Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1505
BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83 (https://dejure.org/1983,1505)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1983 - 2 StR 412/83 (https://dejure.org/1983,1505)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1983 - 2 StR 412/83 (https://dejure.org/1983,1505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts - Neurotische Persönlichkeitsstörung des Täters - Unzulässigkeit der Begründung für die Strafzumessung bei straferschwerender Bewertung vor der Tat liegender Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 259
  • StV 1984, 21
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80

    Strafverschärfung auf bloßen Verdacht hin - Berücksichtigung allgemeiner

    Auszug aus BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83
    Lediglich wenn und soweit das Verhalten vor der Tat auch Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt, kann es für die Bestimmung der schuldangemessenen Strafe bedeutsam sein (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80).
  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

    Auszug aus BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83
    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters so schwer wiegt wie das eines Mörders (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NStZ 1982, 508).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83

    Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83
    Grundlage der Strafzumessung ist die in einer bestimmten Tat wirksam gewordene Schuld des Täters (vgl. BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83) und nicht der mangelnde Einsatz der Willens- und Charakterkräfte im Rahmen der allgemeinen, noch nicht strafbaren Lebensführung vor der Tat oder die fehlerhafte Bewertung der eigenen strafrechtlich noch nicht bedeutsamen Wünsche, Ziele und Handlungen.
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Die Lebensführung als solche darf dem Angeklagten nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris]; 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335 und 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124).

    Denn die Lebensführung als solche darf dem Angekl. nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt (BGH, Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 167) noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (BGH, Urt. v. 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris] und 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335; Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; Urt. v. 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124 und 07.09.1983 - 2 StR 412/83, a.a.O.).

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 1984, 259 Nr. 1) hat sie im Rahmen der Beweiswürdigung (UA S. 25) die genannte - eine besondere Verletzlichkeit des Angeklagten begründende - Persönlichkeitsstörung ausdrücklich als "konstellativen Faktor" für den die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Affekt bezeichnet.

    Trotz der teilweise mißverständlichen Formulierungen, die dadurch erklärbar sind, daß jeweils das Verhalten geistig und seelisch "gesunder" Täter zu beurteilen war, besteht jedoch - zumindest in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Einigkeit darüber, daß angesichts des das Strafrecht beherrschenden Gedankens der Einzeltatschuld für die Annahme eines - die Exkulpation ausschließenden - schuldhaften Affekts nicht etwa jedes Fehlverhalten des Täters ausreichen kann, das in irgendeiner Weise mit zu der Tat beigetragen hat (BGH NJW 1959, 2315, 2317; vgl. auch BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62 - BGH NStZ 1984, 259 Nr. 2 sowie Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).

    Dabei dürfen vor allem Intensität und Dauer des den Affekt auslösenden Reizes und - wie im vorliegenden Fall - eine sich aus der Persönlichkeit des Täters ergebende verminderte Widerstandskraft gegen den konkreten Auslösereiz und damit gegen den Affektaufbau nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH NStZ 1984, 259 Nr. 1).

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94

    Vermögensstrafe I

    Das Verhalten des Täters bei anderen Taten darf nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen nur insoweit herangezogen werden, als es bewiesen ist und in einem inneren Zusammenhang mit dem konkreten Schuldvorwurf steht (BGH, st. Rspr., vgl. NStZ 1984, 259).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Zwar kann diesem Indizwirkung zukommen, das Landgericht hat aber die spezielle Tatzeitverfassung des Täters aufgrund einer sachverständigen Bewertung seines Verhaltens vor, bei und nach der Tat zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Dessen Verhalten vor der Tat kann strafschärfend aber nur berücksichtigt werden, wenn und soweit es Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt (BGH NStZ 1984, 259).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, dürfen zwar bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NStZ 1984, 259, 260; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 134/85 -).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen

    Auch außerhalb der Tatausführung liegende Umstände sind zu berücksichtigen, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren, also mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bilden (BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83).
  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 264/89

    Berücksichtigung der bisherigen Lebensführung bei der Strafzumessung -

    Die Art der Lebensführung des Angeklagten darf nachteilig nur berücksichtigt werden, soweit sie mit der Tat selbst in einem Zusammenhang steht, der Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt (vgl. BGH NStZ 1984, 259; MDR 1980, 240; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3 und 8, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils

    Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war.
  • BGH, 19.12.1985 - 1 StR 532/85

    Überprüfung einer Bewusstseinsstörung bei der Zumessung einer Jugendstrafe -

    Auch wenn das zutrifft, ändert es nichts daran, daß das Ausmaß der Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei dem nach Jugendstrafrecht abgeurteilten Angeklagten auch dann zumessungsrelevant sein kann, wenn nicht alle Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen; die Jugendkammer hat das, wie ihre Ausführungen zur Zumessung zeigen, an sich richtig gesehen (vgl. BGH NStZ 1984, 259).
  • BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84

    Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung - Zulässigkeit der Wertung

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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84   

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https://dejure.org/1984,2029
BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84 (https://dejure.org/1984,2029)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1984 - 1 StR 44/84 (https://dejure.org/1984,2029)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84 (https://dejure.org/1984,2029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines Affektzustands - Beachtung des Persönlichkeitsbildes des Täters bei Beurteilung der Frage nach dem Vorliegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung - Seelische Störung als Milderungsgrund bei fehlenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 259
  • StV 1984, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Sie übersieht indessen, daß planvolles, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht; das gilt insbesondere, wenn sich der Täter nach begangener Tat der Festnahme entziehen will (BGHSt 1, 384, 385; BGH NStZ 1981, 298/299; 1982, 243).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Wenn er aber eine Frage, für die er glaubte, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dessen Auffassung entscheiden will, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht so begründen, daß dem Revisionsgericht eine Nachprüfung ermöglicht wird; dabei müssen die Urteilsgründe eine genügende Sachkunde des Gerichts ausweisen (BGHSt 8, 113, 117; 12, 18, 20; BGH, Urt. vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70 - bei Dallinger MDR 1970, 732; GA 1977, 275).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Doch kann bei einem in äußerster Erregung handelnden Täter eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne der §§ 20, 21 StGB auch gegeben sein, wenn er an keiner Krankheit leidet und sein Affektzustand auch nicht von sonstigen Ausfallserscheinungen begleitet ist (BGHSt 11, 20, 23/24; vgl. Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 256 ff.).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Wenn er aber eine Frage, für die er glaubte, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dessen Auffassung entscheiden will, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht so begründen, daß dem Revisionsgericht eine Nachprüfung ermöglicht wird; dabei müssen die Urteilsgründe eine genügende Sachkunde des Gerichts ausweisen (BGHSt 8, 113, 117; 12, 18, 20; BGH, Urt. vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70 - bei Dallinger MDR 1970, 732; GA 1977, 275).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Dabei läßt die Jugendkammer außer acht, daß dieses Verhalten möglicherweise gerade Ausfluß von "Panikreaktion" und "Affektsturm" war; es handelte sich keinesfalls um einen eindeutigen Befund, der eine geistigseelische Ausnahmesituation ausschloß (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 60/70

    Heranziehung eines Sachverständigen bei fehlender Sachkenntnis des Tatrichters -

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Wenn er aber eine Frage, für die er glaubte, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dessen Auffassung entscheiden will, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht so begründen, daß dem Revisionsgericht eine Nachprüfung ermöglicht wird; dabei müssen die Urteilsgründe eine genügende Sachkunde des Gerichts ausweisen (BGHSt 8, 113, 117; 12, 18, 20; BGH, Urt. vom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70 - bei Dallinger MDR 1970, 732; GA 1977, 275).
  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Die Beurteilung der schwierigen Frage, ob die affektive Ausnahmesituation das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangte, setzt im allgemeinen voraus, daß das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel untersucht wird (BGH, Urt. vom 3. April 1974 - 2 StR 439/73 - bei Dallinger MDR 1974, 721/722).
  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Dabei läßt die Jugendkammer außer acht, daß dieses Verhalten möglicherweise gerade Ausfluß von "Panikreaktion" und "Affektsturm" war; es handelte sich keinesfalls um einen eindeutigen Befund, der eine geistigseelische Ausnahmesituation ausschloß (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Ein solcher Affektzustand mag unter dem Gesichtspunkt einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vor allem in Betracht kommen, wenn sogenannte "konstellative Faktoren" hinzutreten, nämlich Faktoren, die - isoliert betrachtet - keinen Krankheitswert haben, die aber eine besondere Verletzlichkeit indizieren, wie z.B. vorzeitige Alterung oder ähnliche körperliche Befunde (Rasch NJW 1980, 1309, 1314 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 20 Rdn. 10).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
    Sie übersieht indessen, daß planvolles, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht; das gilt insbesondere, wenn sich der Täter nach begangener Tat der Festnahme entziehen will (BGHSt 1, 384, 385; BGH NStZ 1981, 298/299; 1982, 243).
  • OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86

    Wiederaufnahmeantrag zur Neuverhandlung der Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers

    Daß ein Affektsturm zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB führen kann, ist in Psychiatrie (vgl. Rasch a.a.O.) und Rechtsprechung (BGHSt 11, 20; BGH NStZ 1984, 259) anerkannt.

    Die Beurteilung, ob eine affektive Ausnahme Situation das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangt, setzt grundsätzlich eine eingehende Untersuchung des Verhaltens des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel und darüber hinaus eine Ergründung seines Persönlichkeitsbildes voraus (BGH NStZ 1984, 259; BGH bei Dallinger zu MDR 1974, 721, 722).

    Da die Beurteilung der schwierigen Frage (vgl. BGH NStZ 1984, 259), ob beim Beschwerdeführer ein die Schuldunfähigkeit ausschließender Affektsturm vorgelegen hat bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben kann, offensichtlich hohe wissenschaftliche Kompetenz erfordert (vgl. Rasch a.a.O.), bedarf es ggfls.

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Deshalb kann der Senat nicht prüfen, ob der Gutachter und ihm folgend die Strafkammer die schwierige Frage, ob ein vorhandener Affekt das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung erlangt hat, unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat (BGH NStZ 1984, 259 = StV 1984, 241 f) rechtlich einwandfrei beantwortet hat.
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Allerdings hätte es angesichts der getroffenen Feststellungen, vor allem zur Vorbereitung der Tat, eher nahegelegen, der - vom Angeklagten verschuldeten -affektiven Spannung und seinem Erregungszustand schon die Qualität einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung abzusprechen (vgl. zu den Voraussetzungen u.a. BGH NStZ 1984, 259; 1990, 231; Theune NStZ 1999, 273) und die rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB zu verneinen; die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung im Sinne des § 21 StGB ist eine Rechtsfrage und vom Tatrichter in eigener Verantwortlichkeit zu beantworten (vgl. BGHSt 43.66.77 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Denn ob der psychische Zustand eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt als tiefgreifende Bewußtseinsstörung infolge eines hochgradigen Affekts gewertet werden kann, läßt sich nicht allein anhand eines Kriterienkataloges beurteilen, sondern ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Affekt 7 und § 20 Bewußtseinsstörung 3; vgl. auch Rasch NJW 1993, 757; Foerster StraFo 1997, 165).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

    Vielmehr sind diese in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen, wenn verschiedene Faktoren im Zusammenwirken eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04 Rn. 7 und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84, NStZ 1984, 259).
  • BGH, 10.10.1990 - 3 StR 304/90

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der verminderten

    Die Beurteilung der Frage, ob eine solche affektive Ausnahmesituation vorliegt, setzt aber voraus, daß das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat unter diesem Blickwinkel näher untersucht und erörtert wird (BGH NStZ 1990, 231; 1984, 259).
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