Sitzungsvertreters gehindert und deshalb durch einen anderen Beamten der Staatsanwaltschaft zu ersetzen ist, sondern daß diese Behinderung auch für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht" (BGHSt 21, 85, 89 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82).

    Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung BGH NStZ 1983, 135.

  • OLG Naumburg, 02.11.2006 - 2 Ss 320/06

    Fortgeltung der Verhinderung des Sitzungsstaatsanwalts an der Ausübung seines

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  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 854/82

    Unvereinbarkeit einer unzulässigen Beweiswürdigung mit der Stellung der

    Das war mit der Stellung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren unvereinbar (u.a. RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265, 266 f; 21, 85, 89 f; Senatsurteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82).
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