Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.03.1985

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84   

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BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84 (https://dejure.org/1985,604)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84 (https://dejure.org/1985,604)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 (https://dejure.org/1985,604)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung - Widerruf - Bewährung - Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 357
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert

    Grundsätzlich kann ein Widerruf zwar auch dann in Betracht kommen, wenn wegen der neuen Straftat Strafaussetzung gewährt wurde (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, zitiert nach [...]; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, zitiert nach [...], Rn 4).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2022 - VfGBbg 13/22

    Eilantrag, abgelehnt; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf der

    Dieses ist also nicht daran gehindert, die Strafaussetzung zu widerrufen, obwohl das Gericht, das über die neue Straftat zu urteilen hat, von einer unbedingten Freiheitsstrafe abgesehen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 ‌- 2 BvR 1269/84, NStZ 1985, 357; Groß/Kett-Straub, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2020, StGB § 56f Rn. 40).

    Durchbrechungen dieses Grundsatzes sind allerdings möglich und jedenfalls nicht von Verfassungs wegen ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 ‌- 2 BvR 1269/84, NStZ 1985, 357).

    Hat das Gericht mit der Aussetzung zur Bewährung besondere Erwartungen verbunden, die es später als enttäuscht ansieht, ist von Verfassungs wegen nichts dagegen zu erinnern, dass unter den Voraussetzungen des § 56f StGB der Widerruf ausgesprochen wird (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 ‌- 2 BvR 1269/84, NStZ 1985, 357).

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Das Vollstreckungsgericht ist bei seiner Prognoseentscheidung grundsätzlich gehalten, sich der sach- und zeitnäheren Prognose des Tatgerichts anzuschließen, das die letzte, während der Bewährungszeit begangene Straftat beurteilt hat; dieses Gericht besitzt aufgrund des in der mündlichen Verhandlung gewonnenen unmittelbaren Eindrucks von der Erscheinung, des Verhaltens und der Persönlichkeit des Straftäters die besseren Erkenntnismöglichkeiten (vgl. BVerfG-Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, NStZ 1985, 357; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 -, NStZ 1987, S. 118; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, juris Rn. 4; VerfG-Bbg, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 20/12, 2/12 EA -, juris Rn. 22; entsprechende fachgerichtliche Entscheidungen: OLG Köln, Beschluss vom 19. März 1993 - 2 Ws 115 - 116/93, StV 1993, S. 429; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.Oktober 1996 - 1 Ws 895 - 896/96, StV 1998, 214; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2014 - III-1 Ws 36/14, 1 Ws 36/14, juris Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2019 - 2 Ws 211/19

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Prognose

    a) Zwar besteht für das für die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung berufene Gericht keine Bindungswirkung an die Prognose des die neue Straftat aburteilenden Tatrichters (OLG München, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 Ws 239/12, juris Rn. 16 m.w.N.; BVerfG [Vorprüfungsausschuss], Beschluss vom 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84, NStZ 1985, 357), so dass es nicht daran gehindert ist, die Strafaussetzung zu widerrufen, obwohl das Gericht, das über die neue Straftat zu urteilen hatte, eine Bewährungsstrafe verhängt hat (vgl. MüKoStGB/Groß, 3. Aufl. 2016, StGB § 56f Rn. 30).

    Dieser hat die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich des voraussichtlichen weiteren Lebenswegs des Straftäters und hat in der Hauptverhandlung einen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten gewinnen können (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuss], Beschluss vom 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84, NStZ 1985, 357).

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1092/07

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht stets von Verfassungs wegen ausgeschlossen ist, auch wenn wegen der neuen Straftat erneut Strafaussetzung gewährt wurde (Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, NStZ 1985, S. 357).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02

    Mündliche Anhörung des Betroffenen bei Bewährungsverstoß - Nachträgliche

    In solchen Fällen ist der Widerruf einer Bewährung wegen einer neuen Straftat aber nur in Ausnahmefällen möglich (BVerfG NStZ 1985, 357 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.1999 - 3 Ws 51/99 -), etwa wenn der Begründung der Strafaussetzung jede Überzeugungskraft fehlt oder seit der neuerlichen Verurteilung erneut Änderungen in den Lebensverhältnissen eingetreten sind (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, § 56 f Rn. 8a).
  • OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ws 471/00

    Widerruf der Strafaussetzung, Verlängerung der Bewährungszeit, neue Straftaten,

    Wenn schon die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nur ausnahmsweise den Widerruf der Strafaussetzung nach sich ziehen kann (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; Senatsbeschluss vom 25. April 2000 - 4 Ws 186/00 -), gilt Entsprechendes insbesondere dann, wenn der sachnähere Tatrichter sogar nur die Verhängung von Geldstrafen zur Einwirkung auf den Verurteilten für erforderlich gehalten hat.

    Wenn schon die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nur ausnahmsweise den Widerruf der Strafaussetzung nach sich ziehen kann (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; Senatsbeschluss vom 25. April 2000 - 4 Ws 186/00 -), gilt Entsprechendes insbesondere dann, wenn der sachnähere Tatrichter sogar nur die Verhängung von Geldstrafen zur Einwirkung auf den Verurteilten für erforderlich gehalten hat.

  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 1 Ws 544/97
    Diese einschränkende Formulierung stellt nicht auf bloßes Legalverhalten ab, sondern auf die Möglichkeiten der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und somit auf den voraussichtlichen Lebensweg des Verurteilten; die Sozialprognose ist im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zu stellen (vgl. Senatsbeschluß in wistra 1997, 116; BVerfG NStZ 1985, 357 ; Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c; Schönke/Schröder/Stree, StGB , 25. Aufl., § 56 f Rdnr. 4).

    Kommt ein Gericht, das über eine innerhalb der Bewährungszeit begangene neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das Gericht, das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu entscheiden hat, in der Regel naheliegend, sich der sach- und zeitnäheren positiven Prognose anzuschließen (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; OLG Köln StV 1993, 429; OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - StV 1994, 198).

  • OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ws 472/00

    Widerruf der Strafaussetzung, Verlängerung der Bewährungszeit, neue Straftaten,

    Wenn schon die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nur ausnahmsweise den Widerruf der Strafaussetzung nach sich ziehen kann (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; Senatsbeschluss vom 25. April 2000 - 4 Ws 186/00 -), gilt Entsprechendes insbesondere dann, wenn der sachnähere Tatrichter sogar nur die Verhängung von Geldstrafen zur Einwirkung auf den Verurteilten für erforderlich gehalten hat.

    Wenn schon die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nur ausnahmsweise den Widerruf der Strafaussetzung nach sich ziehen kann (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; Senatsbeschluss vom 25. April 2000 - 4 Ws 186/00 -), gilt Entsprechendes insbesondere dann, wenn der sachnähere Tatrichter sogar nur die Verhängung von Geldstrafen zur Einwirkung auf den Verurteilten für erforderlich gehalten hat.

  • OLG Hamm, 25.10.2004 - 3 Ws 550/04

    Unbegründeter Widerruf der Strafaussetzung bei einzelnen Unregelmäßigkeiten im

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist es in der Regel geboten, sich wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten des letzten Tatgerichts dessen sach und zeitnaherer Prognose anzuschließen (zu vgl. BVerfG, NStZ 1985, 357; Senat, Beschluss vom 01. September 1998 3 Ws 360 und 361/99, Beschluss vom 29. Dezember 1999 -3 Ws 764/99 , OLG Köln, StV 1993, 429 m.w.N., Tröndle/Fischer, aaO Rn 8b).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

  • OLG Köln, 19.03.1993 - 2 Ws 115/93

    Möglichkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung bei ansonsten

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
  • OLG Hamm, 05.05.2000 - 2 Ws 60/00

    Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung

  • OLG Hamm, 05.05.2000 - 2 Ws 81/00

    Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung

  • OLG Hamm, 05.05.2000 - 2 Ws 59/00

    Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung

  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01

    Widerruf, erneute Straffälligkeit, neue Straftat, neue Verurteilung,

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Celle, 17.10.2001 - 3 Ws 390/01

    Bewährungswiderruf ; Vollstreckungsaussetzung ; Freiheitsstrafe; Positive

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 1 Ws 1018/99

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafaussetzung in der

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 1011/95
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1995 - 1 Ws 117/95

    Widerruf der Strafaussetzung; Ablauf der Bewährungszeit; Nachträgliche

  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ws 298/00

    Widerruf von Strafaussetzung, eindringliche Warnung, Verurteilung zu einer

  • KG, 02.12.1999 - 5 Ws 664/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Prognoseentscheidung bei Reststrafenaussetzung

  • OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei einschlägiger Rückfallstraftat

  • BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 534/99

    Straferlaß - Strafaussetzung - Widerruf - Bewährungsstrafe - Abweichende

  • OLG Hamm, 31.08.1995 - 2 Ws 459/95

    Widerruf der Strafaussetzung, Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstmaß der

  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 2 Ws 452/95

    Neue Straftat, Bewährungsstrafe, Widerruf der Strafaussetzung, bessere

  • OLG Hamm, 29.12.1999 - 3 Ws 764/99

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Verurteilung, Bewährungsstrafe

  • OLG Schleswig, 31.01.1996 - 1 Ws 17/96
  • OLG Jena, 23.11.2004 - 1 Ws 361/04

    Widerruf der Strafaussetzung

  • OLG Hamm, 20.06.2000 - 4 Ws 347/99

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, Verurteilung zu Bewährungsstrafe,

  • OLG Hamm, 25.04.2000 - 4 Ws 186/00

    Widerruf von Strafaussetzung, neue Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1071/96
  • OLG Jena, 14.01.2005 - 1 Ws 11/05

    Widerruf der Strafaussetzung

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 1 Ws 465/98

    Psychiatrische Erkrankung, Wirksamkeit der Zustellung wegen psychischer

  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 4 Ws 450/99

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Gegenstandslosigkeit, gegenstandslos,

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 85/98

    Abwarten, Aussetzen/Zurückstellung der Entscheidung, Widerruf von Strafaussetzung

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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2359
BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85 (https://dejure.org/1985,2359)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1985 - 1 StR 110/85 (https://dejure.org/1985,2359)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1985 - 1 StR 110/85 (https://dejure.org/1985,2359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist - Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens auf Grund von Alkoholeinwirkung und der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten - Aufwiegen der geringeren Schuld des Täters durch andere, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 357
  • StV 1985, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - und vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; vgl. ferner BGH, Urt. vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135).

    In Verkennung des Inhalts einer vom Bundesverfassungsgericht gebrauchten Formulierung (BVerfGE 50, 5, 11) [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] meint das Schwurgericht, der eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten komme "bereits" deshalb "eine weniger starke Bedeutung" zu, weil sie "nicht auf einer verminderten Einsichtsfähigkeit in das Verbotene der Tat, sondern auf einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens" beruht.

    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).

  • BGH, 17.01.1980 - 1 StR 742/79

    Strafmilderung infolge einer unverschuldeten seelischen Verfassung

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Denn es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, eine erhebliche Verminderung "lediglich" des Hemmungsvermögens mildere die Schuld nicht so stark wie fehlende Unrechtseinsicht infolge herabgesetzter Einsichtsfähigkeit, jene sei also generell eine Schuldminderung minderen Grades (BGH, Beschl. vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - bei Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 21 Rdn. 4).

    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80

    Strafmilderung gemäß § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ohne Begründung

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - und vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; vgl. ferner BGH, Urt. vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).
  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 20/84

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus Mordlust - Rüge der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - und vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; vgl. ferner BGH, Urt. vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - und vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; vgl. ferner BGH, Urt. vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135).
  • BGH, 13.11.1979 - 1 StR 526/79
    Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - und vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; vgl. ferner BGH, Urt. vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135).
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 498/80
  • RG, 23.06.1924 - II 566/24

    1. Zum Begriff des Erlangens des Gewahrsams an Nachlaßsachen. 2. Können Diebstahl

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5, 10 ff.; BGH NStZ 1985, 357 f.; 1994, 183, 184).
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer

    Denn Tote haben keinen Gewahrsam mehr (BGH, Urteil vom 26. März 1985 - 1 StR 110/85 insoweit nicht mitabgedruckt in NStZ 1985, 357).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Ferner weist der Senat darauf hin, daß entgegen der Ansicht des Landgerichts kein Erfahrungssatz des Inhalts besteht, eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens verringere die Schuld nicht so stark wie die fehlende Unrechtseinsicht infolge verminderter Einsichtsfähigkeit (BGH NStZ 1985, 357).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach § 21 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84 - und vom 26. März 1985 - 1 StR 110/85).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

    Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 f. [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH NStZ 1985, 357 f. mit Bezugnahme auf BGH, Urt. vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24).
  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 624/88

    Annahme eines minder schweren Falles bei einer Einschränkung der

    Eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens ist gegenüber (vermeidbarer) fehlender Unrechtseinsicht infolge herabgesetzter Einsichtsfähigkeit kein Schuldminderungsgrund geringeren Grades (vgl. BGH, Beschluß vom 29. August 1988 - 3 StR 323/88 = zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 15; BGH, Beschluß vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 = bei Theune NStZ 1986, 494; BGH NStZ 1985, 357, 358).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 87/86

    Geringere Gewichtung einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich

    Denn es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, eine erhebliche Verminderung "lediglich" des Hemmungsvermögens mildere die Schuld nicht so stark wie fehlende Unrechtseinsicht infolge herabgesetzter Einsichtsfähigkeit, jene sei also generell eine Schuldminderung mindes Grades (BGH NStZ 1985, 357, 358; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 21 Rdn. 4).
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