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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81   

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BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81 (https://dejure.org/1982,333)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1982 - 5 StR 685/81 (https://dejure.org/1982,333)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81 (https://dejure.org/1982,333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis - Betrug durch Verkauf von Warenterminoptionen - Begriff des Vermögensschadens beim Betrug - Vermögensschaden bei Risikogeschäften - Betrug durch Erlangung von Arbeitslosengeld

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schadensberechnung bei Warenterminoptionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 388
  • NJW 1982, 1165
  • MDR 1982, 421
  • NStZ 1983, 72 (Ls.)
  • NStZ 1983, 73
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

    Auszug aus BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81
    Sie haben die Käufer in diesen Fällen auch dann vorsätzlich getäuscht, wenn sie nicht wußten oder wenigstens für möglich hielten, daß sie ihnen den auf den Londoner Optionspreis erhobenen Aufschlag hätten nennen müssen (vgl. BGHZ 80, 80 [BGH 16.02.1981 - II ZR 179/80]; BGHSt 30, 177, 181, 182) [BGH 08.07.1981 - 3 StR 457/80].
  • BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80

    Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen

    Auszug aus BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81
    Sie haben die Käufer in diesen Fällen auch dann vorsätzlich getäuscht, wenn sie nicht wußten oder wenigstens für möglich hielten, daß sie ihnen den auf den Londoner Optionspreis erhobenen Aufschlag hätten nennen müssen (vgl. BGHZ 80, 80 [BGH 16.02.1981 - II ZR 179/80]; BGHSt 30, 177, 181, 182) [BGH 08.07.1981 - 3 StR 457/80].
  • BGH, 06.12.1955 - 1 StR 420/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81
    Für Risikogeschäfte, wie sie hier in Rede stehen, folgt daraus, daß ein Vermögensschaden nur insoweit vorliegt, als die von dem Getäuschten eingegangene Verpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr etwa verbundenen, zur Zeit der Vermögens Verfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten (BGH Urteil vom 6. Dezember 1955 - 1 StR 420/55 - bei Pfeiffer-Maul-Schulte StGB § 263 Rn. 22 im Anschluß an RG HRR 1940 Nr. 579; Lackner StGB LK 10. Aufl. § 263 Rn. 194).
  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81
    Vermögensschaden beim Betrug ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, also der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Getäuschten (RGSt 16, 1).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Soweit Unsicherheiten verbleiben, ist unter Beachtung des Zweifelssatzes der (Mindest-)Schaden im Wege der Schätzung zu ermitteln (vgl. BGHSt 30, 388 ; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    (a) Als Eingehungsbetrug werden Fallgestaltungen bezeichnet, in denen bereits der Abschluss eines gegenseitigen Vertrags und nicht erst die auf Grundlage des Vertrags erfolgende Leistungserbringung zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 16, 220 ; 23, 300 ; 30, 388 ; 32, 211 ; 45, 1 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 176).

    Ein Vermögensschaden und damit ein vollendeter Betrug bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses liege vor, wenn der erlangte Anspruch weniger wert sei als die übernommene Verpflichtung (vgl. BGHSt 16, 220 ; 30, 388 ; 45, 1 ; 51, 165 ; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 263 Rn. 128 ff.).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Ist der Getäuschte ein Risikogeschäft eingegangen, kommt es für die Bestimmung des Schadens maßgeblich auf die täuschungs- und irrtumsbedingte Verlustgefahr an, die über die vertraglich zu Grunde gelegte hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638 Rn. 12; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Rn. 12 f.; Beschluss vom 34 35 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.; Jaath in FS Dünnebier, S. 583, 591 f.).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    b) Ein Schaden i.S.v. § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung (hier die vertragsgemäße Bezahlung der Anlagesumme an den Angeklagten beziehungsweise eines seiner Unternehmen) unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 30, 388, 389; 34, 199, 203; 45, 1, 4; 51, 10, 15 Rdn. 18; 51, 165, 174 Rdn. 31; BGHR StGB § 263 Abs. 1, Vermögensschaden 54, 70; BGH, Beschl. vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 - BVerfG, Beschl. vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - 2. Kammer des 2. Senats - Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 442 ff.).

    "Wie sich die Dinge später entwickeln, ist für die strafrechtliche Wertung ohne Belang" (BGHSt 30, 388, 389 f.).

    Dementsprechend erkannte der Bundesgerichtshof auch schon früher: "Für Risikogeschäfte, wie sie hier in Rede stehen, folgt daraus, dass ein Vermögensschaden nur insoweit vorliegt, als die von dem Getäuschten eingegangene Verpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr verbundenen, zur Zeit der Vermögensverfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten" (BGHSt 30, 388, 390; vgl. auch BGHSt 34, 394, 395 und BGHSt 51, 165, 177 Rdn. 38, wonach die Annahme einer konkreten Vermögensgefährdung bedeutet, dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise schon eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage vorliegen muss, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat; sowie Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 718: "Hierbei handelt es sich indes um ein Scheinproblem, weil die ‚Möglichkeit des Schadens' eben ein Schaden sein muss").

    Wenn eine genaue Feststellung zur Schadenshöhe zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung nicht möglich ist, wird der Tatrichter im Hinblick auf die Besonderheiten des Strafrechts Mindestfeststellungen zu treffen haben (BGHSt 30, 388, 390).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Ist der Getäuschte ein Risikogeschäft eingegangen, kommt es für die Bestimmung des Schadens maßgeblich auf die täuschungs- und irrtumsbedingte Verlustgefahr an, die über die vertraglich zu Grunde gelegte hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638 Tz. 12; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Tz. 12 f.; Beschluss vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.; Jaath in FS Dünnebier, S. 583, 591 f.).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Ist der Getäuschte ein Risikogeschäft eingegangen, kommt es für die Bestimmung des Schadens maßgeblich auf die täuschungs- und irrtumsbedingte Verlustgefahr an, die über die vertraglich zu Grunde gelegte hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638 Tz. 12; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Tz. 12 f.; Beschluss vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.; Jaath in FS Dünnebier, S. 583, 591 f.).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung (BGHSt 30, 388 f.; BGH wistra 1993, 265; wistra 1995, 222; NStZ 1999, 353, 354; BGHSt 53, 199, 201).

    Ein Schaden liegt demnach vor, wenn die von dem Getäuschten eingegangene Verpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr verbundenen, zur Zeit der Vermögensverfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten (BGHSt 30, 388, 390).

  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Wie sich die Dinge später entwickeln, ist für die strafrechtliche Wertung ohne Belang (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 - BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23

    Schuldspruch wegen Betruges in tateinheitlich zusammentreffenden Fällen;

  • BGH, 28.06.2017 - 4 StR 186/16

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung; Eingehungsbetrug im Falle

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des

  • BGH, 23.10.2019 - 1 StR 444/19

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Betruges in acht Fällen und wegen

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • LG Göttingen, 25.03.2004 - 2 O 14/04

    Schadensersatz für rechtswidrig und schuldhaft mangelhaft erteilte Auskünfte

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

  • LG Köln, 29.07.2008 - 37 O 1029/07

    Anwendbarkeit der durchgreifenden Haftung auf den Geschäftsführer wegen seiner

  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95

    Der strafrechtliche Vermögensschadensbegriff beim Betrug

  • BGH, 03.10.1989 - 5 StR 237/89

    Täuschung über den Grundcharakter von Börsentermingeschäften

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten -

  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90

    Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 389/86

    Betrug - Vermögensschaden - Einwerbung von stillen Gesellschaftern

  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 358/82

    Betrug durch Verkauf von Warenterminoptionen - Vermögensschaden bei

  • BGH, 18.01.1985 - 2 StR 689/84

    Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung so genannter börsenregistrierter

  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 735/82

    Verurteilung wegen Betruges - Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte

  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 54/82
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1442
BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82 (https://dejure.org/1982,1442)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1982 - 1 StR 501/82 (https://dejure.org/1982,1442)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82 (https://dejure.org/1982,1442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung für die Garantenstellung aus vorangegangenem Tun (Ingerenz)

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB §§ 13, 222

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 72
  • StV 1983, 148
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82
    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82
    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82
    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82
    Diese Rechtsprechung hat in der Literatur Kritik erfahren (vgl. Hirsch in JR 1979, 429; Schünemann in NStZ 1982, 60; Loos in JR 1982, 342; Sonnen in JA 1981, 696).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    An dieser fehlt es aber nicht nur, wenn ein autonomes Handeln beispielsweise infolge einer Intoxikationspsychose ausgeschlossen ist (BGH NStZ 1983, 72), sondern auch bei einem die Selbstverantwortlichkeit betreffenden Irrtum (vgl. BGH NStZ 1986, 266, 267).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Ein solcher Zustand mag bei einem Heroinsüchtigen vorliegen, der an einer Intoxikationspsychose leidet, unter dem Zwang seiner Sucht steht und sich in unbeherrschter Gier nach dem Rauschgift sogleich eine todbringende Injektion setzt (BGH Strafverteidiger 1983, 148 f).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Der Senat läßt offen, ob die Entscheidung in BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83], mit welcher der Bundesgerichtshof dieser Auffassung für einen den Betäubungsmittelbereich betreffenden, im Tatsächlichen jedoch etwas anders gelagerten Fall gefolgt ist, in zwingender Konsequenz eine Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung durch Abgabe von Heroin oder anderen Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NStZ 1981, 350; 1983, 72) bedeutet, wie dies trotz eines entsprechenden Vorbehalts (BGHSt 32, 262, 267) [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] fast ausnahmslos angenommen wird (so BGH NStZ 1985, 319, 320 mit Anm. Roxin; nicht ganz eindeutig: BGH StV 1985, 56; aus dem Schrifttum vgl. für viele: Gramer und Rudolphi jeweils aaO; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 222 Rdn. 15 a; Körner BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 36; zweifelnd Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Aufl. § 30 BtMG Anm. 4 a; vgl. auch LK aaO).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Anders als in anderen vom Bundesgerichtshof bisher entschiedenen Fällen hatte das Opfer weder eine Intoxikationspsychose (BGH NStZ 1983, 72) noch krankhafte Veränderungen als typische Folgen des Heroinmißbrauchs (BGH MDR 1981, 684).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1751
BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82 (https://dejure.org/1982,1751)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1982 - 1 StR 537/82 (https://dejure.org/1982,1751)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82 (https://dejure.org/1982,1751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbringen der Ergebnisse einer richterlichen Vernehmung eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugens durch die Vernehmung des Richters - Besonders schwerer Fall der Nötigung bei Zwang zum Geschlechtsverkehr über einen beachtlichen Zeitraum

  • rechtsportal.de

    StGB § 240 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Fehlerhaft wäre es freilich gewesen, wenn die Strafkammer nicht die Bekundungen des Richters verwertet, sondern unmittelbar auf die Aussagen der Ehefrau vor der Polizei zurückgegriffen hätte (BGHSt 21, 149).

    Das ist indes nicht geschehen (UA S. 14, 16; vgl. hierzu BGHSt 21, 151 [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66]).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Die Ergebnisse jener richterlichen Vernehmung durften durch die Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingebracht werden (BGHSt 2, 99; st. Rspr.); ein Hinweis der von der Revision geschilderten Art war nicht erforderlich.
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Die Erklärung der Staatsanwaltschaft unterliegt nicht der gerichtlichen Überprüfung (BGHSt 16, 225, 230).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Mit der Revision kann nicht geltend gemacht werden, im Hinblick auf die Straferwartung hätte die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt werden müssen (BGHSt 21, 334, 358).
  • RG, 15.03.1937 - 2 D 126/37

    1. Zum Begriffe der unzüchtigen Handlung. 2. Kann i. S. des § 176 Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Zwingt ein Ehegatte den anderen zum Geschlechtsverkehr, so kann das Nötigung sein (RGSt 71, 109, 110; BayObLGSt 1960, 249 = NJW 1961, 280; Wilts, Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 6. Wahlperiode S. 1603; Müller-Emmert ebenda S. 1606; vgl. auch Hanack, Verhandlungen des 47. DJT Band I Rdn. 59 ff.; Helmken, Vergewaltigung in der Ehe, Heidelberg 1979; derselbe ZRP 1980, 171).
  • BayObLG, 12.10.1960 - RReg. 1 St 458/60
    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Zwingt ein Ehegatte den anderen zum Geschlechtsverkehr, so kann das Nötigung sein (RGSt 71, 109, 110; BayObLGSt 1960, 249 = NJW 1961, 280; Wilts, Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 6. Wahlperiode S. 1603; Müller-Emmert ebenda S. 1606; vgl. auch Hanack, Verhandlungen des 47. DJT Band I Rdn. 59 ff.; Helmken, Vergewaltigung in der Ehe, Heidelberg 1979; derselbe ZRP 1980, 171).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Ein solcher Hinweis ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82 -).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Dem Erfordernis einer qualifizierten Belehrung ist der Senat bisher nicht nähergetreten, er hat einen derartigen Hinweis vielmehr für nicht geboten erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Ein besonders schwerer Fall ist gegeben, wenn die Tat bei Berücksichtigung aller Umstände die gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetz für den ordentlichen Strafrahmen schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so sehr übertrifft, daß die Anwendung des verschärften Strafrahmens geboten erscheint (BVerfGE 45, 363, 372; BGHSt 5, 124, 130; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1981, 391; vgl. auch NStZ 1983, 72).
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