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   BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84   

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BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84 (https://dejure.org/1984,868)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1984 - 3 StR 144/84 (https://dejure.org/1984,868)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84 (https://dejure.org/1984,868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigenverantwortliche Selbstgefährdung durch Heroingebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 452
  • StV 1985, 56
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    Das steht im Einklang mit den Ausführungen der beiden vom Landgericht gehörten Sachverständigen (vgl. auch BGH MDR 1981, 684).

    Anders als in anderen vom Bundesgerichtshof bisher entschiedenen Fällen hatte das Opfer weder eine Intoxikationspsychose (BGH NStZ 1983, 72) noch krankhafte Veränderungen als typische Folgen des Heroinmißbrauchs (BGH MDR 1981, 684).

  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    In Betracht kommt zunächst, daß der Angeklagte nach § 13 StGB verpflichtet war, die für Michael P. bestehende Todesgefahr abzuwenden, weil er durch das pflichtwidrige, gemäß § 29 Abs. 1 BtMG strafbare Überlassen des Heroingemischs an Michael P. die dann mit der Bewußtlosigkeit des Opfers eingetretene Gefahrenlage tatsächlich herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 25, 218; BGHSt 7, 287; BGHSt 11, 353, 355/356; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 13 Rdn. 11; Stree in Schönke/Schroeder StGB 21. Aufl. § 13 Rdn. 32 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Anforderungen an den Garanten werden damit nicht überspannt (vgl. auch BGHSt 26, 35) Auch wenn sich der Angeklagte bei Erfüllung der Hilfepflicht der Strafverfolgung wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz aussetzte, war ihm zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. BGHSt 11, 353, 355/356; BGHSt 14, 282, 286; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103).

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    Dafür, daß es ein Heroingemisch mit hohem Wirkstoffanteil war und der Angeklagte wußte (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]) oder damit rechnen mußte, die überlassene Menge könne tödlich wirken, hatte das Landgericht keine hinreichenden Anhaltspunkte.

    Ohne daß dabei Rechtsfehler zu erkennen gewesen wären, gab der Sachverhalt dem Landgericht auch keinen hinreichenden Anhalt für die Annahme, der Angeklagte habe vorhersehen können, daß das Zusammentreffen des "Sniefens" dieses Heroingemischs mit Alkoholkonsum zum Tode führen konnte (vgl. BGH bei Holte MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    Dafür, daß es ein Heroingemisch mit hohem Wirkstoffanteil war und der Angeklagte wußte (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]) oder damit rechnen mußte, die überlassene Menge könne tödlich wirken, hatte das Landgericht keine hinreichenden Anhaltspunkte.

    Ohne daß dabei Rechtsfehler zu erkennen gewesen wären, gab der Sachverhalt dem Landgericht auch keinen hinreichenden Anhalt für die Annahme, der Angeklagte habe vorhersehen können, daß das Zusammentreffen des "Sniefens" dieses Heroingemischs mit Alkoholkonsum zum Tode führen konnte (vgl. BGH bei Holte MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).

  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    Im Zeitpunkt des Überlassens des Betäubungsmittels hatte der Angeklagte auch keine besondere Sorgfaltspflicht und keine Garantenstellung für Michael P. (vgl. BGH JR 1979, 429).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    In dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83 (MDR 1984, 503) - ist vielmehr ausdrücklich klargestellt worden, daß, wer die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung eines anderen ermöglicht (dort durch Beschaffen einer Spritze zur Heroininjektion), nicht ohne weiteres wegen eines Tötungsdelikts strafbar ist, wenn sich das mit der Gefährdung durch den anderen bewußt eingegangene Risiko verwirklicht.
  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    In Betracht kommt zunächst, daß der Angeklagte nach § 13 StGB verpflichtet war, die für Michael P. bestehende Todesgefahr abzuwenden, weil er durch das pflichtwidrige, gemäß § 29 Abs. 1 BtMG strafbare Überlassen des Heroingemischs an Michael P. die dann mit der Bewußtlosigkeit des Opfers eingetretene Gefahrenlage tatsächlich herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 25, 218; BGHSt 7, 287; BGHSt 11, 353, 355/356; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 13 Rdn. 11; Stree in Schönke/Schroeder StGB 21. Aufl. § 13 Rdn. 32 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    Die Anforderungen an den Garanten werden damit nicht überspannt (vgl. auch BGHSt 26, 35) Auch wenn sich der Angeklagte bei Erfüllung der Hilfepflicht der Strafverfolgung wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz aussetzte, war ihm zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. BGHSt 11, 353, 355/356; BGHSt 14, 282, 286; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    Die Anforderungen an den Garanten werden damit nicht überspannt (vgl. auch BGHSt 26, 35) Auch wenn sich der Angeklagte bei Erfüllung der Hilfepflicht der Strafverfolgung wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz aussetzte, war ihm zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. BGHSt 11, 353, 355/356; BGHSt 14, 282, 286; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
    In Betracht kommt zunächst, daß der Angeklagte nach § 13 StGB verpflichtet war, die für Michael P. bestehende Todesgefahr abzuwenden, weil er durch das pflichtwidrige, gemäß § 29 Abs. 1 BtMG strafbare Überlassen des Heroingemischs an Michael P. die dann mit der Bewußtlosigkeit des Opfers eingetretene Gefahrenlage tatsächlich herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 25, 218; BGHSt 7, 287; BGHSt 11, 353, 355/356; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 13 Rdn. 11; Stree in Schönke/Schroeder StGB 21. Aufl. § 13 Rdn. 32 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Allerdings besagt die vom Senat begründete neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung eines anderen veranlaßt, ermöglicht oder fördert, regelmäßig nicht wegen eines - versuchten oder vollendeten - Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ist, auch wenn sich das von diesem bewußt eingegangene Risiko realisiert (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1985, 690).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Konstellationen einer sich erwartungswidrig entwickelnden Selbstgefährdung eine Erfolgsabwendungspflicht des das Tatmittel bereitstellenden Täters angenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 24. November 2016 - 4 StR 289/16, NStZ 2017, 219, 221; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 26).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    (1) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erfolgsabwendungspflicht eines Garanten nicht entfällt, wenn sein Verhalten zunächst lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung derjenigen Person ermöglicht, für dessen Rechtsgut bzw. Rechtsgüter er als Garant rechtlich im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Besondere persönliche Merkmale (Garantenstellung aus Ingerenz; Unerheblichkeit

    Gleiches gilt für einen Teilnehmer, der eine Unterlassungstat durch aktives Tun veranlasst oder sicherer macht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Im Zusammenhang mit der Abgabe von Betäubungsmitteln bzw. der Unterstützung des Konsums von Rauschgift durch einen Dritten hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass dies jedenfalls dann pflichtwidrig ist, soweit dies strafbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1984 ? 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66; BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 ? 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452; siehe auch BGH, Urteil vom 29. April 2009 ? 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 291).

    Die Straflosigkeit eines Tuns/Unterlassens bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung schließt es nicht aus, Garantenpflichten für den Zeitpunkt zu begründen, in dem sich das Risiko erkennbar verwirklicht (BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 ? 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452; Senat, Urteil vom 9. November 1984 ? 2 StR 257/84, NJW 1985, 690, 691).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    (1) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erfolgsabwendungspflicht eines Garanten nicht stets schon dann entfällt, wenn sein Verhalten zunächst lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung derjenigen Person ermöglicht, für dessen Rechtsgut bzw. Rechtsgüter er als Garant rechtlich im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NStZ 2016, 406 f.).

    Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NStZ 2016, 406 f.).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Eine Verantwortlichkeit des Angeklagten unter diesem Gesichtspunkt würde jedenfalls voraussetzen, daß in dem Zeitpunkt, als Frau Dr. T durch den Eintritt ihrer Bewußtlosigkeit die Kontrolle über das Geschehen verlor, noch eine Möglichkeit zur Rettung ihres Lebens bestand (vgl. BGH NStZ 1984, 452 m. Anm. Fünfsinn StV 1985, 57; BGH NStZ 1985, 319, 320; BGH NStZ 1987, 406).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Sobald eine solche Gefahrenlage eintritt, ist der Täter, der sie mit herbeigeführt hat, verpflichtet, den drohenden Erfolg - hier den Tod des Opfers - abzuwenden (BGH NStZ 1984, 452).
  • BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89

    Aids III - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), Zurechnung bei

    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).

    Davon geht ersichtlich auch der BGH aus, wenn er darauf hinweist, daß die Beteiligung an einer eigenverantwortlich gewollten Selbstverletzung keine Tat (auch) i. S. des § 25 StGB ist (vgl. BGH, NStZ 1984, 452 ).

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96

    defekte Vorderradbremse - § 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94

    Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch

  • BGH, 28.08.1991 - 3 StR 219/91

    Lebenserfahrung - Kleinhändler - Befriedigung des Eigenbedarfs - Handel mit

  • OLG Karlsruhe, 28.03.1996 - Ns 1/96

    Fahrlässige Tötung des Schiffsführers bei Hydraulikreparatur

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