Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.01.1983

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.1983 - 1 Ws 32/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3277
OLG Hamburg, 18.02.1983 - 1 Ws 32/83 (https://dejure.org/1983,3277)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.1983 - 1 Ws 32/83 (https://dejure.org/1983,3277)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 1 Ws 32/83 (https://dejure.org/1983,3277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 284 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 08.08.1974 - 2 Ws 368/74

    Auferlegung von Kosten bei erfolgloser Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1983 - 1 Ws 32/83
    Der Senat hält daran fest, daß die Kosten privater Ermittlungen eines Beschuldigten allenfalls dann als notwendige Auslagen anerkannt werden können, wenn der Beschuldigte zuvor vergeblich versucht hat, die Ermittlungsbehörden zu derartigen Erhebungen zu veranlassen, oder wenn er ohne die eigenen Bemühungen alsbald erhebliche Beeinträchtigungen seiner Lage zu besorgen hätte (Bestätigung der in MDR 1975, 74 abgedr. Entscheidung).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Ein hierauf bezogener Erstattungsanspruch setzt deshalb grundsätzlich voraus, dass zunächst alle prozessualen Mittel zur Erhebung des gewollten Beweises ausgeschöpft worden sind (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 500; Hanseatisches OLG NStZ 1983, 284; LG Göttingen JurBüro 1987, 250) und dass sich der Angeklagte nicht mehr anders verteidigen konnte.
  • OLG Köln, 28.01.2003 - 2 Ws 17/03

    Notwendige Auslagen des Beschuldigten durch Inanspruchnahme eines ausländischen

    Zwar wird dies vom Hans. OLG Hamburg bejaht ( NStZ 88, 370; auch schon - vermutlich aus denselben Gründen - NStZ 83, 284) mit der Folge, dass das Honorar eines ausländischen Rechtsanwaltes, der aufgrund der Festnahme des Beschuldigten in einem ausländischen Staat tätig geworden ist, von der Staatskasse unter den Voraussetzungen des § 467 Abs. 1 StPO zu erstatten sein soll.
  • LG Potsdam, 05.06.2020 - 24 Qs 28/20

    Kostenerstattung, privates Sachverständigengutachten, Notwendigkeit

    Dem Beschuldigten bzw. Angeklagten bleibt es nämlich unbenommen, im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren Beweisanträge zu stellen und damit die prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. OLG Hamburg in MDR 1975, 74; NStZ 1983, 284; OLG Schleswig, SchlHA 86, 114 (E/L)).
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 2 Ws 17/03

    Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten; Sofortige Beschwerde des

    Zwar wird dies vom Hans. OLG Hamburg bejaht ( NStZ 88, 370; auch schon - vermutlich aus denselben Gründen - NStZ 83, 284) mit der Folge, dass das Honorar eines ausländischen Rechtsanwaltes, der aufgrund der Festnahme des Beschuldigten in einem ausländischen Staat tätig geworden ist, von der Staatskasse unter den Voraussetzungen des § 467 Abs. 1 StPO zu erstatten sein soll.
  • LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten

    Im Hinblick auf die einem Angeklagte gesetzlich eingeräumte Befugnis, bei den Strafverfolgungsorganen entsprechende Beweiserhebungen anzuregen oder zu beantragen, besteht eine Ersatzpflicht deshalb nur dann, wenn der Angeklagte zunächst alle prozessualen Mittel zur Erhebung des gewollten Beweises ausgeschöpft hat (OLG Hamburg NStZ 1983, 284 ; LG Göttingen JurBüro 1987, 250; OLG Düsseldorf StV 1994, 500 ) und sich nicht mehr anders verteidigen konnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.1983 - 4 Ws 373/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2682
OLG Hamm, 21.01.1983 - 4 Ws 373/81 (https://dejure.org/1983,2682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1983 - 4 Ws 373/81 (https://dejure.org/1983,2682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1983 - 4 Ws 373/81 (https://dejure.org/1983,2682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1810 (Ls.)
  • NStZ 1983, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Kleve, 29.01.2015 - 12 Cs 965/12

    Kostenerstattung, Anwaltswechsel, anwendbares Recht, Gesetzesänderung

    Hierbei trug er selbst das Risiko, dass der von ihm gewählte Verteidiger seine Interessen nicht zureichend wahrnahm (vgl. OLG Hamm, NStZ 1983, 284).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht