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   BGH, 02.02.1983 - 2 StR 558/82   

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https://dejure.org/1983,2013
BGH, 02.02.1983 - 2 StR 558/82 (https://dejure.org/1983,2013)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1983 - 2 StR 558/82 (https://dejure.org/1983,2013)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - 2 StR 558/82 (https://dejure.org/1983,2013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des operierenden Arztes, sich vor der Operation mehrfach selbst ein Bild vom Zustand des Patienten zu machen - Sichere Beurteilung des Gesamteindrucks eines Patienten - Unfähigkeit oder Unzuverlässigkeit des zum Nachtdienst eingeteilten approbierten Arztes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Leitende Arzt Anhaltspunkte dafür hat, daß die Untersuchungen unsorgfältig oder nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend durchgeführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1983 - 2 StR 558/82).

    Da der Stationsarzt durch den Angeklagten über die Wirkung des Mittels "Methergin" informiert war und dieser die Anweisung erteilt hatte, "Methergin" nur zu injizieren, nachdem Gewißheit bestand, daß die Fruchthöhle leer war, mußte der Angeklagte ein derartiges Fehlverhalten des die Geburt überwachenden Arztes nicht in Rechnung stellen (vgl. BGH NStZ 1983, 263, 264).

  • BayObLG, 07.11.1997 - 1St RR 132/97

    Straßenverkehrsgefährdung bei Beschädigung eines Kotflügels

    Maßgebend ist dabei nicht der bedeutende Wert des Pkw, gegen den der Angeklagte mit seinem Fahrrad gestoßen ist, vielmehr kommt es darauf an, ob diesem Fahrzeug bei dem betreffenden Verkehrsvorgang ein bedeutender Schaden gedroht hat (BayObLG NStZ 1983, 263 /264 bei Janiszewsky; OLG Frankfurt StV 1985, 111; Tröndle StGB 48.Aufl. § 315 Rn. 16; Schönke/Schröder/Cramer StGB 25.Aufl. vor §§ 306 ff. Rn. 16; SK-StGB/Horn vor § 306 Rn. 11).
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