Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84   

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BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84 (https://dejure.org/1985,1895)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 1 StR 722/84 (https://dejure.org/1985,1895)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 1 StR 722/84 (https://dejure.org/1985,1895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung von Niederschriften über im Ausland erfolgte kommissarische Vernehmungen von Zeugen - Vertrauen auf die Zuständigkeit eines griechischen Staatsanwalts für die Erledigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 376
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.08.1952 - 5 StR 79/52

    Verteidiger - Pflichtverteidiger - Erster Rechtszug - Beiordnung

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Soweit die Rüge die kommissarische Vernehmung des Zeugen K. betrifft, greift sie schon deshalb nicht durch, weil der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung dieser Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332, 333 f.; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Eine entsprechende Befugnis des Staatsanwalts wäre zwar Voraussetzung für eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 StPO (BGHSt 2, 300, 304; 7, 15, 16 f.; BGH GA 1964, 176 und NStZ 1983, 181), ihr Fehlen schlösse jedoch nicht aus, das Protokoll als Niederschrift über eine andere Vernehmung nach § 251 Abs. 2 StPO zu behandeln (BGHSt 22, 118, 120), da die Voraussetzungen dieser Vorschrift zweifelsfrei erfüllt sind.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Soweit die Rüge die kommissarische Vernehmung des Zeugen K. betrifft, greift sie schon deshalb nicht durch, weil der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung dieser Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332, 333 f.; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83; Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Eine entsprechende Befugnis des Staatsanwalts wäre zwar Voraussetzung für eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 StPO (BGHSt 2, 300, 304; 7, 15, 16 f.; BGH GA 1964, 176 und NStZ 1983, 181), ihr Fehlen schlösse jedoch nicht aus, das Protokoll als Niederschrift über eine andere Vernehmung nach § 251 Abs. 2 StPO zu behandeln (BGHSt 22, 118, 120), da die Voraussetzungen dieser Vorschrift zweifelsfrei erfüllt sind.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers durfte dieser Gesichtspunkt bei der Bemessung der Gesamtstrafe nochmals herangezogen werden (BGHSt 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Soweit die Rüge die kommissarische Vernehmung des Zeugen K. betrifft, greift sie schon deshalb nicht durch, weil der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung dieser Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332, 333 f.; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83; Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Eine entsprechende Befugnis des Staatsanwalts wäre zwar Voraussetzung für eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 StPO (BGHSt 2, 300, 304; 7, 15, 16 f.; BGH GA 1964, 176 und NStZ 1983, 181), ihr Fehlen schlösse jedoch nicht aus, das Protokoll als Niederschrift über eine andere Vernehmung nach § 251 Abs. 2 StPO zu behandeln (BGHSt 22, 118, 120), da die Voraussetzungen dieser Vorschrift zweifelsfrei erfüllt sind.
  • BGH, 25.05.1982 - 1 StR 232/82

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich einer Verlesung von

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83; Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 380/76

    Strafbarkeit wegen Kauf von Haschisch in den Niederlanden und anschließender

  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

  • BGH, 05.05.1983 - 2 StR 797/82

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der

    Wird nicht die über § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 338 Nr. 5 StPO rügbare Abwesenheit eines Dolmetschers trotz fehlender deutscher Sprachkenntnisse des Angeklagten geltend gemacht, sondern werden unzureichende Dolmetscherleistungen beanstandet, kann dies einen relativen Revisionsgrund (§ 337 StPO) darstellen (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1991 - 2 StR 583/90, bei Holtz MDR 1991, 1025; SK-StPO/Frister aaO, GVG § 185 Rn. 18; LR/Wickern, StPO, 26. Aufl., Band 10, GVG § 185 Rn. 37; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 1 StR 722/84, NStZ 1985, 376 f.).

    Unabhängig von der Zuordnung der hier behaupteten Verletzung von § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG bei erfolgter, aber ungenügender Übersetzung während der Hauptverhandlung zu § 337 StPO oder zu § 338 Nr. 8 StPO, erfordert § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls konkreten Tatsachenvortrag zu den Mängeln der Übersetzung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - 1 StR 722/84, NStZ 1985, 376 f. und vom 26. Juni 1991 - 2 StR 583/90, bei Holtz MDR 1991, 1025; Walther in BeckOK/StPO, Ed. 27, § 185 Rn. 8; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., GVG § 185 Rn. 10) und deren Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Angeklagten, dem Gang der Verhandlung zu folgen und die wesentlichen Verfahrensvorgänge so zu erfassen, wie dies für die Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    b) Nach dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Verständnis des vom Landgericht ersichtlich herangezogenen § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO lagen die Voraussetzungen für die Verlesung des Protokolls über die Vernehmung P.s durch die tschechische Staatsanwältin - insoweit erhebt die Revision keine Beanstandung (vgl. BGH GA 1976, 218; BGH bei Holtz MDR 1984, 444; NStZ 1985, 376; s. auch Diemer in KK 4. Aufl. § 251 Rdn. 18) - vor, da dem Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung für eine ungewisse Zeit ein nicht zu beseitigendes Hindernis entgegenstand: Die - mit dem Sachverhalt vertraute - tschechische Staatsanwaltschaft hatte die vorübergehende Überstellung P.s mit der Begründung abgelehnt, seine Anwesenheit in der Tschechischen Republik sei wegen des dort gegen ihn anhängigen Strafverfahrens unerläßlich.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21

    Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren

    So können die Parteien eines Schiedsverfahrens - etwa, um Kosten zu sparen - vereinbaren, dass Übersetzungen u. a. von Zeugenaussagen auch durch Personen erfolgen können, die über keine entsprechende formale Qualifikation verfügen oder nicht allgemein beeidigt im Sinne des § 189 Abs. 2 GVG sind (vgl. dazu, dass selbst im Anwendungsbereich des § 185 GVG für die Eignung als Dolmetscher keine formalen Anforderungen bestehen, etwa BVerwG, Beschluss vom 30.03.1984 - 9 B 10001/84 -, NJW 1984, 2055; Neff, in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), ZPO, 8. Aufl. 2016, § 185 GVG, Rdnr. 6; Mayer, in: Kissel/Mayer (Hrsg.), GVG, 10. Aufl. 2021, § 185 GVG, Rdnr. 16; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23.01.1985 - 1 StR 722/84 -, NStZ 1985, 376, 376 f.: Hinzuziehung eines Häftlings als Dolmetscher).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin im Streitfall gar nicht die Behauptung aufgestellt, dass eine falsche oder unzureichende Übersetzung vorliegt; ein konkreter Tatsachenvortrag zu etwaigen Mängeln der Übersetzung fehlt (vgl. zu den Anforderungen an eine entsprechende Revisionsrüge im Strafverfahrensrecht etwa BGH, Urteil vom 23.01.1985 - 1 StR 722/84 -, NStZ 1985, 376, 376 f.; Beschluss vom 08.08.2017 - 1 StR 671/16 -, NJW 2017, 3797; Beschluss vom 14.08.2019 - 5 StR 337/19 -, juris).

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

    Das Urteil vom 23. Januar 1985 (BGH NStZ 1985, 376), auf das sich der Generalbundesanwalt für seine gegenteilige Meinung bezieht, betrifft nur den Fall, daß der Angeklagte trotz angeblicher Mängel im Verfahren des ersuchten ausländischen Richters der Verlesung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 337/19

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur Übersetzung des

    In Einklang mit der Auffassung des Generalbundesanwalts hätte es dem Beschwerdeführer oblegen, die Verfahrensteile, die nach seinem Vortrag durch den Dolmetscher unzureichend bzw. gar nicht übersetzt worden sind, im Einzelnen zu bezeichnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 722/84, NStZ 1985, 376; Beschluss vom 8. August 2017 - 1 StR 671/16, NJW 2017, 3797, 3798).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit bei einem den Verzicht auf die

    Der Bestimmung des § 111k S. 1 StPO, wonach die Herausgabe an den Verletzten erfolgen soll, liegt der Gedanke des Opferschutzes zugrunde, weil sich der Staat nicht an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes beteiligen und dem Rechtsbrecher so die Früchte seiner Tat sichern darf (OLG Schleswig NStZ 1994, 99; OLG Hamm NStZ 1985, 376).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2197
BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84 (https://dejure.org/1985,2197)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1985 - 1 StR 812/84 (https://dejure.org/1985,2197)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84 (https://dejure.org/1985,2197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Verminderte Schuldfähigkeit durch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 376
  • StV 1985, 314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 13/81

    Zulässigkeit der Verneinung einer günstigen Sozialprognose nach

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet zwar nur in Ausnahmefällen die Aufhebung oder erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder die Tat unter dem Druck starker Entzugserscheinungen begangen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 25. Februar 1981 - 3 StR 13/81); dafür ergeben weder die bisherigen Feststellungen zum Tatgeschehen und zur Persönlichkeit des Angeklagten Anhaltspunkte noch hat der Beschwerdeführer selbst insoweit konkrete Beweisbehauptungen aufgestellt.
  • BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76

    Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet zwar nur in Ausnahmefällen die Aufhebung oder erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder die Tat unter dem Druck starker Entzugserscheinungen begangen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 25. Februar 1981 - 3 StR 13/81); dafür ergeben weder die bisherigen Feststellungen zum Tatgeschehen und zur Persönlichkeit des Angeklagten Anhaltspunkte noch hat der Beschwerdeführer selbst insoweit konkrete Beweisbehauptungen aufgestellt.
  • BGH, 27.02.1975 - 2 StR 1/75

    Beurteilung einer aus versuchten Einzelakten bestehenden fortgesetzten Tat - Zur

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84
    Eine teils aus vollendeten, teils aus versuchten Einzelakten bestehende fortgesetzte Handlung erhält als einheitliche Tat durch die schwerere Form der Verwirklichung ihr Gepräge; die bloß versuchte Einzelbetätigung geht in der vollendeten Handlung auf (BGH, Beschluß vom 27. Februar 1975 - 2 StR 1/75 bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85

    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch durch Revisionsgericht - Unerlaubtes

    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 186/90

    Beweisantrag - Vernehmung - Sachverständiger - Prognoseentscheidung - Anordnung

    Dieser Antrag konnte nicht mit fehlender Notwendigkeit einer weiteren Begutachtung zurückgewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1985, 376), sondern nur aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO (vgl. Reichen in KK, 2. Aufl., § 85 StPO Rdn. 2).
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