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   OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819 - 820/85 (StVollz)   

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https://dejure.org/1985,2848
OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819 - 820/85 (StVollz) (https://dejure.org/1985,2848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.1985 - 3 Ws 819 - 820/85 (StVollz) (https://dejure.org/1985,2848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 1985 - 3 Ws 819 - 820/85 (StVollz) (https://dejure.org/1985,2848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 240
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß es dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebot eines effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde, wenn die Verpflichtungsklage unter Hinweis auf die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens gegebene (andere) Sach- und Rechtslage abgewiesen und der Kläger auf einen bei der Behörde neu zu stellenden Antrag verwiesen würde (BVerwG in DÖV 1971, 672 ff.; vgl. auch BVerwGE 29, 304 und 31, 170; Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 113 Rdn. 1 ff.; Schwind/Böhm, a.a.O., § 115 Rdn. 12; Volckart/Schmidt in AK- StVollzG , § 115 Rdn. 2c).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß es dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebot eines effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde, wenn die Verpflichtungsklage unter Hinweis auf die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens gegebene (andere) Sach- und Rechtslage abgewiesen und der Kläger auf einen bei der Behörde neu zu stellenden Antrag verwiesen würde (BVerwG in DÖV 1971, 672 ff.; vgl. auch BVerwGE 29, 304 und 31, 170; Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 113 Rdn. 1 ff.; Schwind/Böhm, a.a.O., § 115 Rdn. 12; Volckart/Schmidt in AK- StVollzG , § 115 Rdn. 2c).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß es dem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebot eines effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde, wenn die Verpflichtungsklage unter Hinweis auf die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens gegebene (andere) Sach- und Rechtslage abgewiesen und der Kläger auf einen bei der Behörde neu zu stellenden Antrag verwiesen würde (BVerwG in DÖV 1971, 672 ff.; vgl. auch BVerwGE 29, 304 und 31, 170; Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 113 Rdn. 1 ff.; Schwind/Böhm, a.a.O., § 115 Rdn. 12; Volckart/Schmidt in AK- StVollzG , § 115 Rdn. 2c).
  • OLG Hamm, 09.11.2023 - 1 Vollz 356/23

    Erledigung; Besitzes und Nutzung eigener elektronischer Geräte im Maßregelvollzug

    Würden solche Gründe im Nachhinein im gerichtlichen Verfahren noch geltend gemacht werden können, würde möglicherweise sich nicht nur der Charakter der ursprünglichen Entschließung im gerichtlichen Verfahren ändern; es würde auch das Ergebnis einer neuen Abwägung mit neuen Faktoren an die Stelle der beantragten Abwägung gesetzt (OLG Koblenz NStZ 1981, 495; OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 309; NStZ 1982, 349; ZfStrVo 1987, 111; OLG Stuttgart ZfStrVo 2002, 56; OLG Zweibrücken, Beschl. vom 12.5.2017 - 1 Ws 235/16 Vollz = FS 2018, 86; vgl. auch OLG Koblenz ZfStrVo 1982, 123; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240; OLG Hamm StV 1997, 32; Laubenthalt in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Auflage § 115 Rn. 4f).
  • OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten

    Da bei Verpflichtungsanträgen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (Senat, Beschlüsse vom 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12 (Vollz) - und vom 22.01.2014 - 2 Ws 647/13 (Vollz); OLG Nürnberg StV 2000, 573; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240) kommt es darauf an, ob die materiellen Voraussetzungen einer Verlegung abweichend vom Vollstreckungsplan nunmehr abweichend von der früheren Rechtslage geregelt sind.
  • OLG Koblenz, 10.07.2018 - 2 Ws 326/18

    Strafvollzug: Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von

    Die anderslautende Rechtsprechung des Senats und einiger anderer Oberlandesgerichte, wonach es bei Verpflichtungsanträgen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (Senat, 2 Ws 1152/12 [Vollz] v. 04.03.2013, juris Rn. 5; 2 Ws 647/13 [Vollz] v. 22.01.2014, juris Rn. 8; 2 Ws 660/13 [Vollz] v. 26.02.2014, juris Rn. 19; 2 Ws 419/15 [Vollz] v. 17.03.2016, juris Rn. 28; OLG Nürnberg StV 2000, 573; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240), ist damit überholt.
  • BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz 37/93

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung von

    Der vorlegende Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung aber durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1986, 240) gehindert, wonach es in Fällen eines Verpflichtungsantrags nach § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG für den Erfolg des Antrags auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommen soll.
  • BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage hinsichtlich einer

    Der vorlegende Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung aber durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1986, 240) gehindert, wonach es in Fällen eines Verpflichtungsantrags nach § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG für den Erfolg des Antrags auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommen soll.
  • KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Ob aber eine solche Maßnahme überhaupt, wann, durch wen, mit welchem Inhalt und in welcher Form durch den Anstaltsleiter getroffen worden ist, mit der der Antrag des Gefangenen, ihm weitere 14 Tage Urlaub zu gewähren, zurückgewiesen worden ist, so daß der Gefangene zur Anfechtung der Maßnahme mit dem Verpflichtungsantrag, dem Urlaubsgesuch stattzugeben, berechtigt gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt/M., NStZ 1986, 240; ZfStrVo 1985, 17; OLG Hamburg, ZfStrVo SH 1979, 99), läßt weder der durch die Strafvollstreckungskammer festgestellte Sachverhalt noch die Rechtsbeschwerde, die ohnehin auf die Sachrüge beschränkt ist, erkennen.
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