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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84   

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BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84 (https://dejure.org/1984,1068)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1984 - 4 StR 551/84 (https://dejure.org/1984,1068)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - 4 StR 551/84 (https://dejure.org/1984,1068)
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Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung

§ 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine sukzessive Mittäterschaft nach Vollendung;

§ 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, auch völlige Erschöpfung kann psychische Störung sein, § 179 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben als Voraussetzung für § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Abgrenzung zwischen einer Vergewaltigung und dem sexuellen Missbrauch eines Widerstandsunfähigen - Annahme einer gemeinschaftlich begangenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 179 Abs. 1, 2, § 25 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 70
  • StV 1985, 12
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens der anderen kann jedoch ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen; vielmehr muß hierfür weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345; OGH NJW 1950, 434, 435).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 619/80

    Definition einer Unfähigkeit zum Widerstand - Widerstandswillen

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Auch die völlige Erschöpfung kann einer psychischen Störung gleichzusetzen sein, die die Unfähigkeit des Opfers zur Folge hat, einen Willensentschluß überhaupt zu fassen (BGH GA 1977, 144, 145 a.E.; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 179 StGB Rdn. 5); dies ist der Fall, wenn die Frau aufgrund der zuvor erfolgten Vergewaltigungen keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen mehr bilden, äußern oder betätigen konnte (BGH NStZ 1981, 139).
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens der anderen kann jedoch ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen; vielmehr muß hierfür weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 333/70

    Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenen räuberischen Diebstahls -

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens der anderen kann jedoch ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen; vielmehr muß hierfür weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 333/70 - bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Zur Annahme einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung würde allerdings nicht ausreichen, daß der Angeklagte lediglich die von seinen Mitangeklagten durch Anwendung von Gewalt geschaffene Lage zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat; ist der Eintritt des Angeklagten erst nach Vollendung der Vergewaltigung durch die anderen Mitangeklagten erfolgt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch die anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366; BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.06.1974 - 1 StR 147/74

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft - Sog. "sukzessive Mittäterschaft"

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Zur Annahme einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung würde allerdings nicht ausreichen, daß der Angeklagte lediglich die von seinen Mitangeklagten durch Anwendung von Gewalt geschaffene Lage zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat; ist der Eintritt des Angeklagten erst nach Vollendung der Vergewaltigung durch die anderen Mitangeklagten erfolgt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch die anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366; BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Zur Annahme einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung würde allerdings nicht ausreichen, daß der Angeklagte lediglich die von seinen Mitangeklagten durch Anwendung von Gewalt geschaffene Lage zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat; ist der Eintritt des Angeklagten erst nach Vollendung der Vergewaltigung durch die anderen Mitangeklagten erfolgt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch die anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366; BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Auch die völlige Erschöpfung kann einer psychischen Störung gleichzusetzen sein, die die Unfähigkeit des Opfers zur Folge hat, einen Willensentschluß überhaupt zu fassen (BGH GA 1977, 144, 145 a.E.; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 179 StGB Rdn. 5); dies ist der Fall, wenn die Frau aufgrund der zuvor erfolgten Vergewaltigungen keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen mehr bilden, äußern oder betätigen konnte (BGH NStZ 1981, 139).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.03.1950 - 1 StS 2/50

    Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
    Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345; OGH NJW 1950, 434, 435).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Dass der Angeklagte sich nachträglich das Ergebnis der von ihm durch die Herbeiführung der Bewusstlosigkeit ausgeübten Gewalt zunutze machte, stellt keine Gewaltanwendung im Sinne des Tatbestandes dar, sondern lediglich ein Ausnutzen der Auswirkungen der bereits vollständig abgeschlossenen Gewaltausübung (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632; Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 177 Rn. 6a; SSW-StGB/Wolters, 3. Aufl., § 177 Rn. 29; Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, Rn. 179; anderer Ansicht LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 69; dies., FS Puppe, 2011, 1143, 1159 ff.; Kratzer-Ceylan, Finalität, Widerstand, "Bescholtenheit', 2015, S. 356; vgl. zur bloßen Ausnutzung der nicht zurechenbar von einem Dritten ausgeübten Gewalt BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76, GA 1977, 144; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Nach seinem Entschluß, den Beischlaf auszuführen, hat der Angeklagte die Wirkung der früheren Gewalt weder verbal noch durch konkludente Handlungen aufrechterhalten (vgl. BGH NStZ 1995, 244, 245; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2); eine bloße Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Lage rechtfertigt die Annahme einer mittäterschaftlichen Begehung nicht (BGH NStZ 1985, 70; bei Dallinger MDR 1975, 365 f.).

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Nach seinem Entschluß, den Beischlaf auszuführen, hat der Angeklagte die Wirkung der früheren Gewalt weder verbal noch durch konkludente Handlungen aufrechterhalten (vgl. BGH NStZ 1995, 244, 245; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2); eine bloße Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Lage rechtfertigt die Annahme einer mittäterschaftlichen Begehung nicht (BGH NStZ 1985, 70; bei Dallinger MDR 1975, 365 f.).

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).

  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Ein für die Mittäterschaft erforderliches bewusstes und gewolltes Zusammenwirken kann aber auch dann vorliegen, wenn sich ein Beteiligter der Tatbegehung durch einen anderen Beteiligten anschließt und diese dann in stillschweigendem Einvernehmen durch ihr gleichgerichtetes täterschaftliches Handeln zum Ausdruck bringen, dass sie bewusst und gewollt zusammenwirken (BGHSt 37, 289, 292; NStZ 1985, 70, 71; 1999, 510; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 25, Rdnr. 7 f.).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Diese Wendungen und Erwägungen deuten darauf hin, daß es sich schon deshalb nicht zu der Überzeugung vom Vorhandensein eines gemeinschaftlichen Tatplans durchringen konnte, weil es eine ausdrückliche "Absprache" oder "Kundgabe" nicht festzustellen vermochte, jedoch nicht bedachte, daß alle Angeklagten oder einige von ihnen gemeinschaftliches - wenn auch in Einzelbeiträgen zu vollziehendes - Handeln "unausgesprochen", konkludent beschlossen haben konnten (vgl. BGH NStZ 1985, 70, 71; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86).
  • BGH, 13.04.2023 - 5 StR 533/22

    Mittäterschaft (gemeinsamer Tatplan; konkludente Übereinkunft; Ausführung;

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich gefasst werden, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft im Sinne einer irgendwie hergestellten Willensübereinstimmung, die auch durch schlüssige Handlungen in Form arbeitsteiliger Tatausführung geschaffen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42, 47; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70, 71; LK/Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 25 Rn. 195; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 25 Rn. 33; SSWStGB/Murmann, 5. Aufl., § 25 Rn. 38).
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Nach den Grundsätzen mittäterschaftlicher Begehung, die auch in Fällen der (zunächst verborgen gebliebenen) Schuldunfähigkeit eines der gemeinsam Handelnden Anwendung finden können, muß sich der Angeklagte die fortdauernde, von ihm bewußt ausgenutzte Wirkung der Gewaltanwendung durch den Mitangeklagten Sch. zurechnen lassen (vgl. dazu BGHSt 2, 344 (346); BGH GA 1966, 210; JZ 1981, 596; NStZ 1985, 70 (71); Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. ? 177 Rdn. 17).
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

    Eine einseitige Billigung oder lediglich die Ausnutzung der von einem anderen geschaffenen Lage vermag aber das Vorliegen einer mittäterschaftlichen Mitwirkung nicht zu begründen (BGH NStZ 1985, 70, 71; 215).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2065
BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84 (https://dejure.org/1984,2065)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1984 - 1 StR 408/84 (https://dejure.org/1984,2065)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84 (https://dejure.org/1984,2065)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 70
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Die Vorbereitungshandlung ist für sich allein nicht geeignet, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84 Rn. 3).
  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22

    Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen)

    Überschneiden sich Vorbereitungshandlungen, die der Ausführung anderer Taten dienen, begründet solches hingegen keine Tateinheit über Teilidentität von Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 14 und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84).
  • BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91

    Räumungsprotokoll; Gerichtsvollzieher; Öffentliche Urkunde; Öffentlicher Glaube

    Diese ist nur dann gegeben, wenn ein und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze in der Weise verletzt, dass sich die Ausführungshandlungen mehrerer Straftaten mindestens teilweise decken, und sie kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, einer Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, der Verfolgung eines Endzwecks, einer Mittel-Zweck-Verknüpfung oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGH'NStZ 1985, 70 ).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Daß die Urkundenfälschung und die mittelbare Falschbeurkundung zugleich Vorbereitungshandlungen für das spätere Betrugsgeschehen waren, reicht für die Annahme materiellrechtlicher Tatidentität nicht aus (vgl. BGH NStZ 1985, 70; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 52 Rdn. 24; Stree a.a.O. § 52 Rdn. 9, 10).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 537/12

    Betrug (Tateinheit); Gesamtstrafenbildung (kein veränderter Schuldgehalt bei

    Dabei kann offen bleiben, ob die Auffassung des Landgerichts zutrifft, die Hinterlegung des jeweiligen Vertrages stelle lediglich eine Vorbereitungshandlung für die späteren auf seiner Grundlage verwirklichten betrügerischen Einzelakte dar und könne diese schon deswegen nicht zur Tateinheit verbinden (vgl. BGH NStZ 1985, 70).
  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

    Tateinheit kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, der Verfolgung eines Endzwecks oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGHSt 22, 206/208; BGH NStZ 1985, 70).
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