Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.10.1984 | BGH, 24.10.1984

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2195
BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84 (https://dejure.org/1984,2195)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1984 - 4 StR 594/84 (https://dejure.org/1984,2195)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1984 - 4 StR 594/84 (https://dejure.org/1984,2195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Verletzung der Unterhaltspflicht - Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs infolge des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 166
  • StV 1985, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Das Landgericht müßte hier aber auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkennen, da es den Nachteil ausgleichen muß, den der Angeklagte dadurch erlitten hat, daß wegen der zwischenzeitlichen Verbüßung der durch Urteile der Amtsgerichte Ludwigshafen vom 22. Dezember 1976, Mannheim vom 5. März 1979 und Heidelberg vom 6. September 1982 erkannten Strafen und der Bezahlung der durch das Landgericht Frankenthal am 10. Februar 1984 verhängten Geldstrafe eine Gesamtstrafenbildung unmöglich geworden ist (vgl. BGHSt 12, 94, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79); erforderlichenfalls kann bei der Gesamtstrafenbildung die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]).
  • BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    § 170 b StGB setzt vorsätzliche Begehung voraus (§ 15 StGB), wobei bedingter Vorsatz in jeder Beziehung genügt (BGHSt 14, 165, 168 [BGH 08.03.1960 - 1 StR 57/60]; Samson in SK § 170 b StGB Rdn. 11).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75

    Innerer Zusammenhang zwischen Unterhaltsverweigerung und Unterstützung aus

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Zwar mag aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe gerade noch zu entnehmen sein, daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet gewesen wäre, wenn die Stadt Frankenthal ihn nicht durch regelmäßige Zahlungen unterstützt hätte, so daß die Gefahr nur durch die Hilfe anderer abgewendet worden ist (vgl. BGHSt 26, 312, 316 ff [BGH 30.03.1976 - 1 StR 20/75]; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 170 b StGB Rdn. 8); das Urteil enthält jedoch - wie der Beschwerdeführer zu Recht rügt - keine Feststellungen zum subjektiven Tatbestand.
  • BGH, 22.06.1977 - 2 StR 78/77

    Folgen einer Antragsunmündigkeit und Fehlen der Bejahung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Sollte sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt haben, so kann sie nicht mehr neben der Gesamtstrafe aufrechterhalten werden (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - undvom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82).
  • BGH, 10.01.1980 - 4 StR 691/79

    Berücksichtigung der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung wegen bereits

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Das Landgericht müßte hier aber auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkennen, da es den Nachteil ausgleichen muß, den der Angeklagte dadurch erlitten hat, daß wegen der zwischenzeitlichen Verbüßung der durch Urteile der Amtsgerichte Ludwigshafen vom 22. Dezember 1976, Mannheim vom 5. März 1979 und Heidelberg vom 6. September 1982 erkannten Strafen und der Bezahlung der durch das Landgericht Frankenthal am 10. Februar 1984 verhängten Geldstrafe eine Gesamtstrafenbildung unmöglich geworden ist (vgl. BGHSt 12, 94, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79); erforderlichenfalls kann bei der Gesamtstrafenbildung die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]).
  • BGH, 22.01.1980 - 4 StR 687/79

    Voraussetzungen einer fehlerfreien Verurteilung wegen Verletzung der

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Daher würde beispielsweise die Annahme des Unterhaltspflichtigen, der Lebensbedarf des Kindes werde ohne Rücksicht auf die ausbleibenden Unterhaltszahlungen von Dritten erbracht, den Schuldvorwurf des § 170 b StGB ausräumen (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1980 - 4 StR 687/79).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Das Landgericht müßte hier aber auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkennen, da es den Nachteil ausgleichen muß, den der Angeklagte dadurch erlitten hat, daß wegen der zwischenzeitlichen Verbüßung der durch Urteile der Amtsgerichte Ludwigshafen vom 22. Dezember 1976, Mannheim vom 5. März 1979 und Heidelberg vom 6. September 1982 erkannten Strafen und der Bezahlung der durch das Landgericht Frankenthal am 10. Februar 1984 verhängten Geldstrafe eine Gesamtstrafenbildung unmöglich geworden ist (vgl. BGHSt 12, 94, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79); erforderlichenfalls kann bei der Gesamtstrafenbildung die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]).
  • BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Sollte sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt haben, so kann sie nicht mehr neben der Gesamtstrafe aufrechterhalten werden (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - undvom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
    Die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Heidelberg hätten vielmehr mit der in diesem Verfahren wegen Betrugs erkannten Strafe und den im Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 9. März 1979 verhängten Einzelstrafen gemäß § 55 Abs. 1 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt werden müssen, da alle diesen Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten vor dem 9. März 1979 begangen worden sind (vgl. BGHSt 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2220
BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84 (https://dejure.org/1984,2220)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1984 - 2 StR 614/84 (https://dejure.org/1984,2220)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84 (https://dejure.org/1984,2220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht - Auslegung des Begriffs der Verdeckungsabsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).

    Diese Begründung läßt besorgen, daß die Jugendkammer den Begriff der Verdeckungsabsicht verkannt und diesem auch ein Bestreben des Angeklagten zugeordnet hat, das ausschließlich darauf ausgerichtet war, einen zeitlichen Vorsprung zu erhalten, um fliehen zu können (vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78).

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 200/77

    Erfolgreiche Revision wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung (Besetzungsrüge) -

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77

    Unbedingter Tötungsvorsatz bei der Verdeckungsabsicht - Handeln aus niederer

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83

    Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166; Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216; vgl. Schneider aaO Rn. 225; Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Denn es liegt kein Sachverhalt vor, der den Fällen vergleichbar wäre, in denen der Bundesgerichtshof die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes und die Annahme eines Handelns mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB wegen innerer Widersprüchlichkeit für unvereinbar erklärt hat (BGHSt 21, 283, 284 f.; BGH DRiZ 1978, 216; NStZ 1985, 166; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 422/93).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB verneint worden, wenn der Täter tötete, "nur" um flüchten zu können (vgl. BGH GA 1979, 108; BGH NStZ 1985, 166; BGH NJW 1991, 1189 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat

    Es genügt nicht, dass der Täter einen zeitlichen Vorsprung erhalten will, um fliehen zu können (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166).
  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
    BGH, Beschluss vom 24.10.1984, 2 StR 614/84, juris.
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Zwar scheidet ein Verdeckungsmord ersichtlich deshalb aus, weil - wie die Angeklagten wußten - der Wirt den Angeklagten I. wiedererkannt hatte (UA S. 12) und H. Tötung demnach ersichtlich nicht geeignet war, die Entdeckung der Tat zu verhindern (vgl. BGH NStZ 1985, 166 Nr. 5).
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92

    Annahme eines Verdeckungsmordes bei fehlenden Ausführungen zum Motiv der Tötung

    In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1984 - 3 StR 363/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2700
BGH, 24.10.1984 - 3 StR 363/84 (https://dejure.org/1984,2700)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1984 - 3 StR 363/84 (https://dejure.org/1984,2700)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 3 StR 363/84 (https://dejure.org/1984,2700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht - Anklage wegen Mordes - Freispruch - Beweisaufnahme - Zurückliegender Vorgang - Einstellung des Verfahrens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 211, § 212; StPO § 244 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 166
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht