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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,304
BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84 (https://dejure.org/1984,304)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1984 - 3 StR 62/84 (https://dejure.org/1984,304)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 (https://dejure.org/1984,304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    StGB § 129 Abs 1, § 129a Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbreiten von Texten als "Unterstützen" oder "Werben" i. S. des § 129 a StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 16
  • NJW 1984, 2956
  • MDR 1984, 952
  • NStZ 1985, 21
  • StV 1984, 420
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Das Senatsurteil vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) - bezieht sich mit der Bemerkung, die "Hilfe bei der Durchführung eines Hungerstreiks, der dem Ziel dient, den Zusammenhalt einer in der Haft bestehenden kriminellen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung ihres Kampfes zu sichern" (NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht mitabgedruckt), sei Unterstützung im Sinne von § 129 StGB, auf die Weiterleitung der Hungerstreikerklärung eines führenden "RAF" -Mitglieds durch einen Verteidiger, also auf konkrete Hilfe beim Einsatz eines Kampfmittels jener Vereinigung.
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Er wirbt für die Vereinigung, wenn er - gezielt - ihre Stärkung und Unterstützung mit den Mitteln der Propaganda bezweckt (BGHSt 28, 26, 28).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    Türken-Urteil: Empörung und Strafrecht

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78

    Formelle Anforderungen an eine Revisionsschrift - Vollständigkeit der Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 438/83

    Strafbarkeit der Beihilfe zur Unterstützung bei der Bildung einer kriminellen

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Nicht nachvollziehbar ist insbesondere das Vorbringen, in dem vom Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 11. Juli 1983 - OJs 26/82 (bestätigt durch Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1983 - 3 StR 438/83 (S)) als Unterstützen einer terroristischen Vereinigung beurteilten Fall handele es sich um einen mit dem vorliegenden "nahezu identischen Sachverhalt".
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 116).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO, S. 326 f.; vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 73 f.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).
  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, juris Rn. 6).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO S. 117 f.; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO S. 326 f.).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84   

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https://dejure.org/1984,1466
BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84 (https://dejure.org/1984,1466)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1984 - 3 StR 293/84 (https://dejure.org/1984,1466)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1984 - 3 StR 293/84 (https://dejure.org/1984,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 21
  • StV 1984, 508
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

    Auszug aus BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
    Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH Strafverteidiger 1982, 20).
  • BGH, 01.10.1981 - 4 StR 500/81

    Mitteilung der festgestellten Mindestzahl der Einzelakte in den Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
    Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH Strafverteidiger 1982, 20).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93

    Tatspuren - Strafzumessung - Beseitigung - Strafschärfung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1989 - 1 StR 116/89) darf dem Angeklagten allein daraus, daß er Tatspuren beseitigt hat, kein Vorwurf gemacht werden.

    Daß ein Angeklagter sich dabei umsichtig und kaltblütig verhält, rechtfertigt für sich genommen noch keine andere Beurteilung (vgl. insbesondere BGH NStZ 1985, 21).

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    b) Schließlich merkt der Senat an, dass die im Rahmen der Strafzumessung zu Lasten der Angeklagten herangezogene Erwägung, die aufwendigen Bemühungen zur Leichenbeseitigung lassen ein gesteigertes Maß an krimineller Energie erkennen, nicht frei von rechtlichen Bedenken ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 435/08 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - 3 StR 293/84, NStZ 1985, 21).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Der Fall liegt anders als der der einfachen Spurenbeseitigung nach Beendigung der Tat (vgl. BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

    Ein solches Verhalten kann ihm deshalb grundsätzlich ebensowenig angelastet werden wie das Verwischen von Tatspuren, selbst wenn es kaltblütig geschieht (BGH StV 1984, 508 ..).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es 'kaltblütig' geschieht (BGH StV 82, 20; NStZ 85, 21; Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 28"; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 StR 91/85).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Auch ist nicht in unzulässiger Weise "die einfache Beseitigung von Tatspuren beziehungsweise der Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen", strafschärfend herangezogen (vgl. BGH NStZ 1981, 257; 1985, 21; BGH, Beschluß vom 8. März 1985 - 3 StR 91/85).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat

    Aber auch die Art und Weise, in der er die Leiche die Treppe hinuntergestoßen und ihr verschiedene Gegenstände nachgeworfen hat, durfte zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen: Dieses Verhalten des Angeklagten stellte eine schimpfliche Behandlung dar, die deutlich hinausging über das Bestreben eines Täters, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1982, 20; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den

    Eine über die Spurenbeseitigung hinausgehende schuldhafte schimpfliche Behandlung der Leiche hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH NStZ 1985, 21; StV 1990, 259 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11, 13, 17, 18).
  • BGH, 12.07.1994 - 1 StR 337/94

    Besondere Schwere der Schuld - Beseitigen von Tatspuren - Unwesentliche

    Abgesehen davon, daß tatsächliche Anhaltspunkte für eine besondere Kaltblütigkeit des Angeklagten fehlen, kann in der Beseitigung der Tatspuren ebenso wie im Verbergen einer Leiche kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es kaltblütig geschieht (BGH NStZ 1985, 21; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 18).
  • BGH, 19.01.1995 - 1 StR 835/94

    Strafänderung - Strafverschärfung - Nachtatverhalten - Entziehen der

    Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es kaltblütig geschah (vgl. BGH StV 1982, 20; NStZ 1985, 21; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 18).
  • BGH, 11.03.1992 - 3 StR 44/92

    Beseitigung von Tatspuren zur Verdeckung der eigenen Tatbeteiligung -

  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85

    Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren

  • BGH, 09.03.1990 - 2 StR 577/89

    Strafschärfende Berücksichtigung monatelanger Androhungen von Gewaltanwendungen

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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1984 - 2 StR 180/84   

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https://dejure.org/1984,2411
BGH, 08.08.1984 - 2 StR 180/84 (https://dejure.org/1984,2411)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1984 - 2 StR 180/84 (https://dejure.org/1984,2411)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1984 - 2 StR 180/84 (https://dejure.org/1984,2411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Maßstab für die Anrechnung von im Ausland erlittener Freiheitsentziehung nach dem Ermessen des Gerichts - Grund für die Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 21
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85

    Anrechnung einer vom Angeklagten im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die

    Das Landgericht hat sich bei diesem angesichts der Haftbedingungen, denen der Angeklagte in der Auslieferungshaft ausgesetzt war - sie hat zu einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands geführt (UA 23) -, im Rahmen seines Ermessens gehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 2 StR 332/82 - und vom 8. August 1984 - 2 StR 180/84).
  • BGH, 25.06.1996 - 4 StR 11/96

    Bestimmen des Maßstabes für die Anrechnung der im Ausland erlittenen

    Sie hat nur insoweit Erfolg, als das Landgericht es unterlassen hat, gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (vgl. BGH wistra 1984, 21; NStZ 1985, 21; StV 1986, 292; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 51 Rdn. 18).
  • BGH, 24.04.1990 - 1 StR 211/90

    Verletzung der Vorschriften des öffentlichen Verfahrens wegen mangelnder

    Für die neue Hauptverhandlung weist er darauf hin, daß der Anrechnungsmaßstab für eine im Ausland erlittene Freiheitsentziehung im Urteil festzulegen (und in die Urteilsformel aufzunehmen) ist (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 662/85

    Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Italien

    Das ist in neuer Verhandlung nachzuholen; der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei Anwendung jener Vorschrift zu einem Umrechnungsmaßstab gekommen wäre, der günstiger ist als das Regelverhältnis eins zu eins (vgl. BGH NStZ 1982, 326; 1983, 455; 1984, 214; 1985, 21).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1984 - 5 StR 452/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3829
BGH, 07.08.1984 - 5 StR 452/84 (https://dejure.org/1984,3829)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1984 - 5 StR 452/84 (https://dejure.org/1984,3829)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1984 - 5 StR 452/84 (https://dejure.org/1984,3829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tatmehrheit zwischen dem fortgesetzten unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und der gemeinschaftlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Rechtliche Beurteilung der Begehung weiterer strafbarer Handlungen bevor der Täter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 410/83

    Rechtliche Wirkung des Begehens weiterer strafbarer Handlungen vor der Beendigung

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 5 StR 452/84
    Begeht der Täter weitere strafbare Handlungen, bevor er alle Teilakte einer früher geplanten Fortsetzungstat beendet hat, so kann allein aus diesem zeitlichen Zusammentreffen nicht gefolgert werden, die weiteren Handlungen beruhten auf einer Erweiterung seines ursprünglichen Gesamtvorsatzes; bei einer anderen Tatausführung spricht im Gegenteil die Vermutung dafür, daß die neue strafbare Handlung nicht zu einer Erweiterung des früheren Gesamtvorsatzes geführt hat (BGH Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83).
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