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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85   

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BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85 (https://dejure.org/1985,2005)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1985 - 1 StR 105/85 (https://dejure.org/1985,2005)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1985 - 1 StR 105/85 (https://dejure.org/1985,2005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von § 213 des Strafgesetzbuchs (StGB) - Auswirkungen einer selbst verschuldeten verminderten Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 310
  • StV 1985, 280
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.1975 - 4 StR 286/75

    Voraussetzungen für die Anwendung eines milderen Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85
    Das ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht richtig (BGH, Beschl. vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75 - bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 656/79).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 656/79

    Voraussetzungen der Bestrafung wegen eines minder schweren Falles der Tötung -

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85
    Das ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht richtig (BGH, Beschl. vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75 - bei Holtz MDR 1976, 633; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 656/79).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85
    Bedenklich ist auch, daß das Schwurgericht der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 213 StGB deshalb kein Gewicht beigemessen hat, weil der Angeklagte "sich den Alkoholgenuß, das Schlafdefizit und seine affektive Spannung selbst zuzuschreiben" habe (UA S. 52), wenn damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß im Rahmen der Gesamtabwägung, die § 213 (2. Alternative) StGB verlangt (vgl. dazu BGH StrVert 1984, 73 sowie BGK NStZ 1984, 507 je m.w.Nachw.), die erheblich verminderte Schuldfähigkeit aus dem angegebenen Grunde von vornherein außer Betracht bleiben kann.
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14

    Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn

    Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat.
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01

    Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit;

    Entscheidend hierfür ist vielmehr, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des, Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 - NStZ 1985, 310 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit darf auch bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht deshalb, weil sie auf Alkoholgenuß beruht, von vornherein außer Betracht bleiben (BGH, Beschl. vom 14. März 1985 - 1 StR 105/85; in gleichem Sinne bereits BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1979 - 2 StR 643/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung, ob ein sonst minder schwerer Fall (2. Alternative) vorliegt (vgl. BGH StV 1984, 73; NStZ 1985, 310; Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80; Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 13), wie bei der Strafzumessung wird namentlich die wiederholte unberechtigte Aggression des Opfers gegen den Angeklagten (UA 5) zu berücksichtigen sein.
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung

    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92

    Annahme eines minder schweren Fall des Tatoschlags bei verminderter

    Der in § 213 StGB bezeichnete Strafrahmen kommt nicht nur für Fälle in Betracht, die mit den Provokationsfällen der ersten Alternative dieser Vorschrift vergleichbar sind (BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1985, 310).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85   

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https://dejure.org/1985,1943
OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85 (https://dejure.org/1985,1943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.1985 - 3 Ws 48/85 (https://dejure.org/1985,1943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 3 Ws 48/85 (https://dejure.org/1985,1943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2435 (Ls.)
  • MDR 1985, 692
  • NStZ 1985, 310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung des Straftäters, insbesondere daran, zu vermeiden, daß er künftig weitere schwerwiegende Straftaten begeht, stellt eine überragendes Gemeinschaftsgut dar, das gesetzl. Einschränkungen des Grundrechts eines Straftäters auf freie Berufswahl im Rahmen strikter Verhältnismäßigkeit, die hier gewahrt ist, rechtfertigt (vgl. auch BVerfGE 25, 88 ).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85
    auch keine unzumutbaren Anforderungen gestellt." Dem stehe die - die Zulässigkeit einer Wiedergutmachungsauflage betreffende - Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 58, 358 , hier: III (310) 86 a-b, nicht entgegen.
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85
    Wie der Senat bereits in einer [früheren] Entscheidung unter Hinweis auf BVerfGE 55, 28 ff. ausgeführt hat, wird durch Weisungen der hier erteilten Art das Grundrecht der Berufsfreiheit nicht verletzt.
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 252/03

    Bewährung, Auflagen, Weisungen; Bestimmtheit; Aufenthalt an bestimmten Orten

    Diese Weisung stellt an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen, sondern dient ausschließlich dazu, diesen von unüberlegtem Handeln abzuhalten und ihn zu veranlassen, Vor- und Nachteile seines Handelns mit dem Bewährungshelfer gemeinsam abzuwägen (zu vgl. OLG Hamm, NStZ 85, 310, 311 m.w.N.).
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   BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85   

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https://dejure.org/1985,4763
BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85 (https://dejure.org/1985,4763)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1985 - 4 StR 14/85 (https://dejure.org/1985,4763)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1985 - 4 StR 14/85 (https://dejure.org/1985,4763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81

    Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85
    Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die fehlende Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte der fortgesetzt begangenen Unterschlagung hier ausnahmsweise unschädlich ist, da Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung wegen der genauen Festlegung der Tatzeit (10. April 1978 bis 31. März 1983 - UA 9 und 24) nicht auftreten können und es ausgeschlossen werden kann, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - m. w. Nachw.; BGH, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85
    Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die fehlende Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte der fortgesetzt begangenen Unterschlagung hier ausnahmsweise unschädlich ist, da Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung wegen der genauen Festlegung der Tatzeit (10. April 1978 bis 31. März 1983 - UA 9 und 24) nicht auftreten können und es ausgeschlossen werden kann, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - m. w. Nachw.; BGH, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
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