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   BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83   

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https://dejure.org/1983,2237
BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83 (https://dejure.org/1983,2237)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1983 - 4 StR 218/83 (https://dejure.org/1983,2237)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1983 - 4 StR 218/83 (https://dejure.org/1983,2237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des Zorneffekts - Erfordernis einer Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens im Rahmen von Ehe und geschlechtlicher Partnerschaft - Beachtung von Besonderheiten bei lange aufgestauten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 554
  • StV 1983, 459
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 571/82

    Anforderungen an die Voraussetzungen des Provokationstatbestandes

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
    Der Angeklagte durfte daher erwarten, daß sie ein Gebaren, das ihr lästig zu werden begann, offen ansprechen würde (vgl. BGH NJW 1983, 293).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72

    Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
    Diese liegt vor, wenn der Täter dein Opfer im gegebenen Augenblick genügende Veranlassung zu seinen beleidigenden Worten gegeben hatte (BGH 1 StR 667/72 bei Dallinger MDR 1974, 723; BGH NStZ 1981, 300, 301).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 135/75

    Aufgabe des Tatrichters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
    Insbesondere im Rahmen von Ehe und geschlechtlicher Partnerschaft wird diese Beurteilung häufig eine Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens erfordern (BGH LM StGB § 213 Nr. 6; BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75).
  • BGH, 18.05.1981 - 3 StR 42/81

    Objektive Beurteilung - Schuld des Täters - Reizung zum Zorn - Erheblichkeit -

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
    Diese liegt vor, wenn der Täter dein Opfer im gegebenen Augenblick genügende Veranlassung zu seinen beleidigenden Worten gegeben hatte (BGH 1 StR 667/72 bei Dallinger MDR 1974, 723; BGH NStZ 1981, 300, 301).
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Auszug aus BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83
    Eine solche Betrachtung kann bei lange aufgestauten oder allmählich angewachsenen Spannungen ergeben, daß ein an sich geringfügiger Anlaß ausreicht, um die Reaktion des Partners als verständlich und angemessen (vgl. auch BGH NStZ 1981, 479) erscheinen zu lassen.
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlasst hat (BGH, Urteile vom 7. Juli 1983 - 4 StR 218/83, NStZ 1983, 554; vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83, NStZ 1984, 216; vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555 und vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 394/97, NStZ 1998, 191; Schönke/Schröder/ Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 213 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    Zwar kommt es bei § 213 erste Alternative StGB "nicht ausschließlich auf Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben, sondern es kann auch eine Unbill bedeutsam sein, die der Täter dem Opfer in der Vergangenheit zugefügt hat" (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75); es kann eine "Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens" geboten sein (BGH NStZ 1983, 554; BGH MDR 1961, 1027; Eser NStZ 1981, 431; 1984, 52).
  • BGH, 30.01.1984 - 3 StR 499/83

    Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags, wenn die Angeklagte die

    Auch wenn diese Beurteilung insbesondere im Rahmen von Ehe und geschlechtlicher Partnerschaft häufig eine Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens erfordert (BGH StV 1983, 459 mit Nachw.), so kommt doch den Provokationen des Opfers, die unmittelbar zur Tat geführt haben, maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 723).
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden

    Eigenes, die Strafmilderung nach dieser Vorschrift ausschließendes Verschulden des Täters liegt nur dann vor, wenn er im gegebenen Augenblick das Opfer zu der tatauslösenden Beleidigung herausgefordert, ihm dazu genügende Veranlassung gegeben hat (BGH NStZ 1983, 554; BGH Strafverteidiger 1984, 283; Eser, NStZ 1984, 49, 52; ders. in Schönke/ Schröder StGB 21. Aufl. § 213 Rdn. 8 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren

    Eine Berücksichtigung dieser Umstände einschließlich der Unverhältnismäßigkeit der beleidigenden Äußerung und der allgemein labilen Verfassung des Angeklagten hätte die Strafkammer möglicherweise zu einer ihm günstigeren Beurteilung veranlaßt als zu derjenigen, er habe mit seinen Annäherungsversuchen seine Ehefrau nur rücksichtslos als Lustobjekt behandelt und damit schuldhaft die schweren Beleidigungen hervorgerufen, die verständlich, nachvollziehbar und nicht unangemessen seien (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 546; BGH NStZ 1983, 554; 1984, 216; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984-3 StR 605/84; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 10 mit Nachweisen.
  • BayObLG, 06.02.1991 - RReg. 1 St 1/91
    Die Annahme einer günstigen Prognose bedarf einer besonders eingehenden Begründung, wenn ein Angeklagter wiederholt rückfällig geworden ist und die neue Tat während einer noch laufenden Bewährungsfrist begangen ist (BGH VRS 17, 183; BGH NStZ 1983, 554 ; BayObLG v. 4.3.1983 - RReg. 1 St 7/83, mitgeteilt von Rüth DAR 1984, 233 /239; v. 29.7.1988 - RReg. 1 St 87/88; v. 7.8.1987 - RReg. 1 St 113/87 u. v. 10.12.1987 - RReg. 2 St 423/87; Schönke/Schröder 23.Aufl. § 56 Rn. 22).
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