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   BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84   

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BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84 (https://dejure.org/1985,720)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1985 - 2 StR 561/84 (https://dejure.org/1985,720)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 2 StR 561/84 (https://dejure.org/1985,720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch ihren Vorgesetzten - Zeugenvernahme einer Krankenschwester über deren außerhalb des Arzt-Patienten-Verhältnisses stehende Wahrnehmungen - Umfang des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes bei mehreren Mitangeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 148
  • NJW 1985, 2203
  • MDR 1985, 597
  • NStZ 1985, 372
  • StV 1985, 265
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Der Bundesgerichtshof hat zwar bei Verletzung anderer Verfahrensnormen, namentlich des § 55 Abs. 2 StPO (Unterbleiben der Belehrung eines Zeugen über sein Auskunftsverweigerungsrecht), eine Rügebefugnis des Angeklagten mit der Begründung, sein "Rechtskreis" sei nicht berührt, ausnahmsweise verneint (BGHSt 11, 213 ff).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Würde dem Angeklagten, der nicht selbst - etwa als Patient - in seinem Geheimhaltungsinteresse betroffen ist, die Rüge einer Verletzung der §§ 53, 53 a StPO versagt, so ergäbe sich schließlich auch - ungeachtet der zwischen den Weigerungsrechten aus § 52 und §§ 53, 53 a StPO bestehenden Unterschiede - ein Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verletzung des § 52 StPO auch dann mit der Revision gerügt werden kann, wenn der ohne Belehrung über sein Weigerungsrecht vernommene Zeuge lediglich Angehöriger eines Mitbeschuldigten ist, also zu dem Beschwerdeführer gerade nicht in dem das Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Verhältnisse steht (BGHSt 7, 194, 196 f; 27, 139, 141; BGH NStZ 1984, 176 Nr. 19).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Für Verstöße gegen diese Bestimmungen bewendet es bei dem Grundsatz, daß jeder Angeklagte einen Anspruch auf prozeßordnungsgemäßes Verfahren hat (RGSt 57, 63, 64 f; 71, 21, 23; BGHSt 9, 59 f; Roxin, Strafverfahrensrecht, 18. Aufl. S. 132), also regelmäßig die Beachtung der Verfahrensvorschriften verlangen und ihre Verletzung mit der Revision rügen kann.
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Würde dem Angeklagten, der nicht selbst - etwa als Patient - in seinem Geheimhaltungsinteresse betroffen ist, die Rüge einer Verletzung der §§ 53, 53 a StPO versagt, so ergäbe sich schließlich auch - ungeachtet der zwischen den Weigerungsrechten aus § 52 und §§ 53, 53 a StPO bestehenden Unterschiede - ein Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verletzung des § 52 StPO auch dann mit der Revision gerügt werden kann, wenn der ohne Belehrung über sein Weigerungsrecht vernommene Zeuge lediglich Angehöriger eines Mitbeschuldigten ist, also zu dem Beschwerdeführer gerade nicht in dem das Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Verhältnisse steht (BGHSt 7, 194, 196 f; 27, 139, 141; BGH NStZ 1984, 176 Nr. 19).
  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83

    Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis -

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Würde dem Angeklagten, der nicht selbst - etwa als Patient - in seinem Geheimhaltungsinteresse betroffen ist, die Rüge einer Verletzung der §§ 53, 53 a StPO versagt, so ergäbe sich schließlich auch - ungeachtet der zwischen den Weigerungsrechten aus § 52 und §§ 53, 53 a StPO bestehenden Unterschiede - ein Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verletzung des § 52 StPO auch dann mit der Revision gerügt werden kann, wenn der ohne Belehrung über sein Weigerungsrecht vernommene Zeuge lediglich Angehöriger eines Mitbeschuldigten ist, also zu dem Beschwerdeführer gerade nicht in dem das Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Verhältnisse steht (BGHSt 7, 194, 196 f; 27, 139, 141; BGH NStZ 1984, 176 Nr. 19).
  • RG, 12.05.1922 - I 1628/21

    Werden Verfahrensrechte des Angeklagten durch Vernehmung eines Arztes als Zeugen

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Für Verstöße gegen diese Bestimmungen bewendet es bei dem Grundsatz, daß jeder Angeklagte einen Anspruch auf prozeßordnungsgemäßes Verfahren hat (RGSt 57, 63, 64 f; 71, 21, 23; BGHSt 9, 59 f; Roxin, Strafverfahrensrecht, 18. Aufl. S. 132), also regelmäßig die Beachtung der Verfahrensvorschriften verlangen und ihre Verletzung mit der Revision rügen kann.
  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Für Verstöße gegen diese Bestimmungen bewendet es bei dem Grundsatz, daß jeder Angeklagte einen Anspruch auf prozeßordnungsgemäßes Verfahren hat (RGSt 57, 63, 64 f; 71, 21, 23; BGHSt 9, 59 f; Roxin, Strafverfahrensrecht, 18. Aufl. S. 132), also regelmäßig die Beachtung der Verfahrensvorschriften verlangen und ihre Verletzung mit der Revision rügen kann.
  • OLG Köln, 30.11.1982 - 3 Zs 126/82
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Heidelberg 1974 S. 47 ff, 59, 145, in dieser Richtung auch OLG Köln NStZ 1983, 412).
  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63

    Ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Während die überwiegend vertretene, an den Gesetzeswortlaut anknüpfende Auslegung das Bekanntwerden kraft Berufsausübung als Voraussetzung des Zeugnisverweigerungsrechts ausreichen läßt (KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 53 Rdn. 39; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 53 Rdn. 12, 15; für den Zivilprozeß: BGHZ 40, 289, 293 f [BGH 14.11.1963 - III ZR 19/63]; für die strafbewehrte Schweigepflicht: Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 203 Rdn. 8; Mösl in LK StGB, 9. Aufl. § 300 Rdn. 8; Rogall NStZ 1983, 413), finden sich im neueren Schrifttum auch Stimmen, die das berufsbezogene Zeugnisverweigerungsrecht durch Einfügung eines zusätzlichen Merkmals eingrenzen: danach soll der Berechtigte nur solche, ihm in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Umstände verschweigen dürfen, die er im Rahmen einer Vertrauensbeziehung oder einer typischerweise auf Vertrauen beruhenden Sonderbeziehung erfährt (für § 53 StPO: Reichen in KK StPO § 53 Rdn. 18; für § 203 StGB: Samson in SK StGB II 17. Lfg. (April 1984), § 203 Rdn. 30, wohl auch Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 203 Rdn. 15, vor allem Stucke, Berufliche Schweigepflicht bei Drittgeheimnissen als Vertrauensschutz, Diss.
  • LG Köln, 02.04.1959 - 34 Qs 76/59
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
    Demgemäß ist anerkannt, daß sich die Befugnis des Arztes zur Zeugnisverweigerung auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (Meyer a.a.O. Rdn. 30; Eb. Schmidt, Der Arzt im Strafrecht, 1939, S. 28; Laufs, Arztrecht 3. Aufl. Rdn. 270, 283; Becker MDR 1974, 888, 891; LG Köln NJW 1959, 1598 [LG Köln 02.04.1959 - 24 Qs 76/59]).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Aus dem rechtsstaatlichen, fairen Verfahren kann sich ergeben, dass sich der Staat eines rechtswidrig erlangten Beweises generell nicht bedienen darf (vgl. BGHSt 33, 148 ).

    Diese Auslegung knüpft in der Tendenz an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweite der §§ 53, 53 a, 55, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 33, 148 ) an.

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Grundlegende generelle Belange der Prozessordnungsmäßigkeit des Verfahrens, die eine abweichende Betrachtung veranlassen könnten (vgl. BGHSt 33, 148, 154 m.w.N.), sind nicht berührt.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Mit der Frage, ob generelle Belange der Prozessordnungsmäßigkeit des Verfahrens eine andere Betrachtung veranlassen könnten, hat sich der Bundesgerichtshof erkennbar auseinandergesetzt; er hat diese Frage unter Verweis auf seine Rechtsprechung zu den §§ 53, 53a StPO verneint (vgl. BGHSt 33, 148 ).
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Da das Weigerungsrecht des Verteidigers nicht von seiner Beziehung zum Beschuldigten, sondern allein vom Vernehmungsgegenstand abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - 2 StR 561/84, BGHSt 33, 148, 152), kommt es auch nicht darauf an, dass die den ersten Anruf entgegennehmende Person zu keinem Zeitpunkt ein Mandatsverhältnis mit Rechtsanwalt R. begründen wollte.
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    (1) Die für die Durchsetzung der Pfändung erforderlichen Daten über die Person des Drittschuldners und die Forderungshöhe, also der Umstand, daß jemand einen Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht hat, unterfallen zwar auch dem Arztgeheimnis (vgl. Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechtes 3. Aufl. § 70 Rn. 1; Langkeit NStZ 1994, 6; Brötel NJW 1998, 3387, 3388 jeweils m.w.N.; vgl. zur entsprechenden Reichweite des Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes BGHSt 33, 148, 152; 45, 363, 366), weil entsprechende Informationen unter Umständen Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen und die Intensität der erforderlichen Behandlung erlauben.
  • BFH, 04.12.2014 - V R 16/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

    Das Auskunftsverweigerungsrecht erstreckt sich nach der BFH-Rechtsprechung bei Rechtsanwälten und Steuerberatern auf Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung (BFH-Urteile vom 14. Mai 2002 IX R 31/00, BFHE 198, 319, BStBl II 2002, 712, und vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313, BStBl II 2009, 579) und dementsprechend bei Ärzten auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung (vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 1985  2 StR 561/84, BGHSt 33, 148).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über

    So ist schon zweifelhaft, ob neben dem Angeklagten S - die weiteren Angeklagten ihre Revision auf einen etwaigen Verstoß gegen das WÜK stützen können, da die genannten Bestimmungen nur dem Festgenommenen selbst bestimmte Rechte gewähren (vgl. dazu BGHSt 11, 213; BGHR StPO § 136 - Belehrung 5; siehe aber auch BGHSt 33, 148).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    - um ein einheitliches Geschäft des Rechtsanwalts und Notars V. (zur Unzulässigkeit der unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörigen Lebenssachverhalts im Hinblick auf das - dort ärztliche - Zeugnisverweigerungsrecht vgl. BGH NStZ 1985, 372 (373); zur unbeachtlichen Vereinbarung der Abtrennung eines Teils eines Anwaltsgeschäfts - unter Übertragung an einen freien Mitarbeiter -, um es standesrechtlichen (Gebühren-) Vorschriften zu entziehen, vgl. BGHSt - Anwaltsenat - 34, 295 (298)).

    Dies ist weit auszulegen (BGH MDR 1978, 281; LR-Dahs StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 31, 53; KK-Senge StPO 5. Aufl. § 53 Rdn. 16; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 53 Rdn. 9; Kühne, Strafprozeßrecht, 6. Aufl., Rdn. 817; zur "Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern" BGHSt 37, 138; zur Vermutung anwaltlicher Tätigkeit bei allen Telefonaten über den Kanzleianschluß vgl. EGMR Urteil vom 25. März 1998 Kopp ./. Schweiz - 13/1997/797/1000, StV 1998, 683; siehe auch Rogall, Anm. zu BGHSt 33, 148, NStZ 1985, 372: "Die Weite des Zeugnisverweigerungsrechts erklärt sich zwanglos aus der Notwendigkeit einer eindeutigen und schnellen Feststellung seines Eingreifens sowie seiner einheitlichen Ausübung").

    Dies kann der Angeklagte rügen, unabhängig davon, ob er selbst zum geschützten Personenkreis gehört (BGHSt 33, 148 (153)).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04

    Ärztliche Schweigepflicht: Auskunftsanspruch eines Patienten bezüglich der

    Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO anerkannt, daß sich das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (BGHSt 33, S. 148 ff., 151 m.w.N.; BGHSt 45, S. 363 ff., 366, m. zust. Anm. Kühne, JZ 2000, S. 684).
  • BerG Heilberufe Münster, 02.09.2015 - 16 K 1399/14

    Berufliches Zeugnisverweigerungsrecht; ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht;

    Nach der gesetzlichen Regelung hängt das Weigerungsrecht allein vom Vernehmungsgegenstand, nicht aber von der Beziehung der Zeuginnen zum Beschuldigten ab (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - 2 StR 561/84 -, Juris, Rn. 17 = BGHSt 33, 148 = NJW 1985, 2203).

    Das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes erstreckt sich auch (BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - 2 StR 561/84 -, a. a. O., Rn. 14), aber nicht nur auf die Identität der Patientinnen.

    Nach §§ 53a, 53 StPO haben die Berufshelferinnen darüber zu schweigen, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufshelferin anvertraut oder sonst bekannt geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - 2 StR 561/84 -, a. a. O., Rn. 11).

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

  • VG Münster, 02.09.2015 - 16 K 1399/14

    Berufliches Zeugnisverweigerungsrecht; ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht;

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

  • OLG Köln, 19.12.2016 - 2 Ws 772/16

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes und seiner Berufshelfer

  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09

    Krankenschwester; Zeugnisverweigerungsrecht; Bekanntwerden; Bitte um Information

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische

  • LG Dresden, 14.06.2007 - 3 AR 5/07

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Berufshelfers eines Rechtsanwalts im

  • BGH, 15.12.1987 - 5 StR 649/87

    Fortbestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Verwandten nach Einstellung

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.11.1989 - II BGs 355/89

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Journalisten

  • LG Berlin, 20.07.2000 - 519 Qs 216/00

    Durchsuchung von Geschäftsräumen und Nebenräumen wegen des Verdachts der

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.11.1989 - 2 BGs 355/89
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