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   BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84   

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BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84 (https://dejure.org/1984,956)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1984 - 2 StR 103/84 (https://dejure.org/1984,956)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84 (https://dejure.org/1984,956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendgerichtshilfe - Vertreter des Sachbearbeiters - Berichterstattung - Sachkunde - Gutachten

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 682
  • NStZ 1984, 467
  • NStZ 1985, 84 (Ls.)
  • StV 1985, 154
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
    Diese hat der Richter selbst in Fällen, in denen es sich - anders als hier - um besondere wissenschaftliche Fachfragen handelt, auf ihre Überzeugungskraft zu prüfen (BGHSt 7, 238 f; 8, 113, 118).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
    Diese hat der Richter selbst in Fällen, in denen es sich - anders als hier - um besondere wissenschaftliche Fachfragen handelt, auf ihre Überzeugungskraft zu prüfen (BGHSt 7, 238 f; 8, 113, 118).
  • BGH, 11.10.1956 - 4 StR 375/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
    Für den vorliegenden Fall ist insoweit zu berücksichtigen, daß bei Reifeentscheidungen (im Sinne des § 105 Abs. 1 JGG ) meist die Anhörung eines Sachverständigen nicht einmal geboten ist, es ihrer nur dann bedarf, wenn Anlaß zu Zweifeln über eine normale Reifeentwicklung des betreffenden Heranwachsenden besteht, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 375/56 - m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1952 - 5 StR 769/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
    Ob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 27. November 1952 - 5 StR 769/52 -, auf die sich der Angeklagte stützt, dieselbe Rechtsmeinung wie er vertreten hat, kann dahingestellt bleiben; denn jener Strafsenat hat jedenfalls später einen anderen Standpunkt eingenommen, also zumindest nicht an einer solchen eventuellen Auffassung festgehalten und sich damit der Rechtsprechung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofes angeschlossen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 24; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1970, 732; BGH GA 1977, 275; BGH bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
    Bei seinem Hinweis auf die Entscheidung BGH MDR 1955, 369 beachtet der Angeklagte nicht, daß in dem damaligen Fall über eine schwierige Frage aus dem Bereich des § 51 StGB a.F. zu befinden war und der Bundesgerichtshof deshalb gemäß § 244 Abs. 2 StPO die Zuziehung eines zusätzlichen Sachverständigen für notwendig angesehen hat.
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs);

    Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00

    Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als

    Vorliegend ist nach der Auffassung des Senats, dessen Mitglieder sich z.T. schon vor diesem Verfahren und dem vorausgegangenen Eilverfahren aber auch im Rahmen der Prüfung der diversen fachlichen Stellungnahmen in den genannten Verfahren - vgl. BGH, Urteil vom 18.4.1984 - 2 StR 103/84 -, VRS Bd. 67, S. 264, und OVG LSA, Beschluss vom 30.9.1998 - A 2 S 52/96 -, NVwZ-Beilage 16/1999, S. 57 (LS) - über Bleichmittel informiert haben und die deshalb die Verbrauchererwartung beurteilen können, von einer anderen, mehr von den Umständen des Einzelfalls geprägten Sichtweise des angesprochenen Verbrauchers auszugehen.
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

    Da nach alledem Zweifel an einer normalen Reifeentwicklung des Angeklagten, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH NStZ 1984, 467 Nr. 24), nicht ersichtlich sind, durfte die Jugendkammer auch den nicht näher begründeten Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Reifegrad des Angeklagten in den Urteilsgründen wegen eigener Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO) ablehnen (BGH aaO Nr. 25; vergleichbar auch Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Insbesondere kann ihm das erstattete Gutachten die erforderliche Sachkunde verschafft haben, um die zu klärende Beweisfrage eigenständig und auch im Gegensatz zum Sachverständigen zu beantworten (BGH NStZ 1984, 467).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Zwar ist es möglich, daß der Tatrichter durch die Anhörung des von ihm hinzugezogenen Sachverständigen in einer Weise sachkundig gemacht wird, die es ihm erlaubt, ohne Rechtsfehler von dessen Schlußfolgerungen abzuweichen (BGH NStZ 1984, 467).
  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 2 Ss 48/10

    Erforderlichkeit der Einschaltung eines Sachverständigen zur Frage der

    Der Anhörung eines Sachverständigen bedarf es jedoch dann, wenn Anlass zu Zweifeln über eine normale Reifeentwicklung des betreffenden Heranwachsenden bestehen, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH, Urt. v. 18.04.1984 - 2 StR 103/84 -, NStZ 1984, 467 f., zit. n. juris Rdnr. 4).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei

    Diese Umstände behalten vielfach für die Frage weiterer Strafrahmenmilderungen (BGH MDR 1980, 241; BGH, JZ 1983, 400 mit Anm. Schmitt; BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 525/79) und im Zusammenhang mit der Strafhöhenbemessung (BGHSt 16, 311, 312 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]; BGH NStZ 1985, 84 und BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3 jeweils m.w.Nachw.) ihre eigenständige Bedeutung als selbständige Strafzumessungstatsachen.
  • BGH, 13.03.1985 - 5 StR 8/85
    Zwar ist es möglich, daß der Tatrichter durch die Anhörung des von ihm hinzugezogenen Sachverständigen in einer Weise sachkundig gemacht wird, die es ihm erlaubt, ohne Rechtsfehler von dessen Schlußfolgerungen abzuweichen (BGH NStZ 1984, 467).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1984 - 2 StR 185/84   

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https://dejure.org/1984,2858
BGH, 06.06.1984 - 2 StR 185/84 (https://dejure.org/1984,2858)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1984 - 2 StR 185/84 (https://dejure.org/1984,2858)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 2 StR 185/84 (https://dejure.org/1984,2858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verzicht eines Gerichts auf die Jugendgerichtshilfe - Anwendung des Jugendstrafrechts oder Erwachsenenstrafrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 467 (Ls.)
  • StV 1985, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 185/84
    Soweit das Gericht ohne die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe verhandelt und entschieden hat, kommt lediglich eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) in Betracht: Voraussetzung dafür ist, daß konkrete, greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahelegten, die Jugendgerichtshilfe habe von der Erstattung eines Berichts und ihrer Teilnahme an der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse hatte oder gewinnen konnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung gewesen wären (BGHSt 27, 250, 252).
  • BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Strafverteidigers; Straferwartung als

    Daran ändert es nichts, daß in der Hauptverhandlung kein Vertreter der Jugendgerichtshilfe erschienen ist (BGHSt 27, 250 ; StV 1985, 153; Eisenberg aaO.).

    Voraussetzung dafür ist, daß konkrete, greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahelegten, die Jugendgerichtshilfe habe von der Erstattung eines Berichts und ihrer Teilnahme an der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse hatte oder gewinnen konnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung gewesen wären (BGHSt 27, 250, 252; StV 1985, 153).

  • OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01

    Anwesenheitspflicht der Jugendgerichtshilfe bei Annahme schädlicher Neigungen;

    Erscheint daraufhin ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht und wird die Hauptverhandlung gleichwohl durchgeführt, so liegt hierin kein Verstoß gegen § 38 Abs. 3 S. 1 JGG (BGHSt 27, 250; BGH StV 1985, 153); noch viel weniger hat die Hauptverhandlung "in Abwesenheit... einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden" (§ 338 Nr. 5 StPO).
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