Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.1984

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83   

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BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83 (https://dejure.org/1984,1478)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1984 - 4 StR 742/83 (https://dejure.org/1984,1478)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83 (https://dejure.org/1984,1478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere Tatbestände umfassenden Strafvorschrift - Inhalt der Hinweispflicht des Gerichtes bei Übergang von Alleintäterschaft zur Mittäterschaft - Inhalt der Hinweispflicht bei Wechsel der Teilnahmeform und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 328
  • StV 1984, 190
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter "Tat" im Sinne des § 264 StPO der vom Eröffnungsbeschluß betroffene geschichtliche Vorgang in seiner Gesamtheit zu verstehen (BGHSt 13, 320, 321 m.w. Nachw.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 13, 320; NStZ 1983, 34) genügt das Gericht seiner Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO nur dann, wenn dem Angeklagten erkennbar ist, in welchen Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale des neuen Tatbestandes möglicherweise finden will.

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Dabei hat es mit Recht als unerheblich angesehen, ob der Tod des Verletzten auch dann nicht mehr abzuwenden gewesen wäre, wenn er sofort ärztlich behandelt worden wäre; denn regelmäßig schließt nur der sofortige Tod des Opfers die Erforderlichkeit der Hilfeleistung aus (BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203).

    Das hat der Bundesgerichtshof für den umgekehrten Fall bereits entschieden (BGHSt 16, 200, 202); auch für den hier vorliegenden Fall ist es in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. OLG Celle NJW 1961, 1080; Kleinknecht/Meyer, § 264 StPO Rdn. 2).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Bei dieser von Anklage und Eröffnungsbeschluß abweichenden rechtlichen Würdigung reichte der Hinweis auf § 223 a StGB ohne nähere Konkretisierung nicht aus: Enthält eine Strafvorschrift mehrere Tatbestände, deren Begehungsweisen ihrem Wesen nach verschieden sind, so muß der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO ergeben, welche der möglichen Begehungsweisen das Gericht annehmen will (BGH NStZ 1983, 34; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdn. 30 und Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., Rdn. 3 je zu § 265 StPO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 13, 320; NStZ 1983, 34) genügt das Gericht seiner Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO nur dann, wenn dem Angeklagten erkennbar ist, in welchen Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale des neuen Tatbestandes möglicherweise finden will.

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Falls eine Fahrlässigkeit hinsichtlich des Todes des Opfers nicht bejaht werden kann, ist die Anwendung des § 227 StGB zu prüfen, wobei auch hierfür nicht erforderlich ist, daß sich jeder Angreifer an der Tätlichkeit beteiligt hat (BGHSt 2, 160, 162 f.).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Kümmert er sich nicht um den durch seine oder die Handlung eines Mittäters Verletzten, sondern überläßt diesen seinem Schicksal, kann er sich des Totschlags schuldig machen (BGHSt 11, 353, 356; vgl. auch BGHSt 7, 287, 288 f.).
  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Kümmert er sich nicht um den durch seine oder die Handlung eines Mittäters Verletzten, sondern überläßt diesen seinem Schicksal, kann er sich des Totschlags schuldig machen (BGHSt 11, 353, 356; vgl. auch BGHSt 7, 287, 288 f.).
  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Andererseits kann - entgegen den Ausführungen des Landgerichts (UA 30) - eine Garantenstellung des Täters einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung für das in Todesgefahr schwebende Opfer auch dann nicht verneint werden, wenn die zum Tode führende Verletzung auf der Handlung eines Mittäters beruhte; denn wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220 m.w. Nachw.).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Andererseits kann - entgegen den Ausführungen des Landgerichts (UA 30) - eine Garantenstellung des Täters einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung für das in Todesgefahr schwebende Opfer auch dann nicht verneint werden, wenn die zum Tode führende Verletzung auf der Handlung eines Mittäters beruhte; denn wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220 m.w. Nachw.).
  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Andererseits kann - entgegen den Ausführungen des Landgerichts (UA 30) - eine Garantenstellung des Täters einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung für das in Todesgefahr schwebende Opfer auch dann nicht verneint werden, wenn die zum Tode führende Verletzung auf der Handlung eines Mittäters beruhte; denn wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220 m.w. Nachw.).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
    Macht ein Angeklagter - wie der Angeklagte M. - über die Angaben zur Person hinaus keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, wozu er gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO berechtigt ist (vgl. BGHSt 25, 325, 328 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; Kleinknecht/Meyer, § 243 StPO Rdn. 7 m.w. Nachw.), so darf sich das Gericht nicht damit begnügen; es muß vielmehr versuchen, mit anderen Erkenntnisquellen ein Bild von der Persönlichkeit des Täters zu gewinnen.
  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer

  • BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81

    Abhängigmachen einer Anwendung des § 226 Strafgesetzbuch (StGB) von eigenhändigen

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

  • BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79

    Schuh als gefährliches Werkzeug - Zur Beurteilung der Heftigkeit der Tritte

  • BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79

    Anforderungen an den "beschuhten Fuß" als Rechtfertigung für eine gefährliche

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78

    Beruhen einer Verurteilung auf einer fehlerhaften Vereidigung - Hinweis eines

  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Erforderlich ist dazu regelmäßig, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder dass mit einem 'normalen Straßenschuh' mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (BGH, jew. aaO; vgl. auch BGH NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet; kümmert er sich nicht um den durch seine Handlung oder die Handlung des Mittäters Verletzten, kann er sich eines (versuchten) Tötungsdelikts schuldig machen (BGH NJW 1992, 1246; NStZ 1985, 24; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 -1 StR 729/81; Senatsurteil vom 29. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Regelmäßig schließt nur der sofortige Tod des Opfers die Erforderlichkeit der Hilfeleistung aus (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in NStZ 1984, 328 nicht abgedruckt; BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203).
  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84

    Schuß auf Angreifer - § 231 StGB, Schlägerei, 'Angriff mehrerer',

    Schließlich begegnet es keinen Bedenken, daß die Strafkammer Tateinheit zwischen § 223 a und § 227 StGB bejaht hat (BGH NStZ 1984, 328, 329).
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Erfolgsabwendungspflicht allein schon aus der Beteiligung des Angeklagten an den vorausgegangenen Mißhandlungen folgte, obwohl die dabei zugefügten Verletzungen für sich gesehen keine Gefahr für das Leben des später Getöteten ergaben (in diesem Sinne BGH NStZ 1985, 24 und StV 1982, 218; ferner BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann vielmehr auch derjenige bestraft werden, der die Verletzung nicht mit eigener Hand ausführt, jedoch auf Grund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beiträgt (Senatsurteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Vielmehr kann weiterhin im Einzelfall bei einem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO die bloße Bezeichnung der neu in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen ausreichen; dies gilt insbesondere bei unveränderter Sachlage, aber auch, wenn die tatsächlichen Grundlagen des neu in Betracht gezogenen Straftatbestandes für den Angeklagten ohne Weiteres zweifelsfrei ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10, NStZ 2011, 474; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11; Urteile vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190, 191 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57 f.; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 265 Rn. 15b; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62 f.; aA SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 265 Rn. 32 f.).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Mitangeklagten unmittelbar verursachten Verletzungsfolgen (vgl. BGH NStZ 1984, 328, 329).

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).

  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17

    Handeln bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung um

    Bei den Qualifikationstatbeständen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB handelt es sich um wesensverschiedene Tatvarianten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96, NStZ-RR 1997, 173).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Vielmehr muß es sich in solchen Fällen darum bemühen, auf anderem Wege (z.B. teilweise Verlesung von Urteilen aus beizuziehenden Vorstrafakten) ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220; BGHR StPO § 267 III 1 Strafzumessung 1; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 - und vom 20. November 1990 - 2 StR 44O/90).

    Das Urteil muß in jedem Falle erkennen lassen, daß sich das Gericht für die Strafzumessung um die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten - wenn auch vergeblich - bemüht hat (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83; Mösl NStZ 1982, 150 m. w. Nachw. in Fußn. 27).

  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00

    gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt an den

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

  • BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03

    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 798/93

    Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen bei gemeinschaftlicher

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18

    Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen

  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 353/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung aus dem Grunde, dass der Angeklagte mit direktem

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89

    Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes

  • BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" -

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 Ss 954/01

    gefährliche Körperverletzung, Schuh als gefährliches Werkzeug, Umstände des

  • LG Magdeburg, 26.03.2020 - 22 KLs 28/18
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 686/84

    Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei der Täterschaft an einem Raub -

  • BGH, 05.04.1984 - 1 StR 128/84

    Berücksichtigung einer Provokation zu einer Tat durch den Auszug einer

  • BGH, 15.02.1984 - 4 StR 51/84

    Verneinung eines Rücktritts vom Totschlagsversuch (auf Grund von Feststellungen,

  • LG Paderborn, 27.11.2007 - 1 KLs 61/07
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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1731
BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern - Überschreitung des tatrichterlichen Ermessens - Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1765 (Ls.)
  • NStZ 1984, 328
  • StV 1984, 146
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Das ist reine Dolmetschertätigkeit (BGHSt 1, 4, 6) [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50].
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Dieses Ermessen kann von dem Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob seine Grenzen eingehalten worden sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79); nur beim Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein.
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 162/81

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwirklichung des Tatbestandes des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Der Angeklagte hätte sich gegen den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens, dem die in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe des Erwerbs und des Besitzes als unselbständige Teilstücke zugrunde lagen, nicht anders verteidigen können (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1981 - 5 StR 162/81).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Ist der Angeklagte teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH GA 1963, 148).
  • RG, 20.10.1930 - III 266/30

    1. Beruht das Urteil auf der Unterlassung der Beeidigung, wenn der Vorsitzende

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Der Bundesgerichtshof und das Reichsgericht haben bei Berufung eines Zeugen oder eines Sachverständigen auf einen früher nicht oder nicht ordnungsgemäß geleisteten Eid (§§ 67, 79 Abs. 3 StPO) das Beruhen stets ausgeschlossen, wenn der Tatrichter die Aussage irrtümlich als beeidigt angesehen und gewürdigt und der Zeuge oder Sachverständige seine Vernehmung als eidliche betrachtet hat (RGSt 64, 379, 380; RG JW 1929, 1047; JW 1930, 152; BGH, Urteil vom 27. August 1953 - 3 StR 147/53, bei Dallinger MDR 1953, 722).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 3 Ss OWi 897/06

    Verfahrensrüge; Dolmetscher; Anwesenheit in der Hauptverhandlung;

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGH, NStZ 1984, 328; BGH NStZ 2002, 275, 276).

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit i.S.d. § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGH NStZ 2002, 275, 276 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 328).

    Die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO sind dann nur beim Vorliegen eines Ermessensfehlers verletzt (BGH NStZ 1984, 328).

    Dieses Ermessen kann von dem Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob seine Grenzen eingehalten worden sind (BGH NStZ 1984, 328).

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)

    Damit liegt dieser Fall gänzlich anders als die Sachverhalte, in welchen der Dolmetscher einen allgemeinen Eid leistete, die Entgegennahme aber möglicherweise fehlerbehaftet war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (durch beauftragten Richter anstelle des Landgerichtspräsidenten oder dessen Vertreter)), sich der Eid nur auf einen anderen Gerichtsbezirk erstreckte oder der Dolmetscher auch eine andere Sprache übersetzte (BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1 (slowakisch neben tschechisch)).
  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGHSt 3, 285; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2, 3; BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    gezogen werden muß (vgl. RGSt 76, 177; BGHSt 3, 285; BGH NStZ 1984, 328; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 259 Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Urteil nicht auf einem Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Vereidigung eines in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers beruht, wenn dieser allgemein beeidigt war, sich im Glauben an die Wirksamkeit des Eides und dessen Erstreckung auf die konkrete Übersetzungsleistung auf diesen berufen hat und auch das Gericht von der Wirksamkeit des Eides ausgegangen ist, die allgemeine Beeidigung aber im Einzelfall mängelbehaftet oder unzureichend war, weil der Eid statt vom Gerichtspräsidenten von einem von diesem beauftragten Richter abgenommen worden war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83, NStZ 1984, 328), weil er sich auf eine andere als die Sprache bezog, aus der im konkreten Fall übertragen wurde (BGH, Beschluss vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung zusätzliche 1), oder weil er - unter der bis zum 11. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 189 Abs. 2 GVG - ein Tätigwerden bei dem betreffenden Gericht nicht erfasste (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86, NStZ 1986, 469 f.).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

    Ist ein Beteiligter teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, in welchem Umfang er bei der Verhandlung einen Dolmetscher zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH NStZ 1984, 328; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Urteil auf einer fehlenden oder fehlerhaften Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG beruht (BGH NStZ 82, 517; StV 84, 146; OLG Hamburg StV 84, 10; Senatsentscheidungen a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 189 GVG Rn 3; KK-Diemer, a.a.O.).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

  • BayObLG, 24.09.2004 - 1St RR 143/04

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Zeugenvernehmung

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05

    Relativer Revisionsgrund: Prüfung und Bejahung des Beruhens eines Strafurteils

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin -

  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 467/94

    Fehlen eines Dolmetschereides als Revisionsgrund

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 563/92

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers als Verfahrensfehler

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 448/93

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

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