Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01   

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https://dejure.org/2001,2044
BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01 (https://dejure.org/2001,2044)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01 (https://dejure.org/2001,2044)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01 (https://dejure.org/2001,2044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    DNA - DNA-Identifizierungsmuster - Entnahme von Körperzellen - Beschwerde - Zulässigkeit

  • Judicialis

    StPO § 81 g; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 111 d; ; StPO § 70 Abs. 2; ; DNA-IFG § 2; ; DNA-IFG § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 81 g § 304 Abs. 4, Abs. 5
    Ausschluss der Beschwerde bei Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 765
  • NStZ 1985, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (§ 2 DNA-IFG, § 81 g Abs. 2, § 81 f Abs. 2 StPO) käme die Intensität des Eingriffs hier zudem ohnehin nur der der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328, 329).

    Eine außerordentliche Beschwerde gegen rechtskräftige Entscheidungen ist im Strafverfahren, zu dem im weiteren Sinne auch das DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach §§ 2 ff. DNA-IFG zählt (BVerfG NStZ 2001, 328; BGH StV 1999, 302), nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37).

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Eine außerordentliche Beschwerde gegen rechtskräftige Entscheidungen ist im Strafverfahren, zu dem im weiteren Sinne auch das DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach §§ 2 ff. DNA-IFG zählt (BVerfG NStZ 2001, 328; BGH StV 1999, 302), nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37).

    Sie käme im Gegenteil mit der Garantie des gesetzlichen Richters in Konflikt (BGHSt 45, 37, 40).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat bisher lediglich die Arrestanordnung nach § 111 d StPO als Unterfall der Beschlagnahme (BGHSt 29, 13) und die Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen gemäß § 70 Abs. 2 StPO als Unterfall der Verhaftung (BGHSt 36, 192) als beschwerdefähig angesehen.

  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat bisher lediglich die Arrestanordnung nach § 111 d StPO als Unterfall der Beschlagnahme (BGHSt 29, 13) und die Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen gemäß § 70 Abs. 2 StPO als Unterfall der Verhaftung (BGHSt 36, 192) als beschwerdefähig angesehen.

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).
  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Eine außerordentliche Beschwerde gegen rechtskräftige Entscheidungen ist im Strafverfahren, zu dem im weiteren Sinne auch das DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach §§ 2 ff. DNA-IFG zählt (BVerfG NStZ 2001, 328; BGH StV 1999, 302), nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Zwar hat bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, etwa gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) der Richter, der die rechtskräftige Entscheidung erlassen hat, dem Grundrechtsverstoß auf Gegenvorstellung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.; s. auch §§ 33 a, 311 a StPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1985 - 1 StE 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13826
BGH, 25.02.1985 - 1 StE 4/85 (https://dejure.org/1985,13826)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1985 - 1 StE 4/85 (https://dejure.org/1985,13826)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1985 - 1 StE 4/85 (https://dejure.org/1985,13826)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme sichergestellten Geldes - Dringender Tatverdacht - Terroristische Vereinigung - Mitgliedschaftliche Beteiligung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 74 Abs. 2, § 129a Abs. 1; StPO § 111b

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Soweit die Vollziehung der Beschlagnahme der Waffen auch nach den §§ 111b ff. StPO (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Februar 1985 - 1 StE 4/85 - NStZ 1985, 262) erfolgt ist, bewirkte dies zudem gemäß § 111c Abs. 5 StPO a.F., gültig bis zum 30. Juni 2017, ein relatives Veräußerungsverbot zugunsten des Staates nach § 136 BGB und somit auch ein Verfügungsverbot nach § 135 BGB; etwaige Verfügungen wären mithin unwirksam gewesen, wenn sie den Rechtsübergang des Gegenstands der Beschlagnahme auf den Staat vereiteln würden.
  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Ist der Zweck der Maßnahme jedoch offensichtlich, so ist eine nähere Bezeichnung entbehrlich (BGH, Beschluß vom 25. Februar 1985 - 1 StE 4/85, NStZ 1985, 262 unter 1. b aa; KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 111 b Rdnr. 14).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Nimmt ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung verkörperte Vermögenswerte entgegen, um damit weitere unselbständige mitgliedschaftliche Beteiligungsakte innerhalb der abgeurteilten tatbestandlichen Handlungseinheit zu verwirklichen, sind sie zur Tatbegehung bestimmt und damit Tatmittel (vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; vom 25. Februar 1985 - 1 StE - 4/85 (GBA), NStZ 1985, 262).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 197/20

    Sicherungseinziehung von in fremdem Eigentum stehenden Tatmitteln

    Auf die Beschaffenheit des einzuziehenden Gegenstands oder auf die besondere Eignung zu seinem deliktischen Gebrauch kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1985 - 1 StE - 4/85, NStZ 1985, 262).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

    Ist der Zweck einer Maßnahme - sei es gemäß StPO, sei es gemäß den entsprechenden o.a. polnischen Rechtsvorschriften (Aufstellung in deutscher Sprache: Anlage K 9, 283 GA) - derart offensichtlich, so wäre eine nähere Bezeichnung auch nach deutschem Recht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.1985, 1 StE 4/85, www.juris.de.; BGH, Urteil vom 18.02.2004, a.a.O., dort Rn 12 mwN).
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