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   BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82   

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BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82 (https://dejure.org/1982,676)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1982 - 2 StR 278/82 (https://dejure.org/1982,676)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82 (https://dejure.org/1982,676)
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"krimineller Journalismus"

§ 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer Tat, von deren Verfolgung nach § 154 Abs. 1 StPO abgesehen wurde, nur nach Hinweis in der Hauptverhandlung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses wegen Mängel der Anklageschrift - Willkürliche Entziehung des gesetzlichen Richters - Offensichtliche Unhaltbarkeit der Entscheidung eines Gerichts bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm - Fehlerhafte Besetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 20
  • StV 1982, 523
  • StV 1983, 15
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Er bedarf hierzu keines Beweismittlers (BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 -1 StR 177/80).

    Ob das der Fall ist, hat allein der Tatrichter zu beurteilen (BGH NJW 1966, 63; BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177/80 - vgl. ferner die zutreffenden Ausführungen von Sieß in NJW 1982, 1625 ff).

  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80

    Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Der Senat erachtet es deshalb nicht für gerechtfertigt, die Anwendbarkeit des Grundsatzes des Vertrauensschutzes in Fällen selbständiger prozessualer Taten ausnahmslos zu verneinen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in einer jüngeren Entscheidung (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) den Standpunkt vertreten, eine im prozeßrechtlichen Sinne selbständige Tat, die nicht Gegegenstand der Anklage sei, dürfe auch dann verwertet werden, wenn die Staatsanwaltschaft gemäß § 154 Abs. 1 StPO von ihrer Verfolgung abgesehen habe.
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Da in der Hauptverhandlung kein Hinweis ergangen ist, daß das Gericht den Bestechungsversuch möglicherweise strafschärfend werten werde, war seine Mitberücksichtigung bei der Strafbemessung unzulässig (BGHSt 30, 147, 148) [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81].
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 441/80

    Revison des verantwortlichen Stationsarztes und des Chefarztes gegen die

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Er verkennt hier, daß die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten nicht zu der in § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebenen Sachverhaltsschilderung gehört (BGH, Urteil vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 -) und deshalb nur erforderlich ist, soweit dies die besonderen Umstände des Falles zur Ermöglichung einer sachlichrechtlichen Nachprüfung gebieten (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 441/80 -).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    § 46 StGB 1975 hat daran nichts geändert (st. Rspr. u.a. BGH NJW 1976, 2220).
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Abgesehen davon, daß die Behauptungen des Beschwerdeführers somit falsch sind, würde selbst ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 136 Abs. 1 StPO grundsätzlich kein Verwertungsverbot der Beschuldigtenangaben begründen (BGHSt 22, 170).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Ob das der Fall ist, hat allein der Tatrichter zu beurteilen (BGH NJW 1966, 63; BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177/80 - vgl. ferner die zutreffenden Ausführungen von Sieß in NJW 1982, 1625 ff).
  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 544/59
    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Er verkennt hier, daß die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten nicht zu der in § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebenen Sachverhaltsschilderung gehört (BGH, Urteil vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 -) und deshalb nur erforderlich ist, soweit dies die besonderen Umstände des Falles zur Ermöglichung einer sachlichrechtlichen Nachprüfung gebieten (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 441/80 -).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn sich die Entscheidung eines Gerichts bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie mithin bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49) [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70].
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80

    Funkempfangsanlage - Genehmigungspflicht - Radarwarngerät

  • BGH, 16.10.1979 - 1 StR 360/79
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Von einem förmlichen Hinweis mit Blick auf ein etwaiges schutzwürdiges Vertrauen des Angeklagten in die staatsanwaltschaftliche Einstellungsentscheidung vom 08.07.2022 dahingehend, dass ihm die Tat in einem gerichtlichen Verfahren nicht vorgeworfen werde (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.1982 - 2 StR 278/82 NStZ 1983, 20, 20f.; a. A. BGH, Beschluss vom 26.06.1981 - 3 StR 83/81, NJW 1981, 2422; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Teil 4 Rn. 662) wurde abgesehen, da ein Verteidiger des Angeklagten während der Erörterung erklärte, es sei ja allseits bekannt, dass nach §§ 154, 154a StPO eingestellte Taten Berücksichtigung finden könnten.
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Vielmehr hat der 2. Strafsenat im gleichen Sinn zu der Frage Stellung genommen, wobei allerdings die Entscheidung nicht auf dieser Ansicht beruht (Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82 - S. 25).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Aus Sicht des betroffenen Bürgers wird, wenn er sich wegen der vermeintlich "mitbestraften" und "erledigten" Tat nun doch vor Gericht verantworten muß, ein Vertrauenstatbestand nicht eingehalten und gegen das Gebot des fairen Verfahrens verstoßen (zum "Vertrauensschütz" in den Fällen des § 154 Abs. 1 StPO vgl. auch BGH NStZ 1983, 20, 21).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Zwar haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs früher die Erhebung der Sachrüge insoweit genügen lassen (vgl. BGHSt 30, 147 und 165; BGH, StV 1981, S. 236 ; NStZ 1983, 20 ).

    Auch soweit der 5. Strafsenat - ungeachtet der fehlenden Verfahrensrüge - in der Sache selbst entschieden hat, konnte er unter Berücksichtigung der oben angeführten Maßstäbe ohne Willkür davon ausgehen, daß er mit seiner Entscheidung nicht von dem Beschluß des 2. Strafsenats vom 20. August 1982 (NStZ 1983, 20 ) abweiche.

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    a) Zwar findet das Vorgehen des Vorsitzenden in den §§ 170 ff. GVG, die die Voraussetzungen und die Verfahrensweise eines Ausschlusses der Öffentlichkeit regeln, für sich genommen keine Stütze; diese Vorschriften zählen aber die Gründe für einen zulässigen Öffentlichkeitsausschluß nicht erschöpfend auf (BGHSt 3, 386, 388; BGH, Urt. vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82, S. 13 f.).
  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

    Es genügt, daß der Zuhörer nach vorläufiger tatrichterlicher Auffassung als Zeuge in Betracht kommt (BGHSt aaO und BGH, Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82 -).
  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge

    Der Senat nimmt insofern Abstand von seiner früheren Auffassung hinsichtlich der Beanstandung der Verwertung von Verfahrensstoff, der gemäß § 154 StPO ausgeschieden war, zu Lasten des Angeklagten ohne vorherigen Hinweis auf die Sachrüge hin (BGH NStZ 1983, 20; StV 1981, 236; StV 1984, 364).

    Ob ein Tatgeschehen, von dessen Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten stets (so BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) oder erst nach einem entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO (so BGH - 2. Strafsenat -, NStZ 1983, 20) verwertet werden darf, ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt BGH, NStZ 1994, 195).

    Soweit der 2. Strafsenat bislang die Verwertung ausgeschiedenen Verfahrensstoffes ohne vorangegangenen Hinweis zu Lasten des Angeklagten allein auf die Sachrüge hin beanstandet hat (BGH, NStZ 1983, 20; StV 1981, 236; 1984, 364), hält er hieran jetzt nicht mehr fest: Jedenfalls dann, wenn sich den Urteilsgründen nicht entnehmen läßt, ob ein Hinweis erfolgt ist, kann eine unzulässige Verwertung ausgeschiedener Tatkomplexe nur mit der den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge geltend gemacht werden.

  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

    Dessen vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 154 a StPO steht seiner Berücksichtigung bei der Strafzumessung nach einem gerichtlichen Hinweis entsprechend § 265 Abs. 4 StPO nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1983, 20, 21; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 154 a Rdn. 2).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

    Die Einstellung entfaltet keine Sperrwirkung des Inhalts, daß solche Vortaten nicht mehr indiziell für die Strafzumessung verwertet werden könnten, denn die Vortaten werden durch diese Verwertung nicht zum Gegenstand des Prozesses (§ 264 StPO) gemacht und deshalb umfangmäßig nicht durch das Anklageprinzip beschränkt (Bruns NStZ 1981, 81, 86; ders. StV 1983, 15).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Hat das Gericht gemäß § 154 a Abs. 2 StPO das Verfahren beschränkt, dann darf es die ausgeschiedenen Teile der Tat ohne förmliche Einbeziehung in das Verfahren nur dann zu Lasten des Angeklagten verwenden, wenn es ihn vorher ausdrücklich auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 497/04
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 41/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

  • OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04

    Anforderungen an die Bewertung der Sozialprognose eines Täters hinsichtlich einer

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ablehnung eines

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