Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.03.1986 | BGH, 06.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2797
BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85 (https://dejure.org/1986,2797)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1986 - 1 StR 571/85 (https://dejure.org/1986,2797)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - 1 StR 571/85 (https://dejure.org/1986,2797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer Vernehmungsniederschrift - Rechtliche Bedeutung des Ausbleibens eines Widerpruchs gegen das Ausbleiben der Begründung der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 251 Abs. 1, Abs. 4 S. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 325
  • StV 1986, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft Fälle, in denen nicht der Grundsatz der persönlichen, Vernehmung (§ 250 StPO; vgl. BGHSt 1, 103) verletzt war, sondern das Verfahren des Rechtshilferichters beanstandet wurde.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Ein Beschluß, mit dem die Verlesung von Vernehmungsniederschriften gemäß § 251 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 StPO angeordnet wird, ist zu begründen (BGHSt 9, 230, 231).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Auf diesen Fehler käme es freilich nicht an, wenn allen Beteiligten der Verlesungsgrund bekannt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Das Urteil vom 23. Januar 1985 (BGH NStZ 1985, 376), auf das sich der Generalbundesanwalt für seine gegenteilige Meinung bezieht, betrifft nur den Fall, daß der Angeklagte trotz angeblicher Mängel im Verfahren des ersuchten ausländischen Richters der Verlesung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85
    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Angesichts dessen beruht ein Urteil jedenfalls dann nicht auf der fehlenden Begründung des anordnenden Beschlusses, wenn der Grund für die Verlesung ohnehin allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75 und Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, NStZ 1986, 325; vgl. auch Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118; LR/Sander/Cirener aaO § 251 Rn. 97 mwN; Kreicker in Münchener Kommentar zur StPO, § 251 Rn. 92; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92

    Beschluß - Begründung - Verlesung - Niederschrift - Zeuge

    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).

    Nach allem liegt ein die Revision begründender Rechtsverstoß vor (vgl. BGH NStZ 1986, 325).

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Der Senat schließt jedoch aus, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. BGHR StPO § 251 IV 1 Anordnung 1; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 319, 320 sowie andererseits BGH NStZ 1988, 283; BGH, Urt. vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75; Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 300, 301).
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Trotz des - hier gegebenen - Einverständnisses aller Beteiligten hätte die Verlesung aber durch begründeten Gerichtsbeschluß angeordnet werden müssen (BGH StV 1983, 319, 320; NStZ 1986, 325).
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6/19

    Zumutbare Zeugenpflicht bei Anreise innerhalb von Deutschland bei nicht

    Auch deshalb ist die Revision begründet (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, juris; MüKo-StPO/Kreicker, a. a. O., Rn. 92, m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 1 Rv 9/16

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Voraussetzungen für die Verlesung von

    Darauf, dass der Angeklagte und seine Verteidiger der Verlesung nicht widersprochen haben, kommt es dagegen nicht an (BGH, Beschluss vom 07.01.1986 - 1 StR 571/85 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 2 Ss 1088/00

    Verlesung von Protokollen; Beschluss; Widerspruch des Verteidigers

    Darauf, dass der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung nicht widersprochen haben, kommt es nicht an (zu vgl. BGH NStZ 86, 325).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2378
BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86 (https://dejure.org/1986,2378)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1986 - 5 StR 74/86 (https://dejure.org/1986,2378)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86 (https://dejure.org/1986,2378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 325
  • StV 1986, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 1 Ks 17/17

    Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren

    Denn auch derjenige, der unschuldig ist, kann Anlass haben, Zuflucht zur Lüge zu nehmen oder sich in anderer unzutreffender Weise von dem Tatverdacht zu entlasten (vgl. BGH Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85 - StV 1985, 356; Beschluss vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86 - NStZ 1986, 325; Miebach in: Münchener-Kommentar zur StPO, § 261 Rn. 181; Miebach , Die Beweiswürdigung des Aussageverhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung, NStZ-RR 2018, 265, 268).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00

    Beweiswert der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung des

    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Lügen des Angeklagten lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1985, 356; BGH, Urt. v. 24. September 1963 - und vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86; BGH StV 82, 158).
  • KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung: Darlegungen im Urteil zur Täteridentifizierung

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, dass eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., vgl. BGHSt 41, 153 mwN; BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 125/88

    Schlussfolgerungen des Tatrichters aus dem Schweigen eines Angeklagten

    Diese nachteilige Schlußfolgerung aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Einschränkung des Rechts eines jeden Beschuldigten dar, nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 20, 281, 282 f. [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 32, 140, 144 f. [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; StV 1983, 321 f.; 1984, 143; 1985, 401; 1986, 286; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 und 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1986 - 1 StR 84/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3596
BGH, 06.03.1986 - 1 StR 84/86 (https://dejure.org/1986,3596)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - 1 StR 84/86 (https://dejure.org/1986,3596)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - 1 StR 84/86 (https://dejure.org/1986,3596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Wirkungen eines Unterbleibens der Anfechtung eines Urteils durch einen verurteilten Beteiligten für die Bestrafung des Angeklagten - Schuldfrage - Zulässige Indizien - Motivbewertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1982 - 3 StR 56/82

    Untersuchungshaft - Anrechnung - Strafe im Ausland - Anrechnung erlittener

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 1 StR 84/86
    In der neuen Verhandlung wird das Landgericht Gelegenheit haben, den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (§ 51 Abs. 4 S. 2 StGB; vgl. BGH NStZ 1982, 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht