Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85   

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https://dejure.org/1985,13199
BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85 (https://dejure.org/1985,13199)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 2 ARs 6/85 (https://dejure.org/1985,13199)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85 (https://dejure.org/1985,13199)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - Gericht der Tatsacheninstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Das gilt nach einhelliger Meinung auch dann, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag - wie hier - ausschließlich ein Mangel des revisionsgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 8. Juni 1977 - 2 ARs 129/77 - bei Holtz MDR 1977, 811; BGH GA 1985, 419; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht § 140 a Rdn. 2; Schmidt in KK 3. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 7).
  • BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme durch das Revisionsgericht (mangelnde

    Der Wiederaufnahmeantrag richtet sich demgemäß nicht an das nach Auffassung des Bundesgerichthofs zuständige Gericht, sondern allein und ausschließlich an den vom Verurteilten für zuständig erachteten Bundesgerichtshof; in einem derartigen Fall ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, GA 1985, 419; MeyerGoßner/Schmitt, 57. Aufl., § 367 Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13

    Wiederaufnahmeantrag (zuständiges Gericht)

    Bei dieser Regelung verbleibt es auch dann, wenn das Revisionsgericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss entschieden hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 496; LR/Franke, 26. Aufl., § 140a GVG Rn. 6).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22

    Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des

    Da der Gesuchsteller in seiner Stellungnahme darauf beharrt hat, dass sich der Senat mit seinem Vorbringen in der Sache befasst, käme eine Verweisung an das zuständige Gericht nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, GA 1985, 419; vom 25. März 2015 - 1 ARs 3/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ein im Revisionsverfahren

    Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 6. November 1995 zutreffend ausgeführt hat, entscheidet über Wiederaufnahmeanträge gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil gemäß § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76; BGH GA 1985, 419).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 349/90

    Zuleitung eines Antrags des Verurteilten auf Bestellung eines Verteidigers zur

    Das ist das Landgericht - 3. Strafkammer - Augsburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts München gemäß § 140 a Abs. 2 GVG vom 17. November 1994 sowie des Präsidiums des Landgerichts Augsburg über die Richtergeschäftsverteilung für das Jahr 1995).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/95

    Antrag beim falschen Gericht - Bestellung eines Verteidigers - Weiterleitung des

    Das ist das Landgericht - 3. Strafkammer - Augsburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts München gemäß § 140 a Abs. 2 GVG vom 17. November 1994 sowie des Präsidiums des Landgerichts Augsburg über die Richtergeschäftsverteilung für das Jahr 1995).
  • OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    verworfen (vgl. BGH GA 1985, 419).
  • BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72

    Weiterleitung eines Schriftsatzes hinsichtlich einer Bestellung eines

    Das ist das Landgericht - 2. Strafkammer - Regensburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. November 1995 gemäß § 140 a Abs. 2 GVG sowie des Präsidiums des Landgerichts Regensburg vom 15. Dezember 1995).
  • BGH, 17.04.1997 - 1 StR 765/96

    Zuleitung eines Antrags zum zuständigen Gericht

    Das ist das Landgericht Mannheim (vgl. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; Beschluß des Präsidiums des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. November 1996).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/84

    Weiterleitung eines Antrags auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung

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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85   

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https://dejure.org/1985,7300
BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85 (https://dejure.org/1985,7300)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1985 - 5 StR 86/85 (https://dejure.org/1985,7300)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 5 StR 86/85 (https://dejure.org/1985,7300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit - Beschluss über Ausschluss - Verkündung in nichtöffentlicher Sitzung - Absoluter Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
  • StV 1985, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85
    Dem stimmt der Senat mit Hinweis auch auf BGH NJW 1980, 2088 zu.
  • KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56

    Otto John

    Da derartige Angaben fehlten, jedoch bereits im Hinblick auf den Zeitablauf alles für die Nutzlosigkeit der angestrebten Beweiserhebungen sprach (vgl. BGH, bei Pfeiffer-Miebach, NStZ 1985, 496), war das Wiederaufnahmegesuch unzulässig.
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten

    Seine Beschwerdezuständigkeit nach § 8 Abs. 3 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO gilt nur, wenn die Revision und die sofortige Beschwerde vom selben Beschwerdeführer eingelegt worden sind (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 464 Rdn. 25; Schikora/Schimansky a.a.O. § 464 Rdn. 13).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 434/89

    Notwendigkeit eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten für die Revision

    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Nebenklägerinnen gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts ist das Beschwerdegericht zuständig (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85   

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https://dejure.org/1985,9553
BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85 (https://dejure.org/1985,9553)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1985 - 4 StR 258/85 (https://dejure.org/1985,9553)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 4 StR 258/85 (https://dejure.org/1985,9553)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen der Vertretung eines vom Gericht bestellten Pflichtverteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1981 - 5 StR 363/81

    Pflicht zur Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch einen

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85
    Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 817/84).
  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84

    Unterlassene Feststellung des Vorsatzes bei der Begehung eines Vollrauschdeliktes

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85
    Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 817/84).
  • BGH, 27.12.1990 - 4 StR 557/90

    Zulässigkeit der Vertretung eines vom Gericht bestellten Pflichtverteidigers

    Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1985 - 4 StR 258/85 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 426/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Entscheidung des

    Der Antrag ist auch begründet: Zum einen ist auch die Zustellung des Urteils des Landgerichts vom 22. Dezember 1986 unwirksam, weil das Urteil nicht an den Pflichtverteidiger des Angeklagten, sondern an eine andere Person bewirkt worden ist (Bl. 614 a d.A.); der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger konnte insoweit von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden (BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - 5 StR 793/84, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 208 Nr. 28 - und vom 14. Mai 1985 - 4 StR 258/85 bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496 Nr. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84   

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https://dejure.org/1985,12195
BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1985 - 1 StR 817/84 (https://dejure.org/1985,12195)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Feststellung des Vorsatzes bei der Begehung eines Vollrauschdeliktes

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1981 - 5 StR 363/81

    Pflicht zur Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses durch einen

    Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
    Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
  • BGH, 03.08.1982 - 5 StR 498/82

    Verwerfung einer Revision als unzulässig aufgrund Fristablaufs

    Auszug aus BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
    Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82).
  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 258/85

    Rechtliche Wirkungen der Vertretung eines vom Gericht bestellten

    Diese Zustellung ist unwirksam, weil der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger von einem anderen Rechtsanwalt nicht wirksam vertreten werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 817/84).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1985 - 3 StR 94/85   

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https://dejure.org/1985,13173
BGH, 19.04.1985 - 3 StR 94/85 (https://dejure.org/1985,13173)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1985 - 3 StR 94/85 (https://dejure.org/1985,13173)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1985 - 3 StR 94/85 (https://dejure.org/1985,13173)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren - Vorliegen eines Begründungsmangels

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 3 StR 94/85
    Der Begründungsmangel wird nicht dadurch geheilt, daß sich der Grund der Ausschließung aus dem vorangegangenen Antrag des Staatsanwalts ergeben mag (vgl. BGHSt 27, 117 ff. und 187 ff.; BGH GA 1975, 283; NStZ 1983, 324; StV 1984, 146).
  • BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83

    Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten während der Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 3 StR 94/85
    Der Begründungsmangel wird nicht dadurch geheilt, daß sich der Grund der Ausschließung aus dem vorangegangenen Antrag des Staatsanwalts ergeben mag (vgl. BGHSt 27, 117 ff. und 187 ff.; BGH GA 1975, 283; NStZ 1983, 324; StV 1984, 146).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 739/83

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 3 StR 94/85
    Der Begründungsmangel wird nicht dadurch geheilt, daß sich der Grund der Ausschließung aus dem vorangegangenen Antrag des Staatsanwalts ergeben mag (vgl. BGHSt 27, 117 ff. und 187 ff.; BGH GA 1975, 283; NStZ 1983, 324; StV 1984, 146).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85   

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https://dejure.org/1985,5637
BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85 (https://dejure.org/1985,5637)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1985 - 5 StR 108/85 (https://dejure.org/1985,5637)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 (https://dejure.org/1985,5637)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Der erkennende 5. Strafsenat hat seine einer Heilung - mangels nochmaliger förmlicher Besichtigung des Augenscheinsobjekts durch sämtliche Prozessbeteiligte gemeinsam - entgegenstehende Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5; BGH StV 1981, 57; 1986, 418; vgl. auch Beschluss vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85), auf die sich die Revision beruft, bereits im Anfragebeschluss aufgegeben.
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß der Ausschluß des Angeklagten nach § 247 StPO eine Augenscheinseinnahme in seiner Abwesenheit nicht deckt (BGH Strafverteidiger 1981, 57; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85;Beschluß vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; BGH NStZ 1986, 564; 1987, 471).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Die Revision kann sich dagegen nur auf veröffentlichte Rechtsprechung des 5. Strafsenats berufen, der eine nochmalige förmliche Besichtigung durch sämtliche Prozessbeteiligte für die heilende Annahme eines wiederholten Augenscheins für unerlässlich hielt, da nur so der Angeklagte bei der eigentlichen, im Urteil verwertbaren Beweiserhebung anwesend sei (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5; BGH StV 1981, 57; 1986, 418; vgl. auch Beschluss vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88

    Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der

    Die Augenscheinseinnahme muß dann in Gegenwart des Angeklagten vollständig wiederholt werden (BGH StV 1981, 57; BGH Beschlüsse vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86

    Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen

    Daß es sich bei den hier in Frage stehenden Augenscheinseinnahmen nicht um unwesentliche Teile der Hauptverhandlung handelte - die ausnahmsweise die Anwesenheit des Angeklagten nicht erfordert hätten (vgl. BGHSt 15, 263) -, liegt auf der Hand (BGHSt 21, 332; BGH, Beschl. vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; Beschl. vom 15. Februar 1983 - 5 StR 677/82 - bei Holtz MDR 1983, 450; Beschl. vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; Beschl. vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85; Pikart in KK § 338 Rdn. 74).
  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86

    Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von

    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist von dem Beschluß über seine Entfernung nicht gedeckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - m. weit. Nachw., bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57, und vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78   

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https://dejure.org/1985,11669
BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78 (https://dejure.org/1985,11669)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1985 - 4 StE 1/78 (https://dejure.org/1985,11669)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 4 StE 1/78 (https://dejure.org/1985,11669)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Ablehnungsgesuch von Richtern - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel des Freispruchs - Aufhebung des Vollstreckungsaufschubs - Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter - Prüfung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Die Erheblichkeit des Wiederaufnahmevorbringens muß vom Standpunkt des Gerichts aus, das den Angeklagten rechtskräftig verurteilt hat, geprüft werden (BGHSt 18, 225, 226) [BGH 18.01.1963 - 4 StR 385/62].
  • BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Die zur Überführung des Angeklagten herangezogenen Beweisanzeichen sind, soweit sie nicht unmittelbar durch den Wiederaufnahmegrund betroffen sind, ebenso wie in dem rechtskräftige: Urteil zu bewerten (BGHSt 19, 365, 366) [BGH 28.07.1964 - 2 StE 15/56].
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Die Einengung auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung ist weder dem Gesetz zu entnehmen noch war sie vom Gesetzgeber gewollt (BGH NJW 1977, 59 [BGH 07.07.1976 - 5 StE 15/56]).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Das hat der Bundesgerichtshof für Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Richterablehnungen bereits in BGHSt 27, 96 ff. entschieden.
  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Marinus van der Lubbe

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Hierfür genügt die bloße Ankündigung, weiterer Gutachten nicht (vgl. BGHSt 31, 365, 370).
  • OLG Hamm, 12.03.1976 - 2 Ws 42/76
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Die Frage, ob neue Beweismittel in der Beschwerdeinstanz nachgeschoben werden dürfen, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur umstritten (verneinend z.B. KG JR 1967, 32, OLG München NJW 1971, 577 und MDR 1982, 250, Kleinknecht/Meyer, StPO 32. Aufl. § 372 Rdn. 5; bejahend z.B. OLG Celle JZ 1967, 223 [OLG Celle 25.03.1966 - 5 Ws 26/66] mit zustimmender Anm. Hanack, OLG Hamm NJW 1976, 1417 [OLG Hamm 12.03.1976 - 2 Ws 42/76], von Stackelberg a.a.O. § 372 Rdn. 6, Paulus in KMR 7. Aufl. § 372 StPO Rdn. 10).
  • OLG München, 15.09.1981 - 1 Ws 743/81
    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78
    Die Frage, ob neue Beweismittel in der Beschwerdeinstanz nachgeschoben werden dürfen, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur umstritten (verneinend z.B. KG JR 1967, 32, OLG München NJW 1971, 577 und MDR 1982, 250, Kleinknecht/Meyer, StPO 32. Aufl. § 372 Rdn. 5; bejahend z.B. OLG Celle JZ 1967, 223 [OLG Celle 25.03.1966 - 5 Ws 26/66] mit zustimmender Anm. Hanack, OLG Hamm NJW 1976, 1417 [OLG Hamm 12.03.1976 - 2 Ws 42/76], von Stackelberg a.a.O. § 372 Rdn. 6, Paulus in KMR 7. Aufl. § 372 StPO Rdn. 10).
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