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   OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82   

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https://dejure.org/1982,1906
OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82 (https://dejure.org/1982,1906)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.05.1982 - 1 Ws 183/82 (https://dejure.org/1982,1906)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - 1 Ws 183/82 (https://dejure.org/1982,1906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafanzeige gegen Richter wegen Rechtsbeugung; Klageerzwingungsantrag nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 470
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82
    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BVerfGE 20, 1, 5 [BVerfG 02.03.1966 - 2 BvE 2/65]; 20, 9, 14) [BVerfG 03.03.1966 - 2 BvE 2/64] .
  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82
    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BVerfGE 20, 1, 5 [BVerfG 02.03.1966 - 2 BvE 2/65]; 20, 9, 14) [BVerfG 03.03.1966 - 2 BvE 2/64] .
  • OLG Koblenz, 10.12.1981 - 2 Ss 362/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82
    Die erhobene Beschuldigung bezog sich zum einen auf die in dem Verfahren 105 Js (Wi) 20172/78 StA Koblenz ergangenen Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 2. Mai 1980 und 5. Januar 1981 - 2 Ws 193/80 - über Anträge des Antragstellers gemäß § 172 Abs. 2 StPO sowie auf den Beschluß des 2. Strafsenats vom 28. Oktober 1981 - 2 Ss 362/81 - in dem Verfahren 3 Js 3161/80 - Ls - StA Trier, durch den die Revision des Antragstellers gegen das in eigener Sache wegen Übler Nachrede ergangene Urteil des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Bernkastel-Kues vom 10. April 1981 gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen wurde.
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Ob der Anspruch auf rechtliches Gehör dem Gebot eines fairen Verfahrens als Prüfungsmaßstab vorgeht, wenn die Mitteilung nur der Bestätigung schon vorgebrachter Bedenken gegen die Objektivität namentlich bezeichneter, möglicherweise zur Entscheidung berufener Richter dient (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, NJW 1991, S. 2758; hingegen generell auf Art. 103 Abs. 1 GG abstellend: Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. Mai 1982 - 1 Ws 183/82 -, NStZ 1983, S. 470), bedarf keiner Erörterung, da dies hier nicht der Fall war.
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Ein Verfahrensfehler läge nur vor, wenn der Beschwerdeführer ohne vorherige Bekanntgabe des Namens seine Rechte nicht in einem weiteren Verfahren wahren könnte, was nur bei instanzabschließenden Entscheidungen der Fall wäre, gegen die kein Rechtsmittel mehr offenstünde (vgl. BayObLG NStZ 1990, 200; OLG Koblenz NStZ 1983, 470).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 3 Ws 4/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei gleichzeitiger unzulässig erhobener

    Denn einerseits verweisen die Kommentare insoweit lediglich auf Entscheidungen des Kammergerichts bzw. der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Koblenz, die ihrerseits entweder keine oder keine differenzierte Begründung für ihre Rechtsauffassung abgeben (vgl. KG, Beschluss vom 14. März 1983 - 4 Ws 29/82 -, JR 1984, 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 1 Ws 157/86 -, MDR 1986, 777; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 1982 - 1 Ws 183/82 -, NStZ 1983, 470).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2010 - 19-VII-09

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Ebenso wenig können im Rahmen des Verfahrens zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch entsprechende Auskünfte über die Person eines Richters verlangt werden (OLG Koblenz vom 25.5.1982 = NStZ 1983, 470/471; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, RdNr. 21 zu § 24).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11

    Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder

    Aber auch soweit teilweise die Meinung vertreten wird, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer Entscheidung berufenen Gerichtspersonen könne - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - grundsätzlich für jede richterliche Maßnahme verlangt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.1982, Az. 1 Ws 183, 82, NStZ 1983, S. 470 f., BayObLG, Urt. V. 29.09.1989, Az. RReg 2 St 10/89, NStZ 1990, S. 200 [201]), so ist der Anschein einer Voreingenommenheit aufgrund der Angaben der abgelehnten Vorsitzenden Richterin nicht zu erkennen.
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

    bb) wie in Strafsachen (Beschlüsse BGH vom 08.05.2014 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372 {Bsp. Haftbefehl}; vom 27.11.2012 5 StR 492/12, Juris; OLG Koblenz vom 25.05.1982 1 Ws 183/82, NStZ 1983, 470).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98

    Ablehnung des Revisionsrichters, Verwerfung, offensichtlich unbegründet,

    Es kann dahinstehen, inwieweit einem Angeklagten überhaupt ein Recht zur Befragung eines abgelehnten Richters zusteht (verneint von Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 24 Rn. 21; OLG Koblenz NStZ 1983, 470, 471 m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft;

    Meyer-Goßner,StPO, 53. Aufl. Rdnr. 11 zu § 26; KG JR 84, 39; Koblenz NStZ 83, 470).
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