Weitere Entscheidung unten: LG Krefeld, 25.05.1984

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2361
OLG Zweibrücken, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84 (https://dejure.org/1984,2361)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84 (https://dejure.org/1984,2361)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. August 1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84 (https://dejure.org/1984,2361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen unter Rückgriff auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGSt 62, 53 ; 63, 246 ; 67, 385 ) die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit; entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ 1997, S. 152), auf die das Landgericht in seiner Entscheidung Bezug nimmt, genügt es vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, S. 1974; NStZ-RR 2000, S. 305; BGH [2. Strafsenat] vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 - s. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1984, S. 576; VRS 64, S. 443, 444).
  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem

    So hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken (NStZ 84, 576) ein maschinenschriftliches Schreiben ausreichen lassen, das nicht nur keine Unterschrift des Verfassers, sondern das Kürzel des mit dem Antragsteller nicht identischen Briefverfasser enthielt, weil das Schreiben nicht nur den Betroffenen als Antragsteller ausgewiesen habe, sondern auch seinen Inhalt nach eindeutig als Antrag zu erkennen gewesen sei.
  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 1 Ws 74/04

    Berufung; Schriftform; Anforderungen

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des für bestimmte Prozesshandlungen vorgesehenen Schriftformerfordernisses genügt zur Wahrung der Schriftform, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können; ferner muss zweifelsfrei feststehen, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern dass das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (zu vgl. GmS-OGB, NJW 1980, 172; GmS-OGB in BGHZ 144, 160; BGH NStZ-RR 2000, 305; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2000, 350; NStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rdnr. 128).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Krefeld, 25.05.1984 - 33 Vollz 39/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10568
LG Krefeld, 25.05.1984 - 33 Vollz 39/84 (https://dejure.org/1984,10568)
LG Krefeld, Entscheidung vom 25.05.1984 - 33 Vollz 39/84 (https://dejure.org/1984,10568)
LG Krefeld, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 33 Vollz 39/84 (https://dejure.org/1984,10568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,10568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11

    Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung

    Solche Zweifel bestehen hier, denn die Entscheidung des Landgerichts weicht sowohl - wie dargestellt - von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des Maßnahmebegriffs (zur Bedeutung einer solchen Abweichung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 1 Ws 288/06 (StrVollz) -, juris, Rn. 7), als auch von der ganz überwiegenden fachgerichtlichen Rechtsprechung ab, die Behandlungsmaßnahmen des Anstaltsarztes - als behördliche Realhandlungen hoheitlicher Art - zu den gemäß § 109 StVollzG gerichtlich überprüfbaren Maßnahmen zählt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 1981 - 3 Ws 966/80 (StVollz) -, ZfStrVO 1981, S. 382 ; KG, Beschlüsse vom 3. November 1982 - 2 VAs 20/82 -, R&P 1985, S. 34 f. mit Anm. Volckart, und vom 29. Juni 1984 - 5 Vollz (Ws) 174/84 -, NStZ 1985, S. 45 ; LG Krefeld, Beschluss vom 25. Mai 1984 - 33 Vollz 39/84 -, NStZ 1984, S. 576; LG Regensburg, Beschluss vom 11. Mai 1977 - 2 StVK 49/77 -, ZfStrVO SH 1977, S. 29).
  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Strafvollzug in Berlin: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung

    Zwar sind Maßnahmen des Anstaltsarztes ebenso wie Maßnahmen sonstiger Bediensteter der Justizvollzugsanstalt im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG überprüfbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 922/11 - juris Rdn. 16 ff., 25 [= NStZ 2013, 168]; LG Krefeld NStZ 1984, 576; Bachmann in LNNV, a.a.O., Abschnitt P Rdn. 29; dazu nachfolgend 1.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht