Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.12.1983

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83   

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BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83 (https://dejure.org/1984,1783)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1984 - 3 StR 481/83 (https://dejure.org/1984,1783)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 3 StR 481/83 (https://dejure.org/1984,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Beurteilung des Merkmals der Freiwilligkeit beim Rücktritt - Tötung aus niedrigen Beweggründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 261
  • StV 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

    Kommen, wie hier, mehrere Rücktrittsgründe in Betracht, so ist ein strafbefreiender Rücktritt nur dann ausgeschlossen, wenn jeder der denkbaren Beweggründe zur Annahme der Unfreiwilligkeit führt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1966, 892), wobei Zweifel an der Freiwilligkeit grundsätzlich zu Gunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Diese Erwägung läßt die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Tat, der Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters vermissen (vgl. BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 23. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

  • BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

    Kommen, wie hier, mehrere Rücktrittsgründe in Betracht, so ist ein strafbefreiender Rücktritt nur dann ausgeschlossen, wenn jeder der denkbaren Beweggründe zur Annahme der Unfreiwilligkeit führt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1966, 892), wobei Zweifel an der Freiwilligkeit grundsätzlich zu Gunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Diese Erwägung läßt die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Tat, der Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters vermissen (vgl. BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 23. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 447/80

    Annahme eines Handelns aus niedrigen Beweggründen - Bedeutung eines Handelns aus

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Die Strafkammer hätte sich die Frage vor Augen halten müssen, ob der Beweggrund der Eifersucht auch im Licht des Zusammenhangs mit der geplanten anschließenden Selbsttötung auf tiefster sittlicher Stufe steht, und zwar unter Berücksichtigung dessen, daß Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung (vgl. BGH GA 1977, 235, 236; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83), aber auch Eifersucht ( BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 447/80), nur dann als niedrig zu bewerten sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen.
  • BGH, 07.05.1981 - 1 StR 159/81

    Motive einer Mutter für die Tötung ihres 4 1/2 Monate alten nichtehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).
  • BGH, 27.08.1982 - 3 StR 284/82

    Möglichkeit der Annahme von Unfreiwilligkeit des Rücktritts wegen psychischen

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 333/83

    Anforderungen an Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei Gefühlsregungen -

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Die Strafkammer hätte sich die Frage vor Augen halten müssen, ob der Beweggrund der Eifersucht auch im Licht des Zusammenhangs mit der geplanten anschließenden Selbsttötung auf tiefster sittlicher Stufe steht, und zwar unter Berücksichtigung dessen, daß Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung (vgl. BGH GA 1977, 235, 236; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83), aber auch Eifersucht ( BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 447/80), nur dann als niedrig zu bewerten sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen.
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Namentlich dann, wenn Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung den Täter zur Tötung eines Menschen veranlaßt haben, kommen seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Persönlichkeit Bedeutung für die Frage zu, ob die tatauslösenden Motive ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen oder ob sie menschlich verständlich sind (vgl. BGH NStZ 1984, 261; BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 11 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Dabei kommt es - insbesondere beim Vorliegen eines Motivbündels für die Tat - auf eine Gesamtwürdigung an, die die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (vgl. BGH NStZ 1998, 352, 353; NStZ 1984, 261; StV 2000, 20; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

    Bei Motiven wie Verärgerung, Eifersucht, Wut, Rache oder Hass - gerade Wut und Rache waren hier Motive des Angeklagten - kommt es darauf an, ob sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen und inwieweit der Täter seine Lage selbst verschuldet hat (BGH NStZ 1984, 261; StV 2001, 571; Tröndle/Fischer a.a.O., Randnr. 11).

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

    Eine derartige Verärgerung als Beweggrund für das Täterhandeln könnte indes nur dann als niedrig im Sinne von § 211 StGB eingestuft werden, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruht (BGH NStZ 1984, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NStZ 1984, 261; Eser in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 211 StGB Rdn. 18 und in NStZ 1983, 435).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Dabei hat es nicht erwogen, daß Motive wie die von ihr festgestellten nur dann als niedrig einzustufen sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 481/83, NStZ 1984, 261; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 211 Rdn. 5 b; Lackner, StGB 15. Aufl. § 211 Anm. 3 a bb, je mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    "Die aufgezeigten Motive (Gewissensbisse und Angst vor Strafe) gehören grundsätzlich zu den autonomen, vom Willen des Täters bestimmten Motiven... Daher hätte es zu der Annahme, der Angeklagte sei infolge dieser Gewissensbisse und der Angst "nicht mehr Herr seiner Entschlüsse" und der Rücktritt demnach unfreiwillig gewesen..., weiterer Feststellungen bedurft, zumal Zweifel an der Freiwilligkeit der Motivlage zugunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH, StV 1984, 329 ).".
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91

    Freiwilliger Rücktritt vom Versuch

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGH StV 1986, 149; 1984, 329).
  • BGH, 03.02.1988 - 3 StR 586/87

    Tötung eines Mitwissers im Sinne eines Rücktritts vom Versuch der Beteiligung

    Dies wäre aber geboten gewesen, da möglicherweise die Voraussetzungen einer Straffreiheit nach § 31 StGB vorlagen, wenn es den Angeklagten nach ihrer Vorstellung noch möglich gewesen wäre, die Tat zu begehen (vgl. dazu BGH StV 1982, 259; 1984, 329; 1986, 149).
  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 545/85

    Mord - Niedrige Beweggründe - Eigensucht - Wut

  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 380/86

    Anforderungen an Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes

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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83   

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BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83 (https://dejure.org/1983,2117)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1983 - 3 StR 367/83 (https://dejure.org/1983,2117)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 367/83 (https://dejure.org/1983,2117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der Arglosigkeit eines Tatopfers - Wohldurchdachtes Locken eines Opfers in einen Hinterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entfallt die Arglosigkeit des Opfers, wenn die offene Begegnung zwischen ihm und dem Täter von vornherein deutlich im Zeichen feindseligen Verhaltens steht, selbst wenn sich das Opfer keines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGHSt 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34; vgl. hierzu auch BGHSt 30, 105, 113/114; BGH MDR 1980, 329).

    Hier war die vorangegangene offene Auseinandersetzung der beiden aber beendet (vgl. BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH MDR 1980, 329; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80).

    Der Fall ist vergleichbar mit dem vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - entschiedenen, auf den der Senat in ähnlichem Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329, 330) hingewiesen hat.

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Heimtücke ist die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat (BGHSt 19, 321; 28, 210 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 116/117).

    Hier war die vorangegangene offene Auseinandersetzung der beiden aber beendet (vgl. BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH MDR 1980, 329; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80).

  • BGH, 16.05.1979 - 2 StR 65/79

    Ausschluss des Hauptschöffen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Der zum Angriff entschlossene Angeklagte hat dem Zeugen D. eine Falle gestellt und ihn damit in eine Situation gebracht, in der dieser nach der vom Angeklagten getroffenen Vorbereitung durch die überraschende Tat bis zuletzt gehindert war, sich zu verteidigen, zu fliehen oder sonstwie auf den Täter einzuwirken (vgl. ferner BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - sowie BGHSt 3, 183).

    Der Fall ist vergleichbar mit dem vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - entschiedenen, auf den der Senat in ähnlichem Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329, 330) hingewiesen hat.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Heimtücke ist die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat (BGHSt 19, 321; 28, 210 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 116/117).

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entfallt die Arglosigkeit des Opfers, wenn die offene Begegnung zwischen ihm und dem Täter von vornherein deutlich im Zeichen feindseligen Verhaltens steht, selbst wenn sich das Opfer keines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGHSt 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34; vgl. hierzu auch BGHSt 30, 105, 113/114; BGH MDR 1980, 329).

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Der zum Angriff entschlossene Angeklagte hat dem Zeugen D. eine Falle gestellt und ihn damit in eine Situation gebracht, in der dieser nach der vom Angeklagten getroffenen Vorbereitung durch die überraschende Tat bis zuletzt gehindert war, sich zu verteidigen, zu fliehen oder sonstwie auf den Täter einzuwirken (vgl. ferner BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - sowie BGHSt 3, 183).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Heimtücke ist die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat (BGHSt 19, 321; 28, 210 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 116/117).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Das wohldurchdachte Locken in einen Hinterhalt oder das raffinierte Fallenstellen ist als Mord zu qualifizieren, selbst wenn das Opfer unmittelbar vor der Tat nicht mehr arglos gewesen sein sollte (BGHSt 22, 77, 79; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 620/80; vgl. auch BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Das wohldurchdachte Locken in einen Hinterhalt oder das raffinierte Fallenstellen ist als Mord zu qualifizieren, selbst wenn das Opfer unmittelbar vor der Tat nicht mehr arglos gewesen sein sollte (BGHSt 22, 77, 79; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 620/80; vgl. auch BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entfallt die Arglosigkeit des Opfers, wenn die offene Begegnung zwischen ihm und dem Täter von vornherein deutlich im Zeichen feindseligen Verhaltens steht, selbst wenn sich das Opfer keines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGHSt 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34; vgl. hierzu auch BGHSt 30, 105, 113/114; BGH MDR 1980, 329).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80

    Begriff der Arglosigkeit - Arglosigkeit des Opfers allgemein mit einem Angriff

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
    Hier war die vorangegangene offene Auseinandersetzung der beiden aber beendet (vgl. BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH MDR 1980, 329; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80).
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 620/80

    Arglosigkeit des Opfers durch freundliches Entgegentreten durch den Täter - Zur

  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    b) Heimtückische Begehungsweise wäre allerdings zu bejahen gewesen, wenn C. vom Angeklagten nach einem wohl überlegten Plan mit Tötungsvorsatz in dem Sinne eine Falle gestellt worden wäre, daß er ihn bewußt zu Tätlichkeiten provoziert hätte, um in scheinbarer Abwehr zustechen zu können (vgl. BGHSt 22, 77 ; BGH NStZ 1984, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines

    Lauert der Täter - wie hier - seinem ahnungslosen Opfer auf, um an dieses heranzukommen, kommt es nicht darauf an, ob und wann es die von dem ihm gegenüber tretenden Täter ausgehende Gefahr erkennt (vgl. BGH NStZ 1984, 261; NStZ-RR 1996, 98).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96

    Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem

    Der Zeuge, der keinerlei Anhaltspunkte dafür hatte, daß für den Angeklagten der Streit noch nicht beendet war und sich deshalb auch keines tätlichen Angriffs mehr versah (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 261; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 21), stand mit dem Rücken zur Türe.
  • LG Bonn, 27.03.2001 - 24 S 13/00
    Das gleiche gilt, wenn das überraschte Opfer mit einem gefährlichen Angriff nicht rechnet und ihm daher auch nicht ausweichen kann (BGH NStZ 84, 261; 93, 438).
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