Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.05.1985

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1985 - 2 StR 804/84   

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https://dejure.org/1985,2140
BGH, 29.05.1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,2140)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,2140)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,2140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweismittel - Tonträger - Augenscheinbeweis - Urkundenbeweis - Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 466
  • StV 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Erst wenn dies von der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geboten wird, sind sie von einem Sachverständigen zu übersetzen (Wickern in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 184 GVG Rn. 5; s. auch BGH, Urteil vom 29. Mai 1985 - 2 StR 804/84 = NStZ 1985, 466; BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 666/90; jeweils zur - erst - in der Hauptverhandlung erfolgten Übersetzung von Mitschnitten in ausländischer Sprache geführten Telefonaten).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Der Inhalt von überwachten Ferngesprächen kann auf zwei Wegen in die Hauptverhandlung eingeführt werden: Entweder macht das Gericht die aufgenommenen Tonbänder durch Abspielen zum Gegenstand des Augenscheinsbeweises, oder ihr Inhalt wird im Wege des Urkundenbeweises verwertet, indem das Gericht die Gesprächsniederschriften verliest; handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um fremdsprachige Äußerungen, müssen sie in die deutsche Sprache übersetzt werden (BGHSt 14, 339, 341; 27, 135, 136; BGH NStZ 1985, 466).
  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05

    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes;

    Dies ist jedoch durch die - von der Revision als "neutral" bewertete - Übersetzung durch die Dolmetscherin geschehen, die insoweit als Gutachterin tätig wurde (vgl. BGH NJW 1965, 643; BGH NStZ 1985, 466; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 249 Rdn. 32 jew. m. w. N.).
  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
    Bei Gesprächen, von denen anzunehmen ist, daß sie (auch) in verschlüsselter Form geführt worden sind, darf nicht darauf verzichtet werden, sie im Wortlaut übersetzen zu lassen (BGH NStZ 85, 466).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 138/91

    Verlesung vorhandenener Inhaltsangaben als einzige Möglichkeit der Verwertung von

    Ob die Verlesung der vorliegenden Inhaltsangaben mit dieser Begründung abgelehnt werden konnte, bedarf keiner Entscheidung (zur Verwertung der Ergebnisse der Telefonüberwachung vgl. BGHSt 27, 135 [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76]; BGH NStZ 1985, 466; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - 3 StR 419/82, vom 19. April 1981 - 3 StR 236/80 und vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78; ferner Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 16; Mayr in KK 2. Aufl. § 249 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 249 Rdn. 7 und § 100 a Rdn. 15); jedenfalls hätte das Landgericht entsprechend der ihm obliegenden Aufklärungspflicht sich nicht darauf beschränken dürfen, die einzige Möglichkeit der Verwertung der Tonbandaufzeichnungen über die Telefonate des Angeklagten in der Verlesung der vorhandenen Inhaltsangaben zu sehen.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1985 - 2 StR 824/84   

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https://dejure.org/1985,2177
BGH, 03.05.1985 - 2 StR 824/84 (https://dejure.org/1985,2177)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1985 - 2 StR 824/84 (https://dejure.org/1985,2177)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1985 - 2 StR 824/84 (https://dejure.org/1985,2177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Berechtigte Zeugnisverweigerung - Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten - Hauptverhandlung - Aussetzung - Beweisantrag - Sperrerklärung des Innenministers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2 u. 3, § 96, § 338 Nr. 8

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 466
  • StV 1985, 485
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 442/06

    Aussetzungsantrag der Verteidigung bei Zurückhaltung von Beweismitteln (anonyme

    Das Ergebnis dieser Abwägung kann nicht beanstandet werden, und zwar umso weniger, als die Strafkammer die Sperrerklärung des Innenministeriums zutreffend für ermessensfehlerfrei hielt, einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtung also keine ernsthaften Erfolgschancen beizumessen brauchte (vgl. BGH NStZ 1985, 466, 467 f.).
  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

    Erhebung der formellen Rüge; Begründung der Rüge der unrichtigen Ablehnung eines

    Die Revisionsbegründung ist nämlich grundsätzlich auslegungsfähig (BGHSt 25, 272, 275; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Rn. 11 m.w.N.), wobei es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn der erhobenen Rügen ankommt (BGHSt 19, 273, 275; Krause StV 1985, 485).
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