Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Ausschluß 1/83   

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OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Ausschluß 1/83 (https://dejure.org/1983,3468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.1983 - 3 Ausschluß 1/83 (https://dejure.org/1983,3468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 3 Ausschluß 1/83 (https://dejure.org/1983,3468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 779
  • NStZ 1983, 426
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82   

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OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82 (https://dejure.org/1982,928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.1982 - 1 Ws 266/82 (https://dejure.org/1982,928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 1982 - 1 Ws 266/82 (https://dejure.org/1982,928)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2399
  • NStZ 1983, 426
  • StV 1983, 55
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Die Sache an das erkennende Gericht zurückzuverweisen, kommt daher im Rahmen allgemeiner Grundsätze nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die angefochtene Entscheidung entgegen der Vorgaben des § 34 StPO nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris) oder nur formelhaft mit Gründen versehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 325; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 - bei juris), wenn ein durch das Beschwerdegericht nicht heilbarer Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGH NStZ 1992, 508), wenn die angefochtene Entscheidung nicht von dem gesetzlich vorgesehenen Spruchkörper getroffen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2775) oder wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426: fehlerhafte Zurückweisung eines Wiederaufnahmegesuchs als unzulässig).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Vielmehr war die Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Kammer zurückzuverweisen (vgl. Senat, NStZ 1983, 426 - st. Rspr.; Meyer-Goßner, § 309 Rn 9 mwN).
  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Das wird insbesondere dann als gerechtfertigt erachtet, wenn der angefochtene Beschluß keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16

    Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil

    Im Wiederaufnahmeverfahren ist zudem eine eingehende Prüfung erforderlich, die durch einen zweistufigen Instanzenzug besser gewährleistet wird (OLG Frankfurt/Main, NJW 1983, 2399 [2400]; OLG Braunschweig, NJW 1966, 993 [994] zur Frage der Zulassung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz).
  • OLG Hamm, 29.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 458/16

    Anforderungen an die Begründung eines Überprüfungsbeschlusses nach § 119a

    Ein gravierender Mangel wird z.B. dann angenommen, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst gänzlich fehlt, wenn also nur formal entschieden worden ist (Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ 1983, 426).
  • LG Karlsruhe, 26.02.2013 - 3 Qs 6/13

    Rechtsanwaltskosten: Höhe der Gebühren bei Vertretung eines Beteiligten im

    Da das Amtsgericht unter dem Gesichtspunkt der ausschließlichen Anwendbarkeit der Nr. 5116 W RVG eine Kostenfestsetzung im übrigen aus rein formalen Gründen abgelehnt und eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst, insbesondere zur Angemessenheit der von der Verfallsbeteiligten geltend gemachten Höhe der Gebühren, gänzlich fehlt, ist die Zurückverweisung als zulässig anzusehen (vgl. nur OLG Frankfurt, NStZ 1983, 426).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
    Eine solche, vom Wortlaut der genannten Bestimmung abweichende Ausnahmeentscheidung des Beschwerdegerichts ist u.a. dann zulässig, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung gänzlich fehlt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 3. Juli 1984 - 1 Ws 644/84 und 15. Februar 1990 - 1 Ws 134 - 135/90; OLG Frankfurt NStZ 1983, 426 ; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., Rdnr. 16 zu § 309 StPO jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20

    Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des

    Gleichwohl gilt, dass eine Zurückverweisung der Sache in eng begrenzten Ausnahmefällen zu erfolgen hat (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992, Az.: 1 StE 11/88 StB 8/92, NJW 1992, 2775;OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2002, Az.: 4 Ws 222/02, NJW 2002, 2963 f.; MüKo-StPO/Neuheuser, § 309 Rn. 34; LR/Matt, § 309 Rn. 12 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, § 309 Rn. 7 ff.), etwa wenn der angefochtene Beschluss überhaupt keine Entscheidung zur Sache enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 2016, Az.: 2 Ws 43/16; BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Oktober 1982, Az.: 1 Ws 266/82, NStZ 1983, 426, 427; Schmitt, a.a.O., Rn. 9).
  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

    Weiterhin wird eine Zurückverweisung auch dann für zulässig gehalten, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt, wenn also nur formal entschieden worden ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1983, 426, 427).
  • OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97

    Unterbrechung des Maßregelvollzuges, Wiederaufnahmeverfahren, Zulässigkeit des

    Während insbesondere Stimmen in der Literatur (so. z.B. Kleinknecht, a.a.O., vor § 359 StPO Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gössel in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., vor § 359 Rn. 74 ff.) der Auffassung sind, daß ein nur im Schuldspruch rechtskräftiges Urteil (noch) nicht Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens sein könne, vertritt demgegenüber die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich weitgehend einhellig - die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Celle StV 1990, 537; OLG Frankfurt NJW 1983, 2399 = NStZ 1983, 426; OLG München NJW 1981, 593; vgl. die weiteren Nachweise aus der Rechtsprechung bei vgl. Kleinknecht, a.a.O.; siehe auch Schmidt in Karlsruher Kommentar, 3. Aufl., vor § 359 StPO, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; a.A. in der Rechtsprechung OLG Düsseldorf JMBl. NW 1954, 229).
  • OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen

  • OLG Koblenz, 14.11.2001 - 1 Ws 1437/01

    Reststrafaussetzung, Einwilligung, verweigerte Widerruf, nachträgliche

  • OLG Hamm, 15.10.2004 - 1 Ws 267/04

    Verfahrensverzögerung; Einstellung; Verfahrenshindernis; Kompensation

  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 1 Ws (L) 8/02

    Zurückverweisung

  • OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 502/01

    Strafvollstreckung, Überstellung, Strafgefangener, Einwilligung, Subsidiarität

  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen

  • LG Hamburg, 08.12.2006 - 620 Qs 52/06
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2014 - 28 Qs 47/14

    Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme, Zurückweisung

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.11.1982 - 1 Ss 47/82   

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https://dejure.org/1982,2150
OLG Hamburg, 01.11.1982 - 1 Ss 47/82 (https://dejure.org/1982,2150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.1982 - 1 Ss 47/82 (https://dejure.org/1982,2150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 1982 - 1 Ss 47/82 (https://dejure.org/1982,2150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 154
  • NStZ 1983, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1508/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Großen Senats für

    Bis zur Entscheidung über die Revision kann diese - gegebenenfalls nach Zustimmung des Gegners (vgl. § 303 Satz 1 StPO) - zurückgenommen werden (vgl. Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 1. November 1982 - 1 Ss 47/82 -, MDR 1983, S. 154; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 302 Rn. 6 m. w. N.; Ruß, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 302 Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    Dies ist das Amtsgericht, solange die Akten noch nicht an das Berufungsgericht gelangt sind (vgl. § 319 Abs. 1, §§ 320, 321 Satz 2 StPO; HansOLG Hamburg, Beschl. v. 1. November 1982 - 1 Ss 47/82, MDR 1983, 154).
  • BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters

    Das Rechtsmittel konnte hier nur gegenüber dem bereits mit der Sache befaßten Senat zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 431/77 - bei Holtz MDR 1978, 281 f. sowie OLG Hamburg MDR 1983, 154 [OLG Hamburg 01.11.1982 - 1 Ss 47/82]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Auschl. 1/83   

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OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Auschl. 1/83 (https://dejure.org/1983,6250)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.1983 - 3 Auschl. 1/83 (https://dejure.org/1983,6250)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 3 Auschl. 1/83 (https://dejure.org/1983,6250)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 426
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